DRK Landesverband Hamburg e.V. sucht Verwaltungsmitarbeiter (m/w/d) in Teilzeit (30 Std./Woche), HH-Lokstedt, unbefristet
Der DRK Landesverband Hamburg e.V. ist als anerkannter Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege einer der größten Anbieter für soziale Dienstleistungen in Hamburg. Für unsere DRK Gesellschaft für soziale Beratung und Hilfe mbh suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als
Verwaltungsmitarbeiter (m/w/d) in Teilzeit (30 Std./Woche) zum 15.01.2022 oder später. Die Stelle ist unbefristet.
Zu den Aufgaben gehören
- Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen in unserer Schuldner- und Insolvenzberatung bei administrativen und organisatorischen Vorgängen
- Anträge ggü. Behörden gemeinsam mit Ratsuchenden stellen
- Allgemeine Verwaltungsaufgaben wie z.B. Schriftverkehr, Abrechnungen und Dokumentation von Vorgängen
Mehr unter: www.drk-hamburg.de/stellenboerse/
Energieschulden: Neue Regelungen zu Stromsperren in Kraft getreten
AG Dortmund: auch im Fall des § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO aF (vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren) muss die Berichtigung bereits innerhalb der 5 Jahre erfolgt sein
Das AG Dortmund widerspricht LG Darmstadt, 17.06.2021, 5 T 146/21 (dazu: unsere Meldung vom 30.7.2021).
Siehe Amtsgericht Dortmund, 260 IK 90/16, 20.10.2021. Daraus:
“Gem. der Vorschrift des § 300 Abs. 1 S. 2 InsO geht die Tilgung der Kosten (dort S.2, 1. Hs.) den Möglichkeiten/Zeitpunkten der Verkürzung des Verfahrens (dort S. 2, 2. Hs. Ziff. 1 – 3) voran, so dass die Tilgung der Kosten vor den jeweiligen Zeitpunkten der unter Ziff. 1 – 3 genannten Möglichkeiten/Fristen als zwingende Voraussetzung zur Erlangung einer vorzeitigen Restschuldbefreiung anzusehen ist. (mehr …)
Abgesetzt: Bundestagsdebatte über Linken-Antrag zur Existenzminimum-Sicherung (Inflationsausgleich)
“Existenzminimum sichern – Inflationsausgleich bei Regelsätzen garantieren“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (20/100), den der Bundestag ursprünglich am Donnerstag, 9. Dezember 2021, erstmals eine halbe Stunde lang beraten wollte. Die Debatte zu der Vorlage wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt.
Die Linke fordert die Bundesregierung auf, die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022 aufzuheben einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe gemäß nach Paragraf 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) neu formuliert. Die Regelbedarfe sollen zum 1. Januar 2022 mit einer der aktuellen Preisentwicklung entsprechenden Veränderungsrate, also in Höhe von mindestens fünf Prozent, fortgeschrieben werden. (mehr …)
Gericht kippt Kontoentgelt bei Bausparverträgen
Gebührenrückzahlung: vzbv verklagt Sparkassen
Neuregelung zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung und zur elektronischen Arbeitslosmeldung
Hier der Hinweis auf die BA-Weisung 202111008 vom 26.11.2021 – Änderung der §§ 38 und 141 SGB III – Neuregelung zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung und zur elektronischen Arbeitslosmeldung.
Mit den am 01.01.2022 in Kraft tretenden Änderungen, betreffend die § 38 SGB III „Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden“ und § 141 SGB III „Persönliche Arbeitslosmeldung“ des „Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (PDF)“ („Arbeit-vonmorgen-Gesetz“), werden die frühzeitige Arbeitsuchendmeldung sowie die Arbeitslosmeldung neu angepasst.
Warnung: Breitenbacher Onlineshop
BSG: Kosten einer Privathaftpflichtversicherung können Kosten der Unterkunft sein
Hier der Hinweis auf den Beitrag von Helge Hildebrandt, in dem er Bundessozialgericht, Urteil vom 30.06.2021, B 4 AS 76/20 R erläutert.
Rn. 15 der Entscheidung: “Unter den Begriff des Unterkunftsbedarfs lassen sich allerdings auch solche Zahlungsverpflichtungen fassen, die ein Mieter aufgrund mietvertraglicher Vereinbarung gegenüber Dritten einzugehen hat, soweit ein hinreichend enger sachlicher Zusammenhang zur Anmietung der Wohnung vorhanden ist. Diese Voraussetzungen liegen hier noch vor: Bei der Verpflichtung des Klägers gegenüber seinem Vermieter zum Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung besteht ein solcher Bezug, soweit damit Schäden versichert werden, für deren Ersatz der Kläger gegenüber seinem Vermieter verpflichtet ist. Zwar (mehr …)