BMJV zum europäischen Verbraucherinsolvenzrecht: Stufenmodell zur Verkürzung des Verfahrens soll ab 17.12.2019 umgesetzt werden!
Die Verkürzung der Restschuldbefreiungfrist auf drei Jahre tritt ab dem 17.12.2019 stufenweise in Kraft. Das gab das Bundesjustizministerium am 07.11.2019 bekannt.