LG Münster lehnt Erhöhung des pfandfreien Betrages wegen zu erwartender Steuerschuld bei Rentner:in ab

Hier der Hinweis auf die Entscheidung des LG Münster vom 18.9.2023, 5 T 394/23 mit dem Leitsatz

Dem Rentner/Der Rentnerin ist eine Erhöhung des pfandfreien Betrages wegen zu erwartender Steuerschuld nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht zuzugestehen(s. a. BGH-Beschluss vom 19.09.2019 – Az. IX ZB 2/18 -).

Aus der Entscheidung: Mit Eintritt der Beschwerdeführerin in die Altersrente zum 01.08.2023 beantragte diese unter Hinweis auf die nachgelagerte Besteuerung ihrer Altersrente Ihre Gleichstellung bei der Ermittlung der pfändungsfreien Beträge zu der Situation, in der sie ausschließlich Arbeitseinkommen als abhängig Beschäftigte beziehen würde und in diesem Zuge die auf dieses Arbeitseinkommen abzuführende Lohnsteuer gemäß § 36 InsO, § 850 Nr. 1 ZPO nicht zum pfändbaren Arbeitseinkommen gerechnet würde.

Hierzu trägt die Beschwerdeführerin vor, dass ihre Ungleichbehandlung daraus resultiere, dass sie für die zu erwartende Steuerschuld auf ihre Rentenzahlung eine monatliche Rücklage bilden müsse, die sie im Falle ihrer abhängigen Beschäftigung nicht bilden müsse.

Das Amtsgericht Münster hat diesen Antrag im angegriffenen Beschluss unter Verweis darauf zurückgewiesen, dass höchstrichterlich entschieden sei, dass die Entstehung einer Steuerschuld in der Regel kein ausreichender Grund für die Erhöhung des unpfändbaren Betrages sei.

“Deutsche Altersarmut und Armutsgefährdung im europäischen Vergleich”

Bundestagsmeldung: Mit 28,1 Prozent ist die Armutsrisikoquote bei den über 65-Jährigen in Deutschland im Jahr 2021 höher als die des EU-Durchschnitts gewesen. Diese belief sich schätzungsweise auf 27,4 Prozent. Das antwortet die Bundesregierung (20/6386) auf eine Kleine Anfrage zum Thema Altersarmut.

In Deutschland zeigen sich laut Antwort mit Blick auf die Staatsangehörigkeit große Unterschiede beim Armutsrisiko. Insgesamt sei die Quote bei ausländischen Staatsangehörigen höher. Seit 2019 sei sie von 16,2 Prozent auf 27,6 Prozent (2021) gestiegen. Bei Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit hingegen ist sie nach Angaben der Bundesregierung leicht gesunken – von 15,4 Prozent (2019) auf 14,2 Prozent (2021).

Um die Zahl der von Altersarmut Betroffenen zu senken, würden ältere Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten könnten, durch die Grundsicherung geschützt. Zuallererst gehe es allerdings darum, Altersarmut durch präventive Maßnahmen zu verhindern. Hierbei nennt die Bundesregierung beispielsweise die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde ab Oktober 2022 oder die geplant Pflicht zur Altersvorsorge für neue Selbstständige.

6,0 % mehr Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ende 2022

Knapp 1,2 Millionen Personen haben im Dezember 2022 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das knapp 67 000 beziehungsweise 6,0 % mehr als im Dezember 2021.

Knapp 659 000 beziehungsweise 55,4 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung erhielten im Dezember 2022 Grundsicherung im Alter. Das heißt, sie hatten die Altersgrenze nach dem (SGB XII) erreicht oder überschritten. Dies entspricht einem Anstieg von 11,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren; für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2022 lag die Altersgrenze daher bei 65 Jahren und 11 Monaten. 

Rund 531 000 beziehungsweise 44,6 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung waren im Alter ab 18 Jahren bis unter die Altersgrenze. Sie erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. Ihre Zahl ging gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,5 % zurück. 

Diakonie Deutschland: Mehr Hilfe für überschuldete Seniorinnen und Senioren

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke überreicht Förderscheck über 1.370.000 Euro für ein mehrjähriges Projekt zur Verbesserung der sozialen Schuldnerberatung für Seniorinnen und Senioren.

Älteren Verbraucherinnen und Verbrauchern soll es in Zukunft einfacher ermöglicht werden, Zugang zu einer Schuldnerberatung zu erhalten. Im Fokus steht dabei ein aufsuchender Ansatz, d.h. die Schuldnerberatung wird direkt vor Ort bei den Seniorinnen und Senioren erbracht. Gerade ältere Menschen, die ver- oder überschuldet sind, nehmen zu selten Hilfe von Schuldnerberatungsstellen in Anspruch: aus Unkenntnis, Scham oder aufgrund von Mobilitätseinschränkungen.

Mit den Fördermitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) wird die Diakonie Deutschland zusammen mit weiteren Wohlfahrtsverbänden ein Konzept dafür entwickeln, wie Seniorinnen und Senioren besser dabei geholfen werden kann, Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen, und dieses Konzept praktisch erproben.

Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende verkündet

Im heutigen Bundesgesetzblatt (Nr. 42, Seite 1985) wurde das Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende verkündet. Siehe https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2022/bgbl1_2022_42.pdf#page=5

Beachtlich ist § 4 Abs. 2: “Der Anspruch auf die Energiepreispauschale kann nicht gepfändet werden.” Folglich kann die Schuldnerberatung diese Pauschale (nicht die allgemeine!) in die P-Kontenbescheinigung aufnehmen (§ 902 Nr. 6 ZPO).

Energiepreispauschale für Rentner:innen: zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung

Frage von MdB Fritz Güntzler (CDU/CSU):

Wie viele Rentnerinnen und Rentner, die bisher nicht von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung betroffen waren, müssen nach Schätzungen der Bundesregierung aufgrund der geplanten Einführung einer steuerpflichtigen Energiepreispauschale eine Einkommensteuererklärung abgeben, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den dadurch entstehenden Verwaltungsaufwand für die Finanzverwaltung bzw. für die betreffenden Steuerpflichtigen ein?

Die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel ist in Drucksache 20/4209 auf Seite 30 zu finden.

Zu wenig Verdienst für auskömmliche Rente

Bundestagsmeldung: Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit haben sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte im Jahr 2021 ein mittleres Bruttomonatsentgelt (Median) von 3.516 Euro erzielt. Vollzeitbeschäftigte mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit erzielten ein Medianentgelt in Höhe von 2.728 Euro, während das Entgelt deutscher Staatsangehöriger im Mittel 3.643 Euro betrug. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3834) auf eine Kleine Anfrage.

Aus der Antwort geht auch hervor, dass 18,1 Prozent der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten ein Entgelt im unteren Entgeltbereich erzielten und dass knapp drei Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (13,5 Prozent) einen Bruttolohn unterhalb des Schwellenwertes (25.878 Euro pro Jahr) verdienten, der für eine Nettorente nach 45 Arbeitsjahren in Höhe der Grundsicherung im Alter notwendig wäre.

Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz: digitale Informationsveranstaltung zum Thema „Finanzkompetenz fürs Älterwerden“

2019 hat das Netzwerk Finanzkompetenz NRW das Praxishandbuch „Über Geld spricht man doch in allen Lebensphasen. Praxishandbuch für Finanzkompetenz im Älterwerden“ herausgebracht. Damit wurde ein Thema aufgegriffen, das hoch aktuell ist und die Arbeit von Schuldnerberater:innen in verschiedenen Facetten beeinflusst.

Betroffene Menschen suchen Schuldnerberatungsstellen auf, so dass in vielen Beratungsstellen überlegt wird, ein Präventionsangebot für die Personengruppe 55+ zu starten. Um alle interessierten Netzwerker:innen bei diesem Thema zu unterstützen, wurde von unseren Mitgliedern Maike Cohrs (DW Köln) und Manuela Witt eine zweistündige digitale Informationsveranstaltung konzipiert, in der das Praxishandbuch präsentiert wird. (mehr …)

BAG: Beiträge zur Direktversicherung als betriebliche Altersversorgung mindern das pfändbare Einkommen

Hier der Hinweis auf Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. Oktober 2021 – 8 AZR 96/2. Aus der Pressemitteilung des Gerichts:

“Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien, dass der Arbeitgeber für den/die Arbeitnehmer/in eine Direktversicherung abschließt und ein Teil der künftigen Entgeltansprüche des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin durch Entgeltumwandlung für seine/ihre betriebliche Altersversorgung verwendet werden, liegt insoweit grundsätzlich kein pfändbares Einkommen iSv. § 850 Abs. 2 ZPO mehr vor. (mehr …)

BGH hält bei Kapitallebensversicherungen einen Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte (§ 850i ZPO) für möglich, auch wenn die Voraussetzungen des besonderen Pfändungsschutzes bei Altersrenten (§ 851c ZPO) nicht gegeben sind

Hier der Hinweis auf BGH, 29.04.2021, IX ZB 25/20 mit den Leitsätzen:

  • Erhält der Schuldner aus einer Kapitallebensversicherung, die ihm zur Sicherung für Ansprüche aus einer für seine Tätigkeit als Geschäftsführer erteilten Pensionszusage wirksam verpfändet ist, nach Pfandreife eine Einmalleistung, kann er hierfür Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte geltend machen.
  • Dem steht nicht entgegen, dass die Voraussetzungen des besonderen Pfändungsschutzes bei Altersrenten nicht gegeben sind.

Anmerkung RA Kai Henning in seinem aktuellen Newsletter: “Mit dieser Entscheidung klärt der 9. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs das Verhältnis der §§ 851c und 850i ZPO. Der Ansicht, dass allein § 851c ZPO anzuwenden ist, wenn ein Versicherungsvertrag mit Vorsorgeleistung betroffen und damit ein Schutz nicht gegeben ist, wenn seine Voraussetzungen nicht vorliegen, teilt der BGH nicht.

Des Weiteren stellt der BGH fest, dass (mehr …)