Herbstlehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht 2020

Am 18.09.2020 findet wieder unser Herbstlehrgang für Bank und Kapitalmarktrecht für Fachanwältinnen und Fachanwälte statt.

Der Lehrgang ist komplett mit 6 Stunden als Fortbildung gemäß § 15 Fachanwaltsordnung anrechenbar.

 

 

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Anlagestrategien in der Krise

Vorständin Prof. Dr. Ingrid Größl gibt Hinweise, auf was Anlegerinnen und Anleger in der aktuellen Krise achten sollten. „Derzeit besteht die Gefahr, dass durch phantasiereiche Interpretationen eines Geschehens wie der Corona-Krise die statistischen Renditeprognosen an den Rand gedrängt werden“, erklärt Prof. Ingrid Größl, Vorstand des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg. „Auch diese Krise wird eines Tages ausgestanden sein, und die Lage an den Börsen wird sich wieder normalisieren“, so Größl.

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Immobilienkredite – Zahlungsmoratorium wird gut an-genommen, aber zusätzliche Hilfen erforderlich

iff-Pressemitteilung vom 03.06.2020

Laut Angaben der Bundesregierung hat die KfW Bank im Zeitraum vom 16. März 2020 bis 8. Mai 2020 zahlreiche Anträge auf Stundungen für Immobilienkredite von „privaten Kleinvermietern“ sowie „Selbstnutzern“ erhalten (BT-Drs. 19/19414, S. 3). Anlässlich dieser für einen ersten, relativ kurzen Zeitraum hohen Anzahl an 13.037 Stundungsanträgen könnte die endgültige Anzahl bezogen auf den gesamten Kreditmarkt an Baufinanzierungen, die infolge der infolge der Coronapandemie notleidendend werden, durchaus höher ausfallen. Positiv ist zu bewerten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher von der Möglichkeit zur Darlehensstundung, die ihnen Art. 240 § 3 EGBGB zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie einräumt, Gebrauch machen. Andererseits zeigt sich, dass auch vermeintlich bonitätsstarke Immobilienkreditnehmer krisengeschwächt sind.

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„Finanzberater“ stärker in die Pflicht nehmen

iff-Pressemitteilung vom 27.05.2020

Anlässlich der heutigen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-sicht (BT-Drucksachen 19/18794 und 19/18861) spricht sich das iff für eine Stärkung der Verbraucherrechte aus, die mit einer verbraucherschutzorientierten Aufsicht durch die BaFin künftig gewährleistet wird. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase besitzen Finanzanlagen für Verbraucherinnen und Verbraucher eine besondere Relevanz, wodurch es einer intensiveren Absicherung einer qualitativ hochwertigen Verbraucherberatung bedarf.

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Bundestag verabschiedet Gesetz zur Schutzlücke bei Betriebspensionen

Das Handelsblatt hat unsere Pressemitteilung zur Absicherung der betrieblichen Altersvorsorge vom 08.05.2020 aufgegriffen. Hintergrund ist das vom Bundestag verabschiedete „Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze „. Einen wesentlichen Bestandteil der Gesetzesinitiative bildet die Absicherung der betrieblichen Altersvorsorge. Künftig übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein den Unterschiedsbetrag, wenn von Pensionskassen gekürzte Betriebsrenten nicht vom Arbeitgeber ausgeglichen werden können. Das aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie mit einer deutlich erhöhten Zahl von Arbeitgeberinsolvenzen zu rechnen ist, findet dabei leider keine Berücksichtigung. „Tritt dieser Sicherungsfall vor dem 1. Januar 2022 ein, besteht die Einstandspflicht des PSV nur, wenn die Rentenleistung durch die Pensionskasse um mehr als die Hälfte gekürzt wird oder der ehemalige Arbeitnehmer unter die für Deutschland ermittelte Armutsgefährdungsschwelle fällt“, so Dr. Helena Klinger.

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Konsumentenkredite in der Krise

Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Pandemie befürchten diverse Expertinnen und Experten Kreditausfälle. Kurarbeit kann zwar Einkommensausfälle abmildern, dennoch können die verringerten Einkommen dazu führen, dass Zahlungsverpflichtungen über einen längeren Zeitraum womöglich nicht mehr wie geplant eingehalten werden können. Dr. Sally Peters stellt hierzu fest: „Viele Menschen wird die Krise erst verzögert treffen. In einigen Branchen und Unternehmen greift Kurzarbeit wahrscheinlich erst in den nächsten Monaten“, hinzukomme zudem: „Und wer jetzt schon wenig Geld hat, dem fällt es schwer, vorzusorgen.“ Zwar sind Instrumente wie die Darlehensstundung wichtige Instrumente, sie verschaffen allerdings nur vorübergehende Entlastung, denn es verschiebt sich nur der Zahlungszeitpunkt und nicht bei allen Betroffenen kann bis dahin mit einer verbesserten Einkommenssituation gerechnet werden.

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Warnung vor Überschuldung und Kritik an zu hohen Dispozinsen während Corona

In einem heute erschienen Artikel des Spiegels zur Kritik der Bürgerbewegung Finanzwende an zu hohen Dispozinsen der Banken, gerade während der Corona-Krise weißt der Autor außerdem auf die Warnung des Instituts für Finanzdienstleistungen hin, dass Privathaushalten zunehmend wachsenden Überschuldung aufgrund der derzeitigen Krisensituation droht. Das vom Bundestag beschlossene dreimonatige Aussetzen von Kreditraten gilt bspw. nicht für Dispokredite, bemängelt die Verbraucherzentrale Hamburg.

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Bleibt die Rente auch in der Krise sicher? Ja und Nein.

iff-Pressemitteilung vom 08.05.2020

Gestern verabschiedete der Bundestag das „Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze “ in der Ausschussfassung (BT-Drs. 19/17586, BT-Drs. 9/19037). Einen wesentlichen Bestandteil der Gesetzesinitiative bildet die Absicherung der betrieblichen Altersvorsorge. Künftig übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein den Unterschiedsbetrag, wenn von Pensionskassen gekürzte Betriebsrenten nicht vom Arbeitgeber ausgeglichen werden können. Das ist zum Beispiel bei einer Insolvenz der Fall. Den vollständigen Schutz entfaltet die Regelung aber erst ab 2022. Man hätte in Anbetracht der pandemiebedingten Wirtschaftslage durchaus früher ansetzen können.

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Unterstützung in der Studienfinanzierung – Ansatz gut, Ausgestaltung problematisch und eine verpasste Chance

iff-Pressemitteilung vom 07.05.2020

Heute verabschiedete der Bundestag das „Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz“, das der Wissenschaft und Studierenden im Hinblick auf die wirt-schaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie helfen soll (Drs. 19/18699). Bestandteil der Gesetzesinitiative waren u.a. ein zinsloser Kredit für Studierende sowie ein dreimonatiges Nothilfe-BAföG. Leider greifen die angedachten und verabschiedeten Regelungen zu kurz.

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BMJV beauftragt iff mit der Evaluierung der Entwicklungen im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen

Im Rahmen des Projekts sollen die Entwicklungen im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen in Deutschland seit Geltung der neuen Vorschriften im KWG und im BGB untersucht werden.

Hierbei werden Struktur und Praxis der Kreditwürdigkeitsprüfung in Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen durch die Kreditinstitute sowie deren Bewertung untersucht, um festzustellen, ob die Kreditwürdigkeitsprüfung in der Praxis das Ziel erreicht, Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv vor überfordernden Finanzierungen zu schützen.

Das Projekt erfolgt in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Peter Rott, Prof. Dr. Petra Buck-Heeb, Jun. Prof. Claire Feldhusen, Prof. Dr. Ulrich Fritsche und Prof. Dr. Ingrid Größl.

Die Erhebungen beginnen im Sommer 2020, im Frühsommer 2021 erfolgt die Übergabe des Schlussberichts an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Helena Klinger.

 

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