iff-Überschuldungsradar 2020/18

Finanzielle Grundbildung – Eine gemeinsame Aufgabe von Erwachsenenbildung und Sozialer Arbeit

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus in der Reihe Überschuldungsradar aktuelle Fragestel-lungen der Überschuldung in Deutschland und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport.

Im aktuellen Überschuldungsradar stellen Monika Tröster, Beate Bowien-Jansen und Ewelina Mania vom Deutschen Institut für Erwachsenenbildung das Projekt „Curriculum und Professionalisierung der Finanziellen Grundbildung – CurVe II“ vor.

Der Umgang mit Geld ist eine der wichtigsten Fähigkeiten im Lebensalltag. So sehen das auch 85% der Bundesbürger. Um finanzielle Grundbildung bzw. Financial Literacy zu fördern, beschäftigt sich das im Projekt mit der Konzeption von Ansätzen für Fachkräfte und Multiplikatoren, um finanzielle Grundbildung professionell umsetzen zu können. Dabei wird auch der Zusammenhang zwischen finanzieller Grundbildung und Überschuldung in den Blick genommen.

Das Projekt zielt weiterhin darauf ab, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zu finden und weiterzubilden. Hierfür sind insbesondere Personen an der Schnittstelle von Sozialer Arbeit und Finanzexpertinnen und Finanzexperten qualifiziert. Das Projekt gestaltet auch Lernangebote. Dazu gehört etwa die Entwicklung eines Curriculums, welches flexibel an Zielgruppen und Bedarfe angepasst werden kann.

 

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff)

Das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) ist ein gemeinnütziges Forschungsinstitut, das seit über 30 Jahren für öffentliche Auftraggeber, Verbraucherverbände und privatwirtschaftliche Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene forscht. Das iff setzt sich seit seiner Gründung für den Zugang zu Finanzdienstleistungen ein und konzentriert sich vor allem auf finanziell verletzliche Verbraucher, insbesondere auf Alleinselbständige sowie überschuldete Verbraucher.

Überschuldungsradar (ehemals Überschuldungsschlaglichter)

Das Projekt Überschuldungsradar des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus greift aktuelle Fragestellungen der Überschuldung in Deutschland auf und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport. Mehr Informationen finden Sie hier.

„Deutschland im Plus“ – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention

Die Stiftung „Deutschland im Plus“ engagiert sich für die private Überschuldungsprävention in Deutschland. Zu unseren Aufgaben zählen Bildungsmaßnahmen für Schüler, Bereitstellung von Informationen, Forschungsförderung sowie konkrete Beratung für Hilfesuchende. Unsere Arbeit fokussiert sich auf folgende Themen: finanzielle Bildung, Hilfe bei Schulden, Forschung. Mehr Informationen unter: www.deutschland-im-plus.de

Ansprechpartnerin

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Sally Peter

Der Beitrag <em>iff</em>-Überschuldungsradar 2020/18 erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

Relaunch der CAWIN-Website

Seit dieser Woche ist die neue Website unserer Software CAWIN online und präsentiert sich im modernen Design sowie einem neuen Logo. Die wichtigsten Informationen können nun von der Startseite direkt abgerufen werden. Mit dem neuen Webauftritt wurde die Seite zeitgemäßer und leichter bedienbar gestaltet. Sie kann nun auch auf mobilen Endgeräten besser bedient werden. Das responsive Webdesign passt sich automatisch an die Auflösung der Mobilgeräte an.

Das iff entwickelt und vertreibt seit 1998 CAWIN, eine Software für Schuldnerberatung, die in sehr vielen Schuldnerberatungsstellen bundesweit genutzt wird.

Grundlage für unsere Schuldnerberatungssoftware sind 30 Jahre interdisziplinäre Forschung, juristische Tätigkeit und Dienstleistungen im Bereich Überschuldung. Der vielschichtige Beratungsbedarf überschuldeter Haushalte ist ohne EDV-Unterstützung kaum zu bewältigen. CAWIN unterstützt bei der IST-Analyse, der Forderungsüberprüfung, der Schuldenregulierung sowie der Dokumentation und Auswertung der Beratung.

Das integrierte Statistik-Modul ermöglicht eine aussagekräftige anonymisierte Evaluation der Beratungsfälle. Zudem ist die vom Statistischen Bundesamt zertifizierte Schnittstelle für die Überschuldungsstatistik des Bundes enthalten. Auf Anfrage können spezifische Landesstatistiken integriert werden. CAWIN verfügt zudem über Schnittstellen für die Übernahme und Export von Daten. Die am häufigsten genutzten Funktionen sind zum Beispiel die automatische Erstellung von Word-Serienbriefen, P-Konto Bescheinigungen sowie die Erstellung eines Insolvenzantrages.

Der Beitrag Relaunch der CAWIN-Website erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

Vor Pfändungen soll jetzt besser geschützt werden

Aktueller Beitrag im Handelsblatt greift iff-Positionspapiere auf. Die derzeitige Lage verschärft bestehende Rechtsunsicherheiten in Bezug auf Pfändungsmaßnahmenwie zum Beispiel Kontopfändungen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz setzt sich zwar schon länger mit einer Gesetzesinitiative zur Stärkung des Schutzes vor Pfändungen ein, durch die aktuellen Entwicklungen erfährt dies aber weitere Bedeutsamkeit. Dr. Sally Peters erklärt hierzu: „Probleme können zum Beispiel Zuständigkeitsfragen betreffen. Diverse Einrichtungen können derzeit nur einen eingeschränkten Betrieb gewährleisten. Ebenso ist noch offen, wie mit Zahlungen aus Corona-Hilfsfonds umgegangen wird.“

Bei einer Pfändung des Kontoguthabens können Verbraucherinnen und Verbraucher durch das Pfändungsschutzkonto (sog. „P-Konto“) stets über einen gewissen Geldbetrag verfügen, welcher nicht gepfändet werden darf. Mit einer neuen Gesetzeslage soll die Frist für die Übertragung von nicht verbrauchtem, pfändungsfreiem Guthaben nun von einem auf drei Monate verlängert werden, ein Schutz von Guthaben bei Gemeinschaftskonten soll eingeführt werden und die Schuldner sollen einen erleichterten Zugang zu Bescheinigungen für die Erhöhung des pfändungsfreien Grundfreibetrags erhalten.

Insbesondere in der aktuellen wirtschaftlichen Lage sind viele Verbraucherinnen und Verbraucher von Überschuldung bedroht. Darauf wird auch in einem Positionspapier des iff hingewiesen. Dr. Sally Peters dazu: „Besonders Menschen mit wenig Einkommen sind gefährdet, sich zu überschulden. Das liegt daran, dass es ihnen besonders schwerfällt, auf unerwartete Ereignisse wie Arbeitslosigkeit oder gesundheitliche Probleme zu reagieren.“ Dementsprechend ist durch die aktuelle Pandemie mit einem Anstieg der Anzahl überschuldeter Personen zu rechnen.

Der Beitrag Vor Pfändungen soll jetzt besser geschützt werden erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

Tabuthema Schulden

Dr. Sally Peters weist in einem aktuellen Interview darauf hin, dass Ver- und Überschuldung in Deutschland noch immer stark tabuisiert werden. Das liegt unter anderem daran, dass das Thema mit vielen Vorurteilen belastet ist. Dabei sind in Deutschland fast 7 Millionen Menschen und damit rund jede zehnte erwachsene Person überschuldet. Betroffenen wird oftmals ein fehlerhaftes Konsumverhalten vorgeworfen, jedoch spielen nicht nur individuelle Faktoren eine Rolle. So sind oftmals auch strukturelle Faktoren dafür verantwortlich, dass Menschen in eine Schuldenkrise geraten. Zu den Hauptauslösern zählen beispielsweise Arbeitslosigkeit und reduzierte Arbeit, Einkommensarmut, Krankheit, Scheidung und Trennung sowie Konsumverhalten und Selbstständigkeit.

Laut Dr. Sally Peters, Geschäftsführerin des iff, ist Verschuldung ein normales und wirtschaftlich erwünschtes Verhalten, welches erst zum Problem wird, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können. Grundsätzlich sind zwar mehr Männer als Frauen überschuldet, jedoch stieg zuletzt nur die Zahl der Frauen an. Alleinerziehende sind besonders stark betroffen.

Auswege kann etwa eine Schuldenberatung aufzeigen. Dr. Sally Peters ermutigt dazu, über Geld zu sprechen und bei langfristigen Zahlungsschwierigkeiten eine professionelle Unterstützung zu Rate zu ziehen. Die Schuldenberatung ist vertraulich und kann, beispielsweise durch die Erstellung von Haushaltsplänen oder Vereinbarungen mit den Gläubigern, helfen, mit persönlichen Überschuldungskrisen umzugehen. Dies kann auch zu einer sozialen und psychischen Entlastung beitragen.

Der Beitrag Tabuthema Schulden erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

iff-Überschuldungsradar 2020/17

Wegmarken der Entwicklung des Projektes Verbraucherbildung in Bayern

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus in der Reihe Überschuldungsradar aktuell einen Beitrag zum „Wegmarken der Entwicklung des Projektes Verbraucherbildung in Bayern“ von Christian Hampl (Volkshochschule SüdOst im Landkreis München, leitender Stützpunkt für Verbraucherbildung)

Alltägliche Themen wie Online-Einkauf, Datenschutz im Internet, die Auswahl der passenden Geldanlage oder der Abschluss einer Versicherung stellen Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder vor Herausforderungen. Versicherungs- und Finanzprodukte werden immer komplexer und die Nutzung des Internets birgt immer wieder Herausforderungen.

Bereits im Jahr 2012 trat das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) an die vier geförderten Erwachsenenbildungsträger (Bayerischer Volkshochschulverband, Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes, Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Erwachsenenbildungseinrichtungen, Katholische Erwachsenenbildung) mit dem klaren Ziel heran, Informationsangebote und Bildungsmöglichkeiten zur produkt- und anbieterunabhängigen präventiven Aufklärung für Verbraucherinnen und Verbraucher zu gestalten.

 

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff)

Das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) ist ein gemeinnütziges Forschungsinstitut, das seit über 30 Jahren für öffentliche Auftraggeber, Verbraucherverbände und privatwirtschaftliche Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene forscht. Das iff setzt sich seit seiner Gründung für den Zugang zu Finanzdienstleistungen ein und konzentriert sich vor allem auf finanziell verletzliche Verbraucher, insbesondere auf Alleinselbständige sowie überschuldete Verbraucher.

 

Überschuldungsradar (ehemals Überschuldungsschlaglichter)

Das Projekt Überschuldungsradar des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus greift aktuelle Fragestellungen der Überschuldung in Deutschland auf und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

„Deutschland im Plus“ – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention

Die Stiftung „Deutschland im Plus“ engagiert sich für die private Überschuldungsprävention in Deutschland. Zu unseren Aufgaben zählen Bildungsmaßnahmen für Schüler, Bereitstellung von Informationen, Forschungsförderung sowie konkrete Beratung für Hilfesuchende. Unsere Arbeit fokussiert sich auf folgende Themen: finanzielle Bildung, Hilfe bei Schulden, Forschung. Mehr Informationen unter: www.deutschland-im-plus.de

 

Ansprechpartnerin

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Sally Peters

 

 

 

 

Der Beitrag iff-Überschuldungsradar 2020/17 erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

Verantwortliche Ratenkreditvergabe: Konzeption und ihre Umsetzung im europäischen und deutschen Recht

iff-Discussion-Paper 2019/3 von Prof. Dr. Ingrid Größl und Dr. Sally Peters.

Wesentliche Komponenten einer verantwortlichen Kreditvergabe sind ein angemessenes Beratungsgespräch, faire Konditionen und eine Unterstützung durch die Bank in Phasen des Zahlungsverzugs. Der Gesetzgeber legt den Fokus auf Informationspflichten und die Pflicht zu einer angemessenen Kreditwürdigkeitsprüfung als Teil des Beratungsgesprächs. Bei Ratenkrediten lässt er den Banken jedoch einen Gestaltungsspielraum. Wir skizzieren die Ergebnisse eines deutschlandweit durchgeführten Kredittests, die unter den getesteten Banken eine unzureichende Erfassung der Bonität der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers, Wucherzinsen und Restschuldversicherungen als Voraussetzung für die Kreditvergabe vorfinden und somit Belege für eine unverantwortliche Kreditvergabe liefern. Als Ausweg wird eine Rückkehr zum relationalen Banking unter Nutzung der künstlichen Intelligenz diskutiert.

 

Der Beitrag Verantwortliche Ratenkreditvergabe: Konzeption und ihre Umsetzung im europäischen und deutschen Recht erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

Index der gerichtlichen Zwangsvollstreckung 2019

In diesem Beitrag wird der Index der gerichtlichen Zwangsvollstreckung fortgeschrieben. Der Index soll ein Baustein sein in einer realistischen Einschätzung der Entwicklung von Vollstreckung und Überschuldung in Privathaushalten.

iff-Überschuldungsradar 2019/16

Verbraucherschutz – Auch für geflüchtete Menschen!

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus in der Reihe Überschuldungsradar aktuell einen Beitrag zum „Verbraucherschutz – Auch für geflüchtete Menschen“ von Katharina Vogt. Sie ist Diplomsozialpädagogin und -sozialarbeiterin, Referentin für Flüchtlingspolitik im AWO Bundesverband und leitete das 15-monatige Projekt „Stärkung der Verbraucherschutzkompetenz von Menschen nach der Flucht“.

Katharina Vogt zeigt auf, wie relevant die Stärkung des Verbraucherschutzes für geflüchtete Personen ist und beschreibt als Ansatz die Kooperation von Verbraucher- und Flüchtlingsberatung. Eine Zusammenarbeit der Unterstützungsangebote kann helfen, dabei vorzubeugen, dass Geflüchtete aufgrund von Unwissen über ihre Verbraucherrechte oder die Strukturen der deutschen Gesellschaft in Konsumfallen geraten.

Der aktuelle Überschuldungsradar basiert auf den Ergebnissen des Projekts „Stärkung der Verbraucherschutzkompetenzen von Menschen nach der Flucht“. Da die Strukturen der AWO und der Verbraucherzentralen genutzt wurden, erzielte das Projekt eine bundesweite Wirkung. Die Projektteilnehmenden entwickelten Ansätze, um die präventive Beratung zu professionalisieren. Sie erstellten eine Arbeitshilfe für AWO-Mitarbeitende, zugleich wurden Multiplikatorenschulungen durchgeführt.

Katharina Vogt fasst die Ergebnisse zusammen und zeigt so die Vorteile einer Kooperation der Verbraucherzentralen mit den jeweiligen AWO Diensten vor Ort auf. Dazu gehört etwa die Informationsangebote für Ratsuchende oder die Etablierung eines präventiven Verbraucherschutzes zu verbessern.

Die entsprechenden Verbesserungen können geflüchtete Personen gezielt dabei unterstützen, ihre Verbraucherrechte zu kennen und wahrzunehmen. Die Sensibilisierung des Beratungspersonals baut Barrieren für Ratsuchende ab und erweitert den Zugang zum Verbraucherschutz für Geflüchtete.

Durch Katharina Vogts Beitrag wird deutlich: Eine Kooperation von Verbraucherschutz und Geflüchtetenberatung stärkt die Verbraucherkompetenzen von geflüchteten Personen in Deutschland. Auch langfristig wirkt sich diese Verbesserung der Beratungssituation aus, indem sie Geflüchtete darin bestärkt, ihre Rechte wahrzunehmen und somit ermutigt, an gesellschaftlichen Diskursen und politischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen.

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff)

Das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) ist ein gemeinnütziges Forschungsinstitut, das seit über 30 Jahren für öffentliche Auftraggeber, Verbraucherverbände und privatwirtschaftliche Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene forscht. Das iff setzt sich seit seiner Gründung für den Zugang zu Finanzdienstleistungen ein und konzentriert sich vor allem auf finanziell verletzliche Verbraucher, insbesondere auf Alleinselbständige sowie überschuldete Verbraucher.

 

Überschuldungsradar (ehemals Überschuldungsschlaglichter)

Das Projekt Überschuldungsradar des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus greift aktuelle Fragestellungen der Überschuldung in Deutschland auf und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

„Deutschland im Plus“ – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention

Die Stiftung „Deutschland im Plus“ engagiert sich für die private Überschuldungsprävention in Deutschland. Zu unseren Aufgaben zählen Bildungsmaßnahmen für Schüler, Bereitstellung von Informationen, Forschungsförderung sowie konkrete Beratung für Hilfesuchende. Unsere Arbeit fokussiert sich auf folgende Themen: finanzielle Bildung, Hilfe bei Schulden, Forschung. Mehr Informationen unter: www.deutschland-im-plus.de

 

Ansprechpartnerin

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Sally Peters

 

 

 

 

Der Beitrag iff-Überschuldungsradar 2019/16 erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

Die Frauen und die Rentenlücke

Sally Peters, die Geschäftsführerin des institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) nimmt zu dem Thema „Finanzielle Altersvorsorge von Frauen“ im Handelsblatt Stellung. „Frauen haben andere finanzielle Risiken als Männer”, erklärt Sally Peters. Kinderbetreuungszeiten und Teilzeitarbeit verringern oft die gesetzlichen Rentenansprüche und ergänzt, dass „die aktuellen Unterhaltsregelungen nicht dafür sorgen, dass Frauen nach einer Scheidung im Alter noch abgesichert sind.”

Zusätzliche Vorsorge ist erforderlich!

Um im Alter nicht in Armut zu rutschen, sollten Frauen also zusätzlich vorsorgen. „Die Lebensrealität zwingt Frauen dazu, anders zu planen als Männer. Bei vielen hat sich das Bewusstsein dahingehend schon verändert”, hat Peters beobachtet.

Der Aktienmarkt bietet Anlagemöglichkeiten

Expertinnen empfehlen zum langfristigem Vermögensaufbau Geld am Aktienmarkt, etwa in Form von weltweit ausgerichteten Indexfonds (ETF) zu investieren. So können auch regelmäßig geringere Geldbeträge angelegt werden. Neben einer Bestandsaufnahme der Einnahme- und Ausgabensituation sollten sich Frauen auch die Höhe der Rentenlücke ausrechen lassen.

Den Partner einbeziehen

Mit dem Wissen kann man gezielt anfangen, Vermögen aufzubauen und zu vermehren. Die Finanzen selbst in die Hand zu nehmen, bedeutet für Sally Peters nicht nur, Geld zurückzulegen. „Frauen überlegen zunehmend, was ihre Lebensentscheidungen auch finanziell bedeuten.” Man sollte gemeinsam mit dem Partner hinterfragen, was etwa Teilzeit oder eine berufliche Auszeit für die Rente bedeuten. Ihr Rat: „Wenn beispielsweise ein Paar entscheidet, dass die Frau zu Hause bleibt, sollte der Mann finanziell für ihre Altersvorsorge eingespannt werden.”

Der vollständige Artikel erschien am 02.10.2019 im Handelsblatt

Der Beitrag Die Frauen und die Rentenlücke erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

Vergleichsportale in der Kritik

Sally Peters, kommissarische Geschäftsführerin des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. (iff), kritisiert im Handelsblatt die intransparenten Gewinnerzielungsmethoden der Vergleichsportale: „Vergleichsportale erzielen ihre Gewinne im Bereich Versicherungen zu 90 Prozent aus Provisionszahlungen, dies wiederum ist vielen Nutzerinnen und Nutzern nicht bekannt“, sagt die Verbraucherschützerin.

Das Bundeskartellamt nennt zentrale Probleme

Das Bundeskartellamt hat die Kritik von Verbraucherschutzen, Kunden und Wettbewerbern zum Anlass genommen und die eine Untersuchung von Vergleichsportalen vorgenommen. Im Abschlussbericht des Bundeskartellamtes über Vergleichsportale werden Mängel aufgezeigt und zentrale Probleme benannt. So stehen auch hinter scheinbar eigenständigen Vergleichsportale, dieselben Vergleichsrechner. Besonders bei dem Vergleich von Krediten und Versicherungen ist die Marktabdeckung sehr gering. Das Bundeskartellamt bemängelt, dass das Platzieren auf der sog. Position O nicht anhand von sachlichen Kreierten erfolgt, sondern bedingt ist durch zusätzliche Zahlungen des jeweiligen Anbieters. Grundsätzlich beruht das Ranking oft auf unterschiedliche finanzielle Einflussnahmen der Anbieter.

Konsequenzen müssen folgen

Bislang bestehen keinen Möglichkeiten regulierend einzugreifen. Das iff begrüßt daher die Forderung dem Bundeskartellamt erweiterte Konsequenzen einzuräumen, damit das bestehende Verbraucherecht durchgesetzt werden kann.

Der vollständige dpa-Artikel in der Handelsblattausgabe vom 25.09.2019

 

Der Beitrag Vergleichsportale in der Kritik erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..