SG Köln zu den Passbeschaffungskosten für einen zugewanderten Menschen nach § 21 Abs. 6 SGB II

Aus der Entscheidung des SG Köln vom 17. Mai 2022 – S 15 AS 4356/19 – hier als Scan:

“Rechtsgrundlage für den Anspruch des Klägers ist § 21 Abs. 6 SGB II. Danach wird bei Leistungsberechtigten ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht; bei einmaligen Bedarfen ist weitere Voraussetzung, dass ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.

Bei den Aufwendungen für die Ausweispapiere handelt es sich mit Blick auf die Gültigkeitsdauer um einmalige Aufwendungen (vgl. BS, Urteil vom 29.05.2019 – B 8 SO 8/17 R). (mehr …)

iff-Überschuldungsreport 2022 veröffentlicht

Der iff-Überschuldungsreport 2022 ist veröffentlicht!

Infolge der Covid-19 Pandemie sind bereits viele Haushalte mit erhöhten Energiekosten konfrontiert. Pandemiebedingt kam es in vielen Haushalten zu einem höheren Verbrauch als üblich, die derzeitig stetig steigenden Energiepreise verschärfen die Lage. Im Berichtsjahr 2021 sind in 45,9 Prozent der untersuchten Fälle die Überschuldungssituationen auf Ereignisse zurückzuführen, die von den Betroffenen nur schwer beeinflusst werden können. – Quelle und mehr: iff

SGB II – “Sanktionsmoratorium” vom 1.7.2022 an für ein Jahr

Heute wurde im Bundesgesetzblatt das Elfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bekannt gegeben (BGBl. I Nr. 20, 921; offeneGesetze.de). Im neuen § 84 SGB II heisst es dann:

Übergangsregelung zu Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen

(1) § 31a ist bis zum Ablauf des 1. Juli 2023 nicht anzuwenden.

(2) § 32 ist bis zum Ablauf des 1. Juli 2023 mit der Maßgabe anzuwenden, dass Leistungen erst nach einem wiederholten Meldeversäumnis zu mindern sind. (mehr …)

Verbraucherschutz bei Nullprozent-Finanzierungen sicherstellen

<p>Elektromärkte, Möbelgeschäfte und Autohäuser bieten ihre Produkte oft zum Kauf mit zinsloser Finanzierung an. Für diese Nullprozent-Finanzierungen gelten grundsätzlich keine verbraucherschützenden Vorgaben, weil sie nicht Teil der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie sind. Lediglich auf nationaler Ebene sind einige Schutzvorschriften festgelegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, Nullprozent-Finanzierungen in die EU-Richtlinie aufzunehmen, damit auch für diese Kreditform alle Schutzvorschriften gelten.</p>

AG SBV: Abfrage zur Nutzung digitaler Angebote

Die AG SBV hat eine Umfrage erstellt und bittet um Teilnahme bis zum 22.7.2022.

“Schuldnerberatung beruht auf einem sozialarbeiterischen Grundverständnis und stellt den persönlichen Kontakt und die Kooperation zwischen Ratsuchenden und Beratenden in den Mittelpunkt der Beratung. Doch schon längst ist der Beratungsalltag nicht mehr ausschließlich analog:  Erstberatungen und Terminvereinbarungen erfolgen oftmals telefonisch.  Informationen werden im Internet bereitgestellt und die Kommunikation erfolgt per E-Mail.

Der technologische Wandel birgt grundsätzlich große Potenziale für eine Weiterentwicklung der Schuldnerberatung – diese können aber auch mit Risiken verbunden sein. Der „Digitalisierungsschock“ infolge der Covid-19-Pandemie hat bereits neue Beratungsformen ausgelöst. (mehr …)

Neue P-Konto Bescheinigung ab dem 01.07.2022

Zum 01.07.2022 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen! Wichtige Hinweise: Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht […]

Der Beitrag Neue P-Konto Bescheinigung ab dem 01.07.2022 erschien zuerst auf AG SBV.