Praxishinweis infodienst-schuldnerberatung.de zum Insolvenzantrag: Zusatzerklärung für verheiratete und getrennt lebende Schuldner*innen

In der Redaktion des infodienstes-schuldnerberatung.de war kürzlich Thema die inzwischen wohl ständige Praxis der Insolvenzgerichte, bei einem Stundungsantrag die Zusatzerklärung für verheiratete oder getrennt lebende Schuldner*innen anzufordern.

Hintergrund ist eine evtl. Kostenvorschusspflicht der/s Ehepartner*ins, wenn die Insolvenz der/s Antragsteller*ins im wesentlichen auf vorehelichen Schulden oder solchen Verbindlichkeiten beruht, die zum Aufbau oder zur Erhaltung einer wirtschaftlichen Existenz der Eheleute eingegangen wurden oder aus sonstigen Gründen mit der gemeinsamen Lebensführung in Zusammenhang stehen. – Vgl. BGH IX ZB 539/02.

Zum Praxishinweis.

“Fahren ohne Fahrschein: Wie der Staat Menschen ohne Geld einsperrt”

Vera Deleja-Hotko / FragdenStaat: “Jedes Jahr müssen tausende Menschen in Deutschland ins Gefängnis, weil sie sich kein Ticket für Bus oder Bahn leisten konnten. Im Zuge unserer gemeinsamen Recherche mit dem ZDF Magazin Royale veröffentlichen wir erstmals interne Dokumente der Justizministerien zum System der Ersatzfreiheitsstrafen.”

Zum lesenswerten Bericht von Deleja-Hotko. Zur Sendung ZDF Magzin Royale vom 3.12.2021.

Antrag LINKE-Hamburg: “Notsituation der armen Haushalte lindern: Wohnkostenlücke in Hamburg schließen”

Die LINKE beantragt zur Wohnkostenlücke – dazu unsere Meldung vom 10.8.2021 – (Drs. 22/6436), dass der Senat aufgefordert wird

  1. zu prüfen, inwiefern bei den 17.000 Haushalten die Regelung zur 10-prozentigen Überschreitung der Angemessenheitsgrenze für Bedarfe für Kosten der Unterkunft und Heizung aufgrund von Wohnort oder Lebensumständen entgegen der rechtlichen Möglichkeit nicht ausgeschöpft wurde, und diese zu korrigieren.
  2. durch die Überarbeitung der Angemessenheitsprüfung in der Fachanweisung zu den Bedarfen Unterkunft und Heizung mit dem Ziel einer flexibleren Überschreitung der Angemessenheitsgrenze, als es durch die bestehende 10-ProzentRegelung möglich ist, (mehr …)

Index der gerichtlichen Zwangsvollstreckung 2021

In diesem Beitrag wird der Index der gerichtlichen Zwangsvollstreckung weitergeschrieben. Der Index beschreibt den Vollstreckungsdruck gegenüber Privathaushalten.

Praxishinweis Insolvenzantrag: Zusatzerklärung für verheiratete und getrennt lebende Schuldner*innen

Hinweise zur und Vorlage für die Zusatzerklärung für verheiratete oder getrennt lebende Antragsteller*innen eines Insolvenzverfahrens

Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung tritt morgen in Kraft

Lange hat es gedauert (vgl. nur unsere Meldung vom 17.9.2021), doch nun ist es soweit: die “Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung an unionsrechtliche Vorgaben” wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt morgen in Kraft: BGBl. 2021 I Nr. 80, S. 4946

Inflationsrate im November 2021 voraussichtlich +5,2 %. Energiepreise steigen gar wohl um über 22%!

Das Statistische Bundesamt hat gestern neue Zahlen vorgelegt (PM Nr. 541). Daraus ergeben sich dramatische Zahlen bezüglich der Energiepreise.

Vor diesem Hintergrund ist der Beitrag “Die Sicherung des Existenzminimums durch einen zeitnahen Inflationsausgleich in der Grundsicherung? Vom Bundesverfassungsgericht auf die Antragsebene im Bundestag” von Stefan Sell undbedingt lesenswert. Dort wird zu Beginn das Bundesverfassungsgericht zitiert:

Der Gesetzgeber hat … Vorkehrungen zu treffen, auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Preissteigerungen oder Erhöhungen von Verbrauchsteuern, zeitnah zu reagieren, um zu jeder Zeit die Erfüllung des aktuellen Bedarfs sicherzustellen, insbesondere wenn er wie in § 20 Abs. 2 SGB II einen Festbetrag vorsieht.

BVerfG 09.02.2010 – 1 BvL 1/09 ua, Rn. 140

Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.

BVerfG 23.07.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 144

Angemessenheitsfiktion in den Unterkunftskosten – Für das Jahr 2020 und 2021 jetzt Überprüfungsanträge stellen!

Wurden 2020 und 2021 die Unterkunfts- oder Heizkosten nicht in tatsächlicher Höhe anerkannt, ist es jetzt Zeit, Überprüfungsanträge zu stellen, um rückwirkend die Leistungsansprüche zu sichern. Das betrifft Menschen aus dem SGB II/SGB XII und sog. Analogleistungsberechtigte nach dem AsylbLG.

Im Rahmen des Sozialschutz-Pakets „Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund der COVID-19-Pandemie“ wird in § 67 Abs. 3 SGB II/§ 141 Abs. 3 SGB XII bestimmt, dass alle Unterkunfts- und Heizkosten nach § 22 Abs. 1 SGB II / §35 Abs. 1 SGB XII und § 42a Abs. 1 SGB XII unabhängig von ihrer Höhe als angemessen gelten und das es sich dabei um eine unwiderlegbare Fiktion handelt. Diese gesetzliche Bestimmung heißt »Angemessenheitsfiktion« (mehr …)