Endlich ist sie da: die Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre!

Birgit Knaus fasst die verkündeten und veröffentlichten Änderungen der Insolvenzordnung zusammen.

Die persönliche Beratung: Zwingende Voraussetzung für einen zulässigen Insolvenzantrag

An das Erfordernis der "persönlichen Beratung" nach 305 InsO sind hohe Anforderungen zu stellen, so die einhellige aktuelle Rechtsprechung, ansonsten droht die Zurückweisung eines Insolvenzantrages wegen Unzulässigkeit.