Was tun bei Post vom Inkassobüro?

In der aktuellen Ausgabe 11/19 des „€uro – Das Magazin für Wirtschaft und Geld“ ist ein Artikel zum Thema Inkasso und der Umgang mit Inkassobüros erschienen. Viele Betroffene zahlen aus Angst die viel zu hohen Beiträge. In einem Interview beantwortet Dr. Sally Peters Fragen zum Inkassogesetz.

Empfängerinnen und Empfänger fühlen sich oft zur Zahlung gedrängt, obwohl 65 % der Betroffenen die Forderung als unberechtigt ansehen. Inkassoschreiben, ob berechtigt oder unberechtigt, sollten daher gründlich geprüft werden. Mit dem Onlineangebot www.inkasso-check.de der Verbraucherzentralen kann dies in einem ersten Schritt getan werden.

Oftmals sind Verbraucherinnen und Verbraucher unsicher, was ein Inkassodienst darf und was nicht. Die Firmen dürfen zwar zur Zahlung auffordern, Betroffene können jedoch immer gerichtlich Einwand einlegen. Auch die Zahlungsaufforderungen per Telefon und sogar per Hausbesuch sind erlaubt. Jedoch führt dieses in der Praxis oft zu einer Art Droh-Szenario, welches Druck auf den Betroffenen ausüben soll. Dabei ist zu beachten, dass seitens des Inkassounternehmens nur zum Ausgleich der Schulden aufgefordert, nicht jedoch Wertgegenstände oder Bargeld in Beschlagnahm genommen werden darf. Inkassofirmen müssen übrigens offiziell registriert sein, überprüfbar ist dies hier: www.rechtsdienstleistungsregister.de

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat eine Änderung des Inkassogesetztes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vorgelegt. In einem Interview €uro – Das Magazin für Wirtschaft und Geld“ beantwortet die iff Geschäftsführerin Dr. Sally Peters Fragen hierzu. Ihr Fazit: Es gibt zwar positive Ansätze, wie zum Beispiel die teilweise Reduzierung von Kosten, der Entwurf bleibt aber zum Beispiel hinsichtlich der Aufsicht hinter den Erwartungen zurück. Die iff Evaluierung hat beispielsweise gezeigt, dass die aktuellen verbraucherschutzrechtlichen Regelungen hier nicht ausreichend sind. Wünschenswert wäre hier weiterhin eine Zentralisierung auf Bundesebene.

 

Der Beitrag Was tun bei Post vom Inkassobüro? erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

iff-Überschuldungsradar 2019/16

Verbraucherschutz – Auch für geflüchtete Menschen!

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus in der Reihe Überschuldungsradar aktuell einen Beitrag zum „Verbraucherschutz – Auch für geflüchtete Menschen“ von Katharina Vogt. Sie ist Diplomsozialpädagogin und -sozialarbeiterin, Referentin für Flüchtlingspolitik im AWO Bundesverband und leitete das 15-monatige Projekt „Stärkung der Verbraucherschutzkompetenz von Menschen nach der Flucht“.

Katharina Vogt zeigt auf, wie relevant die Stärkung des Verbraucherschutzes für geflüchtete Personen ist und beschreibt als Ansatz die Kooperation von Verbraucher- und Flüchtlingsberatung. Eine Zusammenarbeit der Unterstützungsangebote kann helfen, dabei vorzubeugen, dass Geflüchtete aufgrund von Unwissen über ihre Verbraucherrechte oder die Strukturen der deutschen Gesellschaft in Konsumfallen geraten.

Der aktuelle Überschuldungsradar basiert auf den Ergebnissen des Projekts „Stärkung der Verbraucherschutzkompetenzen von Menschen nach der Flucht“. Da die Strukturen der AWO und der Verbraucherzentralen genutzt wurden, erzielte das Projekt eine bundesweite Wirkung. Die Projektteilnehmenden entwickelten Ansätze, um die präventive Beratung zu professionalisieren. Sie erstellten eine Arbeitshilfe für AWO-Mitarbeitende, zugleich wurden Multiplikatorenschulungen durchgeführt.

Katharina Vogt fasst die Ergebnisse zusammen und zeigt so die Vorteile einer Kooperation der Verbraucherzentralen mit den jeweiligen AWO Diensten vor Ort auf. Dazu gehört etwa die Informationsangebote für Ratsuchende oder die Etablierung eines präventiven Verbraucherschutzes zu verbessern.

Die entsprechenden Verbesserungen können geflüchtete Personen gezielt dabei unterstützen, ihre Verbraucherrechte zu kennen und wahrzunehmen. Die Sensibilisierung des Beratungspersonals baut Barrieren für Ratsuchende ab und erweitert den Zugang zum Verbraucherschutz für Geflüchtete.

Durch Katharina Vogts Beitrag wird deutlich: Eine Kooperation von Verbraucherschutz und Geflüchtetenberatung stärkt die Verbraucherkompetenzen von geflüchteten Personen in Deutschland. Auch langfristig wirkt sich diese Verbesserung der Beratungssituation aus, indem sie Geflüchtete darin bestärkt, ihre Rechte wahrzunehmen und somit ermutigt, an gesellschaftlichen Diskursen und politischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen.

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff)

Das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) ist ein gemeinnütziges Forschungsinstitut, das seit über 30 Jahren für öffentliche Auftraggeber, Verbraucherverbände und privatwirtschaftliche Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene forscht. Das iff setzt sich seit seiner Gründung für den Zugang zu Finanzdienstleistungen ein und konzentriert sich vor allem auf finanziell verletzliche Verbraucher, insbesondere auf Alleinselbständige sowie überschuldete Verbraucher.

 

Überschuldungsradar (ehemals Überschuldungsschlaglichter)

Das Projekt Überschuldungsradar des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus greift aktuelle Fragestellungen der Überschuldung in Deutschland auf und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

„Deutschland im Plus“ – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention

Die Stiftung „Deutschland im Plus“ engagiert sich für die private Überschuldungsprävention in Deutschland. Zu unseren Aufgaben zählen Bildungsmaßnahmen für Schüler, Bereitstellung von Informationen, Forschungsförderung sowie konkrete Beratung für Hilfesuchende. Unsere Arbeit fokussiert sich auf folgende Themen: finanzielle Bildung, Hilfe bei Schulden, Forschung. Mehr Informationen unter: www.deutschland-im-plus.de

 

Ansprechpartnerin

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Sally Peters

 

 

 

 

Der Beitrag iff-Überschuldungsradar 2019/16 erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

Günstige Kredite derzeit leicht aufgenommen – Welche Informationen schützen vor der Leichtfertigkeit?

Einen günstigen Kredit zu bekommen ist zurzeit verhältnismäßig leicht. Es handelt sich dabei insbesondere um die beliebten Konsumkredite. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist hier Vorsicht geboten, denn der leichte Zugang und die teils irreführenden Informationen, mit denen die Kredite beworben werden, bringen Risiken mit sich. Theresa Dräbing schreibt in ihrem Beitrag in der Frankfurter Rundschau darüber, worauf bei der Kreditaufnahme geachtet werden sollte.

Genaue Prüfung des Angebots

Wer sich für ein Angebot interessiert, sollte dringend gründlich die Kennzahlen des Angebots prüfen. Oftmals sind die Kredite nicht so günstig, wie sie auf den ersten Blick scheinen. Das kann etwa daran liegen, dass sich das Angebot an Personen mit einer hohen Bonität richtet und Personen mit geringerer Bonität draufzahlen. Auch Restschuldversicherungen müssen in das Angebot noch mit einberechnet werden, da sie im Effektivzins meist nicht einkalkuliert sind. Dabei ist zu beachten, dass Restschuldversicherungen nicht in allen Fällen sinnvoll sind. Aus Verbraucherschutzperspektive werden Restschuldversicherungen bereits vermehrt kritisiert. Hinzu kommt, dass sich Kredite mit längerer Kreditlaufzeit oftmals verteuern. Sally Peters, Geschäftsführerin des iff, empfiehlt daher, dass die Kreditlaufzeit die Nutzungsdauer des finanzierten Konsumproduktes nicht überschreiten sollte.

Genaue Prüfung der eigenen Situation

Einige Anbieter werben damit, dass sie Kredite an Personen vergeben, die bei einer Bank keinen Kredit bekommen würden. Zudem ist im Nachhinein schwer nachzuweisen, ob eine umfassende Bonitätsprüfung seitens des Kreditgebers stattgefunden hat. Daraus ergibt sich: Die Selbsteinschätzung der Kreditnehmenden ist besonders wichtig. Wird der Kredit wirklich benötigt? Kann die Anschaffung gegebenenfalls verschoben und durch Ersparnisse finanziert werden? Lässt das Budget eine regelgemäße Ratenabzahlung zu, auch wenn unerwartete Ereignisse eintreffen?

Dem Risiko ausweichen

Durch den schnellen Zugang zu den günstigen Krediten, die oftmals auch online aufgenommen werden können, verkürzt sich die Bedenkzeit. Dadurch können oben genannte Prüfungsprozesse zu kurz kommen. Dafür hat die Online-Kreditvergabe an anderen Stellen auch Vorteile. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher gilt, sich – trotz der leichten Zugänglichkeit und geringen Kosten – ausreichend Bedenkzeit für die genaue Prüfung der Angebote und der eigenen finanziellen Situation zu lassen.

Der Beitrag Günstige Kredite derzeit leicht aufgenommen – Welche Informationen schützen vor der Leichtfertigkeit? erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..