Harald Thomé zu: “Bezieher*innen von Grundsicherung bekommen kostenfrei medizinische Masken”

BM für Arbeit und Soziales Heil hat angekündigt, dass Bezieher*innen von Grundsicherung kostenfrei medizinische Masken bekommen – siehe BMAS-Video.

Dazu Harald Thomé in seinem aktuellen Newsletter: “Dieser Ankündigung ging voraus, dass Herr Heil eine Woche zuvor einen Corona-Zuschlag in Aussicht gestellt hatte [Anmerkung: siehe hier] und daraufhin ein riesiger Aufschrei des Protestes durch das Lager der Unionsparteien und der Arbeitgebervertretungen gegangen war, diesen dürfe es auf keinen Fall geben. Gleichzeitig wurde von 36 Sozialverbände eine Erhöhung der Regelbedarfe auf mind. 600 EUR sowie ein Corona-Zuschlag von 100 EUR gefordert (… [hier]). Heute hat nun die SPD-Spitze mitgeteilt, dass sie den Corona-Zuschlag befürworten und durchsetzen wolle.

Dazu ist zu sagen, die ständige Bevormundung und das unter Generalverdacht-Stellen nicht zweckentsprechend mit Geldern umgehen zu können, muss aufhören. (mehr …)

Soziale Hilfsorganisationen fordern eine bessere Gesundheitsversorgung für Menschen ohne oder mit eingeschränktem Versicherungsschutz

Gestern fand eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über Anträge von Linken (19/17543) und Grünen (19/19538) zum Krankenversicherungsschutz statt. Soziale Hilfsorganisationen machten dort deutlich, dass etwa Wohnungs- und Obdachlose, Flüchtlinge und Beitragsschuldner oft keinen adäquaten Zugang zur medizinischen Versorgung hätten. Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) erklärte, Gesundheit sei ein Menschenrecht. (mehr …)

DGB-Verteilungsbericht 2021: Ungleichheit in Zeiten von Corona

Der DGB meldet: “Die Krise trifft alle, aber nicht alle gleichermaßen: Das ist das zentrale Ergebnis des neuen DGB-Verteilungsberichts. Während ärmere Haushalte die Hauptlast tragen und oft erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, können viele Superreiche trotz oder gerade wegen Corona ihr Vermögen vermehren. Damit wird die Pandemie zu einem Brennglas für ökonomische Ungleichheit.”

Einmalig breite Allianz fordert Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro und weitere Corona-Soforthilfen für arme Menschen

Spitzenvertreter*innen von 36 bundesweiten Gewerkschaften und Verbänden fordern in einem gemeinsamen Aufruf die zügige Anhebung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung auf mindestens 600 Euro sowie sofortige zusätzliche Corona-Hilfen für arme Menschen. Das Spektrum der Unterzeichnenden des Aufrufs “Soforthilfen für die Armen – jetzt!!” reicht von Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, über Kultur, Wohnen, Umwelt bis zu Selbsthilfe und Gesundheit. Eine derart breite zivilgesellschaftliche Allianz für eine bedarfsgerechte, armutsfeste Anpassung der Regelsätze auf ein konkretes Niveau gab es noch nie. Die bisherige politische Unterlassung, arme Menschen durch eine auskömmliche Grundsicherung und effektive Corona-Hilfen zu entlasten, komme einem “armutspolitischen Offenbarungseid” gleich, so die Kritik.

Quelle und mehr: PM des Paritätischen

Bundesregierung beschließt besseren Schutz für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher

Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften beschlossen (Gerichtsvollzieherschutzgesetz – GvSchuG).

(…) Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf weitere Änderungen im geltenden Vollstreckungsrecht vor. (mehr …)

LSG Darmstadt: Teilzeit-Studierende können Arbeitslosengeld II beanspruchen

Hier der Hinweis auf LSG Darmstadt, 15.12.2020, L 9 AS 535/20 B ER. Aus der Pressemitteilung des Gerichts: Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Ein Teilzeitstudium ist jedoch nicht nach dem BAföG förderungsfähig, da es die Arbeitskraft des Studierenden nicht voll in Anspruch nimmt. Teilzeit-Studierende können daher Arbeitslosengeld II beanspruchen.