Formale und materielle Voraussetzungen einer deliktischen Forderungsanmeldung

Stützt ein Gläubiger seine Forderungsanmeldung in einem Verfahren mit beantragter Restschuldbefreiung auf eine vertragliche und eine deliktische Anspruchsgrundlage, so hat er die Anmeldevoraussetzungen des §... → weiterlesen

Der Gläubiger, der sich auf eine deliktische Haftung wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB beruft, hat grundsätzlich alle Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen sich die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Schutzgesetzes ergibt. Die Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich auch auf den Vorsatz. Den in Anspruch genommenen Schuldner trifft lediglich eine sekundäre Darlegungslast

RA Kai Henning, Dortmund *) Der Gläubiger, der sich auf eine deliktische Haftung wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB beruft, hat... → weiterlesen