Harald Thomé zum Koalitionsvertrag

In seinem aktuellen Newsletter gibt Harald Thomé eine lesenswerte Bewertung des Koalitionsvertrages ab. Hier nur die Überschriften und das Fazit:

  • Die Nichtanhebung der Regelleistungen
  • Sanktionen bzw. das Märchen des Sanktionsmoratoriums
  • Armut der Alten und Kranken

Gesamtbewertung: Wir hätten „Anwält*innen der Armen“ und nicht der Autofahrenden in den Koalitionsverhandlungen gebraucht. Das Koalitionspapier ist ein Armutszeugnis für alle Beteiligten. Offensichtlich ist, dass Änderungen auf der Straße (Luisa Neubauer) oder vor Gericht erstritten werden müssen. Erschreckend ist, dass schon der Einleitungssatz des Koalitionsvertrag „Bündnis für Gerechtigkeit“ so falsch ist.
Natürlich sind Kindergrundsicherung, Übernahme der Sozialschutzeregelungen (bei Neuantragstellenden), besserer Zuverdienst bei Schüler*innen und Studierenden kleine und auch wichtige Veränderungen, aber in der Gesamtheit muss hier deutlich nachgebessert werden. Der erste Schritt sind höhere Regelleistungen und zwar deutlich höhere! Hier wäre wünschenswert, dass die Parteimitglieder ein klares NEIN zu dem Koalitionsvertrag in dieser Form aussprechen!

Harald Thomé zum Koalitionsvertrag

In seinem aktuellen Newsletter gibt Harald Thomé eine lesenswerte Bewertung des Koalitionsvertrages ab. Hier nur die Überschriften und das Fazit:

  • Die Nichtanhebung der Regelleistungen
  • Sanktionen bzw. das Märchen des Sanktionsmoratoriums
  • Armut der Alten und Kranken

Gesamtbewertung: Wir hätten „Anwält*innen der Armen“ und nicht der Autofahrenden in den Koalitionsverhandlungen gebraucht. Das Koalitionspapier ist ein Armutszeugnis für alle Beteiligten. Offensichtlich ist, dass Änderungen auf der Straße (Luisa Neubauer) oder vor Gericht erstritten werden müssen. Erschreckend ist, dass schon der Einleitungssatz des Koalitionsvertrag „Bündnis für Gerechtigkeit“ so falsch ist.
Natürlich sind Kindergrundsicherung, Übernahme der Sozialschutzeregelungen (bei Neuantragstellenden), besserer Zuverdienst bei Schüler*innen und Studierenden kleine und auch wichtige Veränderungen, aber in der Gesamtheit muss hier deutlich nachgebessert werden. Der erste Schritt sind höhere Regelleistungen und zwar deutlich höhere! Hier wäre wünschenswert, dass die Parteimitglieder ein klares NEIN zu dem Koalitionsvertrag in dieser Form aussprechen!

sozialrecht-justament / Bernd Eckhardt: “Handlungs- und Verjährungsfristen im Bereich des SGB II und angrenzender Rechtsgebiete – ein Überblick”

Hier der Hinweis auf SOZIALRECHT JUSTAMENT 11/2021. Die aktuelle Novemberausgabe beschäftigt sich mit Handlungs- und Verjährungsfristen im Bereich des SGB II und angrenzender Rechtsgebiete.

Die Beachtung und Berechnung von Fristen ist für die Sozialberatung ein wichtiges Thema. Nicht jedes Fristversäumnis muss negative Folgen haben. Dann gibt es aber oftmals wieder Fristen, innerhalb derer ein Fristversäumnis geheilt werden kann.

sozialrecht-justament / Bernd Eckhardt: “Handlungs- und Verjährungsfristen im Bereich des SGB II und angrenzender Rechtsgebiete – ein Überblick”

Hier der Hinweis auf SOZIALRECHT JUSTAMENT 11/2021. Die aktuelle Novemberausgabe beschäftigt sich mit Handlungs- und Verjährungsfristen im Bereich des SGB II und angrenzender Rechtsgebiete.

Die Beachtung und Berechnung von Fristen ist für die Sozialberatung ein wichtiges Thema. Nicht jedes Fristversäumnis muss negative Folgen haben. Dann gibt es aber oftmals wieder Fristen, innerhalb derer ein Fristversäumnis geheilt werden kann.

Ampel-Koalitionsvertrag: “Wir wollen die Schuldner‐ und Insolvenzberatung ausbauen.”

PM der BAG-SB: Koalitionsvertrag setzt kleines, „aber enorm wichtiges Signal” für Menschen mit SchuldenSchuldnerberatung begrüßt Vorhaben der Ampel-Parteien

Die Ampel-Parteien sprechen sich in ihrem Koalitionsvertrag deutlich für die 7. Mio. überschuldeten Menschen in Deutschland aus: “Wir wollen die Schuldner‐  und Insolvenzberatung ausbauen.”

“Zwar handelt es sich nur um einen Satz, aber die Bundesregierung setzt damit ein enorm wichtiges und erfreuliches Signal für überschuldete Menschen!” begrüßt Ines Moers von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) das Vorhaben der Ampel-Parteien. Beim Thema Überschuldung handele es sich schließlich nicht um ein Randphänomen. Vielmehr liege die Zahl der überschuldeten Menschen seit Jahren bei fast 7 Mio. Menschen. Diese seien in der Vergangenheit oft mit ihren Sorgen allein gelassen worden, weil es beispielsweise an einer ausreichender Finanzierung der Beratungsstellen mangele, so der Verband weiter. Durch den Koalitionsvertrag (mehr …)

Neue Materialien zum Pfändungsschutzkonto ab 01.12.2021

Zum 01.12. wurden die mit der Deutschen Kreditwirtschaft abgestimmten Unterlagen zum „neuen“ Pfändungsschutzkonto überarbeitet. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen! Wichtige Hinweise: Die Bescheinigungen gelten erst ab dem 01.12.2021! Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

Der Beitrag Neue Materialien zum Pfändungsschutzkonto ab 01.12.2021 erschien zuerst auf AG SBV.