Birgit Knaus zu “Schulden beim Finanzamt”

Hier der Hinweis auf den Beitrag “Schulden beim Finanzamt” von Birgit Knaus unter https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schulden-beim-finanzamt/.

Dort wird auf das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27.01.2021 bzgl. der Kriterien für die Entscheidung der Finanzverwaltung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung Bezug genommen. Leider fehlt der Link, daher hier und vgl. auch unsere Meldung vom 1.3.2021.

Vgl. auch Information zur Kontenpfändung durch öffentliche Gläubiger (AGSBV).

Birgit Knaus zu “Schulden beim Finanzamt”

Hier der Hinweis auf den Beitrag “Schulden beim Finanzamt” von Birgit Knaus unter https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schulden-beim-finanzamt/.

Dort wird auf das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27.01.2021 bzgl. der Kriterien für die Entscheidung der Finanzverwaltung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung Bezug genommen. Leider fehlt der Link, daher hier und vgl. auch unsere Meldung vom 1.3.2021.

Vgl. auch Information zur Kontenpfändung durch öffentliche Gläubiger (AGSBV).

BGH zur Insolvenzmasse und der Zuordnung eines Anspruchs auf Einkommensteuererstattung nach Erteilung der Restschuldbefreiung

BGH, 13.01.2022 – IX ZR 64/21: Wird dem Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung erteilt, gehört der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen zur Insolvenzmasse und nicht zum insolvenzfreien Neuerwerb des Schuldners, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder während des Verfahrens vor Ablauf der Abtretungsfrist verwirklicht worden ist.

Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, Beschluss vom 08. Juli 2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (im Folgenden: AO) verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird. (mehr …)

FG Hamburg hat keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge nach § 240 AO

Das Finanzgericht Hamburg hat mit Urteil vom 01.10.2020, 2 K 11/18, entschieden – Leitsätze:

  1. Die gegen die Höhe der Zinsen gem. § 238 AO erhobenen verfassungsrechtlichen Zweifel lassen sich nicht auf Säumniszuschläge übertragen.
  2. Den vorwiegend als Druckmittel konzipierten Säumniszuschlägen lässt sich ein fester typisierter Zinssatz nicht verlässlich entnehmen.

Die Sache ist beim Bundesfinanzhof anhängig, VII R 55/20. Siehe auch Finanzgericht Münster, 12 V 3395/20 AO.

Siehe zum Thema www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=säumniszuschl

BMF-Schreiben: “Kri­te­ri­en für die Ent­schei­dung über ei­nen Einigungs­ver­such zur au­ßer­ge­richt­li­chen Schul­den­be­rei­ni­gung”

Ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27.01.2021 regelt die Kriterien für die Entscheidung der Fnanzverwaltung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Es ersetzt das BMF-Schreiben vom 11. Januar 2002 – IV A 4-S 0550-1/02 – (BStBl I S. 132).

Daraus: “Die Frage, ob die Finanzbehörde einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zustimmen kann, ist deshalb (mehr …)

BGH zur Ausnahme von der Restschuldbefreiung trotz Tilgung einer Verurteilung aus dem Bundeszentralregister

Die Entscheidung des BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 – IX ZR 199/19, dürfte eine Pflichtlektüre sein:

  1. Eine Verbindlichkeit aus einem Steuerschuldverhältnis ist auch dann von der Restschuldbefreiung ausgenommen, wenn die Eintragung über die Verurteilung wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder § 374 AO, welche im Zusammenhang mit dem Steuerschuldverhältnis steht, im Bundeszentralregister getilgt worden oder zu tilgen ist.
  2. Säumniszuschläge und Zinsforderungen nehmen als steuerliche Nebenleistungen an der Privilegierung der Hauptforderung teil.

FG Münster sieht keine verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Höhe der Säumniszuschläge nach § 240 AO

Das Finanzgericht Münster hat am 29.05.2020, 12 V 901/20 AO, beschlossen (Rn 30ff):

“Der Senat hat keine Zweifel an der Verfassungsgemäßheit des § 240 AO [1]. Nach Auffassung des Senats hat sich dies auch nicht deswegen geändert, weil inzwischen gegen die Höhe des Zinssatzes schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken bestehen [2].

Aufgrund des vorrangigen Zwecks der Säumniszuschläge als Druckmittel zur pünktlichen Entrichtung der Steuerschuld (mehr …)

Bundesfinanzhof: Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich aufgrund ihrer Zweckbindung um eine regelmäßig nicht pfändbare Forderung

Hier der Hinweis auf Bundesfinanzhof, Beschluss vom 09. Juli 2020, VII S 23/20 (AdV), Link zum BFH, dessen Leitsätze lauten:

  1. NV: Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich aufgrund ihrer Zweckbindung um eine nach § 851 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 399 Alternative 1 BGB regelmäßig nicht pfändbare Forderung.
  2. NV: Eine Beschwerde gegen die Ablehnung der AdV durch das FG ist nicht statthaft, weil unmittelbar beim BFH ein Antrag auf AdV gestellt werden kann.

Aus der Entscheidung: (mehr …)

Bundesfinanzhof: Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich aufgrund ihrer Zweckbindung um eine regelmäßig nicht pfändbare Forderung

Hier der Hinweis auf Bundesfinanzhof, Beschluss vom 09. Juli 2020, VII S 23/20 (AdV), Link zum BFH, dessen Leitsätze lauten:

  1. NV: Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich aufgrund ihrer Zweckbindung um eine nach § 851 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 399 Alternative 1 BGB regelmäßig nicht pfändbare Forderung.
  2. NV: Eine Beschwerde gegen die Ablehnung der AdV durch das FG ist nicht statthaft, weil unmittelbar beim BFH ein Antrag auf AdV gestellt werden kann.

Aus der Entscheidung: (mehr …)