Gesetz zur Zentralisierung der Inkassoaufsicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Das am 09. Februar 2023 vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen“ ist am 15.03.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. 2023 I Nr. 64 vom 15.03.2023).

Ab dem 01.01.2025 wird die Aufsicht nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz über Inkassounternehmen damit in einer zentralen Behörde, dem Bundesamt für Justiz, gebündelt. Derzeit gibt es 32 Aufsichtsbehörden , zum überwiegenden Teil Gerichte, die diese Aufgabe ausführen. In Baden-Württemberg die Landgerichte Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart.
Dies führt immer wieder zu einer uneinheitlichen Entscheidungspraxis. Die Beschwerdeverfahren dauern zudem in der Regel sehr lange, weil die Aufsichtsabteilungen der Gerichte personell nicht ausreichend ausgestattet sind, oft nur als „Nebenamt“ wahrgenommen werden und eine hohe Fluktuation beobachtet werden kann .

Mit der Schaffung einer zentralen Aufsichtsbehörde wird auch eine Forderung aus der Schuldnerberatungspraxis, dem Verbraucherschutz und auch der Inkassobranche selbst erüllt.

Gemeinsame Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, der Verbraucherzentrale NRW und dem Arbeitskreis InkassoWatch zum Gesetzesentwurf

Referentenentwurf – Inkassoaufsicht soll beim Bundesamt für Justiz zentralisiert werden

Zentralisierung der Inkassoaufsicht - Referentenentwurf Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen…

Gemeinsame Stellungnahme zum Regierungsentwurf „Gesetz zur Verbesserunng des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“

Der AK InkassoWatch hat gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Stellung zum Regierungsentwurf vom 20.04.2020 für ein „Gesetz zur Verbesserung des Verbrauchschutzes im Inkassorecht“ genommen.

Außergerichtliche Kostenansprüche von Inkassounternehmen und Gläubigern – Eine Arbeitshilfe für die Praxis

Ausführliche Arbeitshilfe zur Fragen der außergerichtlich zulässigen Inkassokosten einschließlich mehrerer entsprechender Musterbriefe des AK Inkassowatch.

Geldbuße für unseriöses Inkassobüro, AG München (1123 OWi 231 Js 242208/15)

Das AG München hat die verantwortliche Geschäftsführerin eines Inkassounternehmens mit Sitz in München wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes in 25 Fällen zu einer Geldbuße in Höhe von 1.250 Euro verurteilt.