Basiskonto! Das Zahlungskontengesetz tritt am 18. Juni 2016 in Kraft

Am 18. Juni 2016 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (kurz Zahlungskontengesetz ZKG) in Kraft. Damit erhält gemäß § 31 Abs. 1 ZKG jeder Berechtigte einen Anspruch auf ein Basiskonto. Die nunmehr explizite Verpflichtung der Banken zur Einrichtung eines Kontos mit grundlegenden Zahlungsfunktionen soll der Diskriminierung wegen fehlenden oder zu geringen Einkommens, sozialem Status oder Wohnsitz entgegenwirken.

Basiskonto! Das Zahlungskontengesetz tritt am 18. Juni 2016 in Kraft

Am 18. Juni 2016 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (kurz Zahlungskontengesetz ZKG) in Kraft. Damit erhält gemäß § 31 Abs. 1 ZKG jeder Berechtigte einen Anspruch auf ein Basiskonto. Die nunmehr explizite Verpflichtung der Banken zur Einrichtung eines Kontos mit grundlegenden Zahlungsfunktionen soll der Diskriminierung wegen fehlenden oder zu geringen Einkommens, sozialem Status oder Wohnsitz entgegenwirken.

Basiskonto kommt!

Ab dem 19. Juni 2016 ist es endlich soweit: Verbraucher erhalten einen verbindlichen Rechtsanspruch auf ein Girokonto mit Mindestfunktionen – das Basiskonto. Das sieht das neue Zahlungskontengesetz (ZKG) vor, das eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzt. Girokonten sind Voraussetzung dafür, um am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilhaben zu können.