Keine Vertretungsbefugnis eines Inkassounternehmens zur der Stellung eines Antrages auf Versagung der Restschuldbefreiung

Ein Inkassounternehmen ist nicht berechtigt, einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Eine dementsprechend erteilte Vollmacht ist insoweit nichtig.