Pfändung von Lebensversicherungen

Die Kapitallebensversicherungen sind, genau wie Spareinlagen, Vermögenswerte für die es keinen Pfändungsschutz gibt. Die Auszahlung unterliegt voll der Pfändung. Unterscheiden muss man dabei die Auszahlung im Erlebensfall oder einer Auszahlung auf Rentenbasis in monatlichen Beträgen.