Der praktische Fall (10): Verjährungsfrist bei einem bestandskräftigen Erstattungsbescheid

Der Fall: Die BA Arbeit nimmt gegenüber einem Arbeitgeber mit Bescheid vom 19.8.2011 zwei Bewilligungen über Arbeitsentgeltzuschüsse für Arbeitnehmer (SGB III) zurück. Zugleich erlässt sie zwei Erstattungsbescheide in Höhe von gesamt 4.444,59 EUR, weil die Arbeitsentgeltzuschüsse zu Unrecht erbracht wurden, § 50 SGB X.

Mit Schreiben vom 14.12.2011 mahnt sie die 4.444,59 EUR an und setzt Mahngebühren in Höhe von 22,50 EUR fest. Mit Schreiben vom 10.10.2017 und mit weiterem Schreiben vom 09.01.2018 mahnt sie jeweils einen Gesamtbetrag in Höhe von 4.467,09 EUR (bestehend aus den beiden Forderungen aus den aufgehobenen Arbeitsentgeltzuschüssen in Höhe von 4.444,59 EUR zuzüglich Mahngebühren von 22,50 EUR) an.

Kann sich der Arbeitgeber erfolgreich auf die Einrede der Verjährung berufen?

Gerne zunächst selbst denken und dann hier zum Lösungsvorschlag

vzbv fordert, während der Lockdown-Phasen der Corona-Pandemie Strom- und Gassperren auszusetzen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, mit einem Moratorium während der Lockdown-Phasen der Corona-Pandemie Strom- und Gassperren auszusetzen.

Schon in den vergangenen Jahren wurden vielen Haushalten Strom- und Gas abgestellt. Im Jahr 2019 gab es allein 289.000 Stromsperren. Die Corona-Krise mit den Lockdowns belasten viele Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich. Sie sind von Kurzarbeit oder sogar Arbeitslosigkeit betroffen. Das bedeutet insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen Unsicherheit und Existenzängste. Die Zahl derer, die ihre Strom- und Gasrechnung nicht bezahlen können, wird vermutlich noch einmal deutlich ansteigen. Dazu kommt jetzt der Beginn der kalten Jahreszeit. Die betroffenen Verbraucher bedürfen eines besonderen Schutzes. Der vzbv fordert daher während der Lockdown-Phasen der Corona-Pandemie Strom- und Gassperren auszusetzen. Schulden durch Strom- und Gasrechnungen müssen über die Sozialleistungsansprüche geregelt werden. Damit es für alle trotz der schweren Zeit kein kaltes und dunkles Weihnachtsfest 2020 wird

Klaus Müller, Vorstand des vzbv – Quelle

DRK Landesverband Hamburg e. V. sucht Sozialpädagoge oder Sozialarbeiter (m/w/d) für die Schuldenpräventionsarbeit

Für ihre Gesellschaft für soziale Beratung und Hilfe (GSBH) in Hamburg-Lokstedt sucht der DRK Landesverband Hamburg e.V. zum 01. Feburar 2021 oder später: Sozialpädagoge oder Sozialarbeiter (m/w/d) für die Schuldenpräventionsarbeit in Teilzeit (20 Std./Woche). Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 31.07.2023.

Mehr in der Stellenausschreibung.

Verkürzung der Restschuldbefreiung: frühestens am 14.12.2020 im Bundestagsplenum?

In der nächsten Woche wird der Bundestag über den neuen Haushalt debattieren (vgl. TOP). Damit sieht es so aus, dass der Bundestag über die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre (vgl. 19/21981) frühestens in der 51. KW beschließen wird. Der unhaltbare Wartezustand (vgl. PM der BAG-SB) dauert also an…

Bundestag beschliesst “Verbraucherschutz im Inkassorecht”

Der Bundestag hat am Freitag, 27. November 2020, einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Verbraucherschutz im Inkassorecht (19/20348) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/24735 – Beschlussempfehlung und Bericht; Buchstabe a) zugestimmt. Während die Koalition für das Gesetz stimmte, votierte die Opposition geschlossen dagegen. 

Unsterstellt, dass das Gesetz noch im Dezember verkündet werden wird, wird es im Wesentlichen am 1.10.2021 in Kraft treten.

P-Konto-Reform tritt am 1.12.2021 in Kraft

Heute wurde das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I 2466). Deshalb steht nun fest, dass es im Wesentlichen am 1.12.2021 in Kraft treten wird (Ausnahme: Neufassung des § 850c ZPO-neu, welches am 1.8.2021 in Kraft treten wird).

Zum Inhalt der Reform siehe

Schriftliche Kleine Anfrage: wie ist es um das Strafverfahren gegen den Richter Frank F. bestellt?

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 24.11.20
Betr.: Gefährdung richterlicher Unabhängigkeit in der Freien und Hansestadt
Hamburg, Gleichheit vor dem Gesetz und Arbeitsüberlastung der Justiz
– wie ist es um das Strafverfahren gegen den Richter Frank F. bestellt?
(Bürgerschafts-Drucksache 22/2309)

Aus der Einleitung: “Einem Bericht der „WirtschaftsWoche“ vom 30. Oktober 2020 zufolge soll die Staatsanwaltschaft Hamburg im Oktober 2019 gegen den Insolvenzrichter Frank F. Anklage wegen Rechtsbeugung und versuchter Nötigung erhoben haben.

Hintergrund sei ein Insolvenzverfahren, bei dem die Frage im Raum stand, ob sich ein Schuldner von seinen Schulden per Insolvenzplan befreien kann, wenn er zuvor keinen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung gestellt hat. (mehr …)

Linke wollen Auskunfteien Riegel vorschieben

“Schufa und anderen privaten Auskunfteien den Riegel vorschieben” lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/24451). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Einholen von Bonitätsauskünften und das Verlangen von Selbstauskünften bei der Anbahnung von Verbraucherverträgen, die nicht Kredite sind sowie bei Mietverträgen mit Privatpersonen bußgeldbewährt verbietet.

Behörden sollen verpflichtet werden, die Einhaltung des Verbots zu kontrollieren und Verstöße mit Geldbußen zu ahnden. Verbraucherverbänden soll die Möglichkeit eingeräumt werden, gegen Verstöße mit Hilfe von Verbandsklagen vorzugehen. Auskunfteien und deren Vertragspartner sollen dazu verpflichtet werden, die Berechnung von Bonitäten (Scores) transparent und nachvollziehbar offenzulegen und gespeicherte Daten ohne Aufforderung nach spätestens einem Jahr wieder zu löschen.

Quelle: Bundestagsmeldung

Paritätischer Armutsbericht 2020: Armut in Deutschland auf Rekordhoch

Laut aktuellem Paritätischen Armutsbericht hat die Armutsquote in Deutschland mit 15,9 Prozent (rechnerisch 13,2 Millionen Menschen) einen neuen traurigen Rekord und den höchsten Wert seit der Wiedervereinigung erreicht. Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt in der Studie, dass alles darauf hindeute, dass die Auswirkungen der Corona-Krise Armut und soziale Ungleichheit noch einmal spürbar verschärfen werden.

Der Verband wirft der Bundesregierung eine „armutspolitische Verweigerungshaltung“ vor (mehr …)