Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (19/21981) zieht sich hin. Dies führt dazu, dass die Bescheinigungen nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO sukzessive auslaufen, weil die dortige 6-Monats-Frist verstreichen.
Was tun?
Hier einige Überlegungen. (mehr …)