
„Überschuldete brauchen starke Beratung!“ dies ist das Motto der Aktionswoche Schuldnerbeatung 2017, die heute startet.

„Überschuldete brauchen starke Beratung!“ dies ist das Motto der Aktionswoche Schuldnerbeatung 2017, die heute startet.
„Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat seine Kampagne zur Bundestagswahl gestartet. Unter dem Motto „Verbraucher zählen! Verbraucher wählen!“ wird der vzbv in den kommenden Wochen thematisieren, wie Verbraucherpolitik zu mehr Sicherheit und Vertrauen bei Wählerinnen und Wählern beitragen kann. Auf der Website www.verbraucher-zählen.de finden sich die Kernforderungen des vzbv zur Wahl sowie eine verbraucherpolitische Bilanz der aktuellen Legislaturperiode.“ – Quelle und mehr: PM des vzbv
Wir als Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V. unterstützen folgenden Aufruf:
„Die Aufrechnung von darlehensweise erbrachten Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen mit SGB-II-Leistungen ist nicht zulässig!
Nach Auffassung von Tacheles e.V. ist die Aufrechnung von Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen nach § 42a Abs. 2 SGB II mit den SGB-II-Regelbedarfen verfassungswidrig. Der Erwerbslosenverein regt eine bundesweite Kampagne an, Leistungsberechtigte dabei zu unterstützen, sich gegen die durch Aufrechnungen verursachte Unterschreitung des Existenzminimums mit Rechtsmitteln zur Wehr zu setzen. Da die Regelung auch bei der Sozialgerichtsbarkeit und in der Fachliteratur umstritten ist, sehen wir realistische Chancen, die Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungsdarlehen mittelfristig mit Hilfe zahlreicher Klagen und einer politischen Kampagne zu Fall zu bringen.“
Zum ganzen Aufruf. Dort findet sich auch zahlreiches Material, wie Musterschreiben, oder einen Beitrag von Sophia Nguyen: Keine monatliche Aufrechnung bei Mietkautionsdarlehen (externer Link; SGb 2017, 202).
www.infodienst-schuldnerberatung.de meldet das die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) ein neues Forderungspapier veröffentlicht hat: www.infodienst-schuldnerberatung.de/(…)/2017_AGSBV_Forderungen_zur_Bekaempfung_von_Energiesperren.pdf
Hier die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12070 – Überschuldung und Schuldnerberatung in Deutschland, Drucksache 18/12523
Die Antwort ist oftmals negativ aufschlussreich. Beispiel: auf die Frage „Welche gesetzlichen Änderungen sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, um allen überschuldeten und von Überschuldung gefährdeten Menschen einen Zugang zur kostenfreien Schuldnerberatung zu ermöglichen? Welche Änderungen strebt die Bundesregierung zur Durchsetzung eines solchen Anspruchs an?“ antwortet die Bundesregierung: „Der Bundesregierung kommt keine Zuständigkeit für die Schuldnerberatung zu. Träger der Leistung der Schuldnerberatung sind die Gemeinden.“ Ach so. Gut, dass wir das jetzt wissen.
Hier ein Hinweis auf einen wichtigen Beitrag von Dirk Ulbricht vom iff anlässlich des SPIEGEL-Berichts im aktuellen Heft 23 vom 2.6.2017 (dazu).
Gestern fand eine öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Zulassungspflicht für Finanzprodukte schaffen – Finanz-TÜV einführen“ (Drs. 18/9709) statt.
Banken und Investmentverbände haben die Einführung eines Finanz-TÜV, der neue Finanzprodukte vor deren Einführung überprüfen könnte, strikt abgelehnt. Ein Finanz-TÜV würde nach Ansicht der BaFin einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich bringen und enorme Kapazitäten binden. Rechtsanwalt Peter Mattil, dessen Kanzlei geschädigte Anleger vertritt, befürwortete den Finanz-TÜV ausdrücklich. Prof. Dr. Rudolf Hickel von der Universität Bremen widersprach der Ansicht der Banken, ein Finanz-TÜV wäre wegen der vielen anderen Regelungen überflüssig. Derzeit sei jedes Finanzmarktinstrument unkontrolliert am Markt handelbar, soweit es nicht explizit verboten sei.
Ob ein Finanzprodukt schädlich sei, sei bei den meisten Produkten nicht pauschal und vor allem nicht von Vornherein bestimmbar, sagte Dirk Ulbricht vom Institut für Finanzdienstleistungen. (mehr …)
Am 8./9. Mai 2017 fand in Berlin die Jahresfachtagung der BAG-SB unter dem Motto „Schuldnerberatung 2.0 – Herausforderungen moderner Schuldnerberatung“ statt. Hierzu gibt es nun auch Material online: (mehr …)
„Verbraucherinnen und Verbraucher beschweren sich immer häufiger über unerlaubte Werbeanrufe. Am 12. Mai 2017 hat der Bundesrat beschlossen [TOP 41], einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung beim Deutschen Bundestag einzubringen. Die Länder wollen lästigen Werbeanrufen durch Entzug des wirtschaftlichen Anreizes ein Ende setzen. Der vzbv begrüßt diese Initiative und fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, die vorgeschlagenen Regelungen noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen. (mehr …)
Aus dem aktuellen Newsletter von Harald Thomé: „Zum 1. April 2017 ist SPD Mitglied Detlef Scheele neuer BA Chef geworden. Er hat in seinem Antrittsinterview klar die Richtung aufgezeigt, wo er bei der SGB II-Leistungsgewährung hin will. Er befürwortet eine „fürsorgliche Belagerung“ und dass der Fallmanager den „Arbeitslosen und seine Familie öfter sehen solle“.
Mit anderen Worten: Verfolgungsbetreuung. (mehr …)