Ab 01.07.2023: Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII (vgl. BGBl. 2022, S. 2345)

Stand 01.2023: Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II und XII.

Neuregelungen zum Pfändungsschutzkonto ab 1.12.2021

Der Autor stellt die wichtigsten Gesetzesänderungen zum Pfändungsschutzkonto zusammen.

Versendung von Fragebogen an Arbeitgeber vor einer Pfändung von Arbeitseinkommen

Der Versendung von Fragebogen zur Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen an Arbeitgeber durch Inkassounternehmen ist zulässig, wenn die Fragen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt werden. Der Arbeitsgeber ist jedoch nicht verpflichtet, den Fragebogen zu beantworten.

Versendung von Fragebogen an Arbeitgeber vor einer Pfändung von Arbeitseinkommen

Der Versendung von Fragebogen zur Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen an Arbeitgeber durch Inkassounternehmen ist zulässig, wenn die Fragen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt werden. Der Arbeitsgeber ist jedoch nicht verpflichtet, den Fragebogen zu beantworten.

Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII (Stand 11.5.2021 – vgl. BGBl. 2021, S. 856 mit Änd. des PKoFoG in Artikel 5))

Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ 2021 für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II und XII.