Herbstlehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht 2020

Am 18.09.2020 findet wieder unser Herbstlehrgang für Bank und Kapitalmarktrecht für Fachanwältinnen und Fachanwälte statt.

Der Lehrgang ist komplett mit 6 Stunden als Fortbildung gemäß § 15 Fachanwaltsordnung anrechenbar.

 

 

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Unpfändbarkeit der Corona-Soforthilfen

Die Corona-Soforthilfen sind als zweckgebundene Leistungen nach § 851 ZPO unpfändbar. LG Köln, Beschluss vom 23.04.2020 – 39 T 57/20 Sachverhalt: Am 09.06.2017 wurde das P-Konto des Schuldners gepfändet. Am 27.03.2020 erhielt der Schuldner die Bewilligung einer einmaligen „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Selbstständige“ in Höhe von 9.000 Euro. Diese wurde wenige Tage später dem Konto des Schuldners gutgeschrieben. Die Bank weigerte sich jedoch an den Schuldner auszahlte. Dieser erhob am 07.04.2020 einen Antrag auf Freigabe der Kontopfändung in Höhe der 9.000 Euro aus der Corona-Soforthilfe, mit der Begründung, dass er den Betrag zur Unterhaltszahlung (Familie, Miete etc.) brauche. Entscheidung: Die Corona-Soforthilfe sei als zweckgebundene Leistung von der Pfändung gem. § 851 I ZPO ausgenommen. Der Zweck der Leistung betreffe die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz des Schuldners und die Überbrückung von dessen aktuellen Liquiditätsengpässen. Zwar stelle diese keine in der ZPO geregelten unpfändbaren Betrag dar, wie etwa sonstige Einkünfte aus § […]

Wissenschaftliche Mitarbeiter gesucht (m/w/d)

 

Zur Verstärkung unseres interdisziplinären, engagierten Teams suchen wir
ab sofort bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt und unbefristet eine/n
Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftlichen Mitarbeiter
– 39 Std. –

 

Ihre Aufgaben:

  • Sie werben Drittmittel ein
  • Sie planen und führen Forschungsprojekte durch
  • Sie organisieren Konferenzen
  • Sie nehmen an Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen und Veranstaltungen teil
  • Sie unterstützen im Tagesgeschäft

Wir freuen uns, wenn folgende Aspekte auf Sie zutreffen:

  • ein abgeschlossenes sozialwissenschaftliches, volkswirtschaftliches oder juristisches Studium
  • Grundkenntnisse im Bereich Finanzdienstleistungen oder die Bereitschaft, sich zügig einzuarbeiten
  • Erfahrung oder Interesse an Forschung im Bereich Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz
  • Erfahrungen in der Erhebung und Auswertung quantitativer Daten
  • eine zielgerichtete und selbstständige Arbeitsweise
  • Kommunikationsstärke und sehr gute konzeptionelle und organisatorische Fähigkeiten
  • sehr gutes Darstellungs- und Ausdrucksvermögen

Vorteilhafte Qualifikationen:

  • Erfahrungen in der Leitung von Teams und Projekten
  • gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
  • Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln
  • Bereitschaft bei Tagungen / Veranstaltungen zu sprechen bzw. das Institut außerhalb zu vertreten

Wir bieten Ihnen:

  • eine unbefristete Anstellung
  • eine inhaltlich abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten
  • flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zu Homeoffice
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • ein wertschätzendes Miteinander im Team
  • berufliche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
  • eine attraktive Vergütung in Anlehnung an die Tarifbedingungen für Banken und Sparkassen sowie Sonderleistungen (u. a. VWL, Restaurant-Checks)
  • einen zentral gelegenen Arbeitsort mit sehr guter Verkehrsanbindung

 

Sie haben Interesse?

Dann möchten wir Sie gerne persönlich kennenlernen. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung ausschließlich in elektronischer Form in einer Datei im PDF Format, unter Nennung der Kennziffer 01-2020, Ihrer fachlichen Schwerpunkte und möglichen Beginns spätestens bis zum 31. März 2020 per E-Mail an institut@iff-hamburg.de.

Haben Sie noch Fragen?

Wenden Sie sich gern an Frau Dr. Sally Peters (040-309691-0 oder sally.peters@iff-hamburg.de). Für organisatorische Fragen steht Ihnen Melanie Poldrack (040-309691-0 oder melanie.poldrack@iff-hamburg.de) zur Verfügung.

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Vorstandswechsel im iff

Die Ernennung Udo Philipps zum Staatssekretär im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein war leider auch mit seiner Amtsniederlegung als Vorstand im iff verbunden. Wir danken Udo Philipp für seine herausragenden Einsatz im Verein und bedauern sehr, ihn als Vereinsvorsitzenden zu verlieren. Umso mehr freuen wir uns, dass er uns weiterhin als Vorstandsmitglied erhalten bleibt.

Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurde nun einstimmig Claudia Rutt zur neuen Vorstandsvorsitzenden gewählt. Wir freuen uns sehr, mit Claudia Rutt eine langjährige Expertin im Non-Profit-Bereich gewonnen zu haben. Sie verfügt über eine langjährige Expertise in sozialen Organisationen. So hat sie zum Beispiel als langjährige Geschäftsführerin die DKMS aufgebaut und leitete mehrere Jahre als Vorständin das Generationen Netzwerk für Deutschland (GND).

Künftig werden Claudia Rutt und Prof. Dr. Ingrid Größl gemeinsam den Vorstand des iff übernehmen. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit.

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Das institut für finanzdienstleistungen wünscht fröhliche Festtage!

Ein spannendes Jahr mit vielen interessanten Projekten, Berichten, Medienbeiträgen und Veranstaltungen liegt hinter uns. Auch einige interne Umstrukturierungen haben uns durchs Jahr begleitet. Wir möchten uns herzlich bei Ihnen für Ihre Unterstützung, Ihre wertvollen Beiträge zu unserer Arbeit und Ihr Interesse am Institut bedanken.

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und fröhliche Festtage. Freudig und gespannt blicken wir dem neuen, gemeinsamen Jahr 2020 entgegen.

Besinnliche Grüße vom gesamten Team des iff

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iff richtet die Weltverbraucherrechtskonferenz der IACL 2021 aus

Vom 15.07.2021 bis 17.07.2021 findet die 18. Welt­verbraucher­rechtskonferenz der International Association of Consumer Law im Rudolf Steiner Haus, Hamburg unter dem Leitthema „Challenges and Unanswered Questions of Consumer Law“ statt. IACL-Konferenzen werden alle zwei Jahre und in der Regel von Universitäten ausgerichtet. Die letzten Veranstaltungsorte waren USA (2019), Brasilien (2017), Niederlande (2015), Australien (2013), Vereinigtes Königreich (2011), Indien (2009), Neuseeland (2007) und Südafrika (2005).

Die International Association of Consumer Law fördert Debatten rund um Verbraucherschutz und Verbraucherrecht. An den Konferenzen nehmen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Richterinnen und Richter, Anwältinnen und Anwälte sowie Vertreter von Regulierungsbehörden, Banken, Unternehmensgruppen und Verbraucherorganisationen teil. Die Konferenzen stehen allen Interessierten und nicht nur den Mitgliedern aus dem Bereich der universitären wie außeruniversitären Verbraucherforschung und Lehre offen.

Ziel der IACL ist es, Forschungsnetzwerke und gemeinsamen Forschungsprojekte im Bereich des Verbraucherrechts sowie der Verbraucherpolitik und der Verbraucherbeziehungen zu fördern. Staatliche Einrichtungen, Universitäten, Verbraucherorganisationen und Expertinnen und Experten werden dabei unterstützt.

Die Konferenz wird vom Vorstand der IACL (Vorsitz Prof. Michelle Louw, Kapstadt) in Zusammenarbeit mit einem nationalen Leitungsgremium unter Führung von Dr. Sally Peters und Prof. Udo Reifner geplant. 

Details zur Konferenz werden ab sofort auf der iff-Website veröffentlicht. Der Call for Papers erfolgt im Sommer 2020 Für aktuelle Informationen zur IACL siehe: https://www.iacl.net.au/

iff hosts the IACL International Consumer Law Conference 2021

The 18th World Consumer Law Conference of the International Association of Consumer Law (IACL) will take place in Hamburg on 15-17 July 2021 at the Rudolf Steiner Haus and carry the title „Challenges and Unanswered Questions of Consumer Law“. IACL conferences are held every two years and mostly hosted by universities. The hosting countries are deliberately chosen from the Global South as well as the Global North. The last conferences were held in the USA (2019), Brazil (2017), the Netherlands (2015), Australia (2013), UK (2011), India (2009), New Zealand (2007) and South Africa (2005).

The IACL promotes debates on consumer protection and consumer law. Conference attendees include university lecturers, judges, lawyers and representatives of regulatory authorities, banks, business groups and consumer organisations. The conferences are open to all interested parties, not only to members of academic and non-academic consumer research and educational institutions.

The aim of the IACL is to develop research networks and stimulate joint research projects in the area of consumer law, consumer policy and consumer relations. This includes supporting government institutions, universities, consumer organisations and experts.
The conference will be hosted by the IACL Executive Committee (chaired by Prof. Michelle Louw, Cape Town) in cooperation with a local executive committee led by Dr. Sally Peter and Prof. Udo Reifner.

Details of the conference will be published on the iff website. The call for papers process starts in summer 2020.
For up-to-date information on the IACL see: https://www.iacl.net.au/

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Voraussetzungen für die Erteilung der vorzeitigen Restschuldbefreiung

Der Antrag auf Erteilung vorzeitiger Restschuldbefreiung kann auch außerhalb der Dreijahresfrist gestellt werden. BGH, Beschluss vom 19.09.2019 – IX ZB 23/19 Sachverhalt: Auf Antrag der Schuldnerin wurde am 03.09.2015 das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet. Im Prüfungstermin vom 30.11.2015 wurden Forderungen der Insolvenzgläubiger in Höhe von 17.469 € zur Insolvenztabelle festgestellt. Bis zum 03.09.2018 vereinnahmte die Insolvenzverwalterin zugunsten der Masse 15.182 €. Zu diesem Zeitpunkt betrugen die Gerichtskosten 879 € und die Vergütung der Insolvenzverwalterin 9.437 €. Mit Schreiben vom 03.09.2018 (bei Gericht am 04.09.2018 eingegangen) hat die Schuldnerin die Gewährung vorzeitiger Erteilung der Restschuldbefreiung beantragt. Die Insolvenzverwalterin ist diesem Antrag mit der Begründung entgegengetreten, dass eine Befriedigung der Forderungen der Insolvenzgläubiger nicht in Höhe von min. 35 % möglich sei. Sie hat zum 03.09.2019 einen Fehlbetrag von 1.248 € errechnet. Am 28.09. und 04.10.2018 sind der Masse weitere Zahlungen in Höhe von 179 € und 1.180 € zugeflossen. Entscheidung: […]

Wie werde ich reich? – Die besten Strategien, um Vermögen aufzubauen

Die Vorstandsvorsitzende des iff Prof. Ingrid Größl und der Soziologieprofessor Rolf von Lüde wurden vom Hamburger Abendblatt im Rahmen der Reihe „Die 100 großen Fragen des Lebens“ zum Thema Vermögensaufbau interviewt.

Ein Patentrezept zum Thema „Wie werde ich reich?“ haben zwar auch die beiden Uni-Professoren nicht, jedoch viele wertvolle Tipps.

Zu beachten ist, dass geplanter Reichtum Investitionen erfordern, die Zeit, Geduld und harte Arbeit brauchen. Das schnelle Geld mit Spekulieren an der Börse bringt ein hohes Risiko mit sich. Das bloße Sparen – beispielsweise mithilfe eines Sparkontos – ist allerdings ebenfalls nicht optimal und überholt.

Das Stichwort lautet Konsumverzicht und eine gute Anlagestrategie. Dabei ist es laut Größl wichtig, nicht alles auf eine Karte zu setzen und verschiedene Anlagestrategien zu mischen. Studien zeigen zwar, dass die Deutschen gern jederzeit auf ihr Geld zugreifen können wollen, davon sollte man sich allerdings verabschieden.

Sie rät zu Aktien und Fonds. „Bei der zu wählenden Anlagestrategie ist auch folgende Frage entscheidend: Wie viel Verlust kann ich notfalls ertragen? Kann ich einen Totalausfall tatsächlich verkraften? Denn klar ist: Je höher die mögliche Rendite, desto größer ist das Risiko.“, so Größl.

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Was tun bei Post vom Inkassobüro?

In der aktuellen Ausgabe 11/19 des „€uro – Das Magazin für Wirtschaft und Geld“ ist ein Artikel zum Thema Inkasso und der Umgang mit Inkassobüros erschienen. Viele Betroffene zahlen aus Angst die viel zu hohen Beiträge. In einem Interview beantwortet Dr. Sally Peters Fragen zum Inkassogesetz.

Empfängerinnen und Empfänger fühlen sich oft zur Zahlung gedrängt, obwohl 65 % der Betroffenen die Forderung als unberechtigt ansehen. Inkassoschreiben, ob berechtigt oder unberechtigt, sollten daher gründlich geprüft werden. Mit dem Onlineangebot www.inkasso-check.de der Verbraucherzentralen kann dies in einem ersten Schritt getan werden.

Oftmals sind Verbraucherinnen und Verbraucher unsicher, was ein Inkassodienst darf und was nicht. Die Firmen dürfen zwar zur Zahlung auffordern, Betroffene können jedoch immer gerichtlich Einwand einlegen. Auch die Zahlungsaufforderungen per Telefon und sogar per Hausbesuch sind erlaubt. Jedoch führt dieses in der Praxis oft zu einer Art Droh-Szenario, welches Druck auf den Betroffenen ausüben soll. Dabei ist zu beachten, dass seitens des Inkassounternehmens nur zum Ausgleich der Schulden aufgefordert, nicht jedoch Wertgegenstände oder Bargeld in Beschlagnahm genommen werden darf. Inkassofirmen müssen übrigens offiziell registriert sein, überprüfbar ist dies hier: www.rechtsdienstleistungsregister.de

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat eine Änderung des Inkassogesetztes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vorgelegt. In einem Interview €uro – Das Magazin für Wirtschaft und Geld“ beantwortet die iff Geschäftsführerin Dr. Sally Peters Fragen hierzu. Ihr Fazit: Es gibt zwar positive Ansätze, wie zum Beispiel die teilweise Reduzierung von Kosten, der Entwurf bleibt aber zum Beispiel hinsichtlich der Aufsicht hinter den Erwartungen zurück. Die iff Evaluierung hat beispielsweise gezeigt, dass die aktuellen verbraucherschutzrechtlichen Regelungen hier nicht ausreichend sind. Wünschenswert wäre hier weiterhin eine Zentralisierung auf Bundesebene.

 

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iff-Überschuldungsradar 2019/16

Verbraucherschutz – Auch für geflüchtete Menschen!

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus in der Reihe Überschuldungsradar aktuell einen Beitrag zum „Verbraucherschutz – Auch für geflüchtete Menschen“ von Katharina Vogt. Sie ist Diplomsozialpädagogin und -sozialarbeiterin, Referentin für Flüchtlingspolitik im AWO Bundesverband und leitete das 15-monatige Projekt „Stärkung der Verbraucherschutzkompetenz von Menschen nach der Flucht“.

Katharina Vogt zeigt auf, wie relevant die Stärkung des Verbraucherschutzes für geflüchtete Personen ist und beschreibt als Ansatz die Kooperation von Verbraucher- und Flüchtlingsberatung. Eine Zusammenarbeit der Unterstützungsangebote kann helfen, dabei vorzubeugen, dass Geflüchtete aufgrund von Unwissen über ihre Verbraucherrechte oder die Strukturen der deutschen Gesellschaft in Konsumfallen geraten.

Der aktuelle Überschuldungsradar basiert auf den Ergebnissen des Projekts „Stärkung der Verbraucherschutzkompetenzen von Menschen nach der Flucht“. Da die Strukturen der AWO und der Verbraucherzentralen genutzt wurden, erzielte das Projekt eine bundesweite Wirkung. Die Projektteilnehmenden entwickelten Ansätze, um die präventive Beratung zu professionalisieren. Sie erstellten eine Arbeitshilfe für AWO-Mitarbeitende, zugleich wurden Multiplikatorenschulungen durchgeführt.

Katharina Vogt fasst die Ergebnisse zusammen und zeigt so die Vorteile einer Kooperation der Verbraucherzentralen mit den jeweiligen AWO Diensten vor Ort auf. Dazu gehört etwa die Informationsangebote für Ratsuchende oder die Etablierung eines präventiven Verbraucherschutzes zu verbessern.

Die entsprechenden Verbesserungen können geflüchtete Personen gezielt dabei unterstützen, ihre Verbraucherrechte zu kennen und wahrzunehmen. Die Sensibilisierung des Beratungspersonals baut Barrieren für Ratsuchende ab und erweitert den Zugang zum Verbraucherschutz für Geflüchtete.

Durch Katharina Vogts Beitrag wird deutlich: Eine Kooperation von Verbraucherschutz und Geflüchtetenberatung stärkt die Verbraucherkompetenzen von geflüchteten Personen in Deutschland. Auch langfristig wirkt sich diese Verbesserung der Beratungssituation aus, indem sie Geflüchtete darin bestärkt, ihre Rechte wahrzunehmen und somit ermutigt, an gesellschaftlichen Diskursen und politischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen.

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff)

Das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) ist ein gemeinnütziges Forschungsinstitut, das seit über 30 Jahren für öffentliche Auftraggeber, Verbraucherverbände und privatwirtschaftliche Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene forscht. Das iff setzt sich seit seiner Gründung für den Zugang zu Finanzdienstleistungen ein und konzentriert sich vor allem auf finanziell verletzliche Verbraucher, insbesondere auf Alleinselbständige sowie überschuldete Verbraucher.

 

Überschuldungsradar (ehemals Überschuldungsschlaglichter)

Das Projekt Überschuldungsradar des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus greift aktuelle Fragestellungen der Überschuldung in Deutschland auf und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

„Deutschland im Plus“ – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention

Die Stiftung „Deutschland im Plus“ engagiert sich für die private Überschuldungsprävention in Deutschland. Zu unseren Aufgaben zählen Bildungsmaßnahmen für Schüler, Bereitstellung von Informationen, Forschungsförderung sowie konkrete Beratung für Hilfesuchende. Unsere Arbeit fokussiert sich auf folgende Themen: finanzielle Bildung, Hilfe bei Schulden, Forschung. Mehr Informationen unter: www.deutschland-im-plus.de

 

Ansprechpartnerin

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Sally Peters

 

 

 

 

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