Creditreform meldet ein “Überschuldungs-Paradoxon”: Historischer Tiefststand trotz Corona
Pressemitteilung von Creditreform vom 10.11.2021: “Die Zahl der überschuldeten Verbraucher hat 2021 einen Tiefststand erreicht, es sind so wenige wie noch nie seit Beginn der Auswertungen 2004. Die Zahl überschuldeter Privatpersonen in Deutschland hat sich gegenüber dem Vorjahr um rund 700.000 Fälle (- 10,1 Prozent) auf 6,16 Millionen verringert. 3,08 Millionen Haushalte gelten damit als überschuldet und nachhaltig zahlungsgestört. Die Überschuldungsquote, also der Anteil überschuldeter Personen im Verhältnis zu allen Erwachsenen in Deutschland, sinkt um mehr als einen Prozentpunkt auf 8,86 Prozent und ist damit erstmals unter die Neun-Prozent Marke gefallen.
Verschleierte Überschuldungslage
„Die positiven Zahlen sind in Anbetracht der lang anhaltenden Corona-Lage ein Überschuldungs-Paradoxon“, sagt Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Wirtschaftsforschung bei Creditreform. (mehr …)
DGB zum Mindestlohn 2022: Was ändert sich?
Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro
Wie hoch ist der Mindestlohn im Jahr 2022? Wann wird er erhöht? Und welche Ausnahmen gelten beim Mindestlohn in 2022? Antworten des DBG auf die wichtigsten Fragen.
Absicherung gegen Elementarschäden angemessen ausgestalten
sKA: “Unverschuldete Schulden von Minderjährigen nicht mehr dulden”
Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Olga Fritzsche (DIE LINKE) vom 06.05.21
und Antwort des Senats: “Unverschuldete Schulden von Minderjährigen nicht mehr dulden” – Bürgerschafts-Drucksache 22/4281
Stellenausschreibung Schuldnerberatung Kreisdiakonieverband Esslingen
vzbv-Warnung: Bei Klarna auf den Verwendungszweck achten
Der vzbv meldet: “„Smooth Shopping“ verspricht der Zahlungsanbieter Klarna Verbraucher:innen und Händlern, also einen glatten und reibungslosen Zahlungsablauf für beide Seiten. Doch bei den Verbraucherzentralen fällt der Anbieter immer wieder auf. Verbraucher:innen beschweren sich, weil korrekt bezahlte Rechnungen ohne für sie ersichtlichen Grund zurückgebucht werden. Die Folgen sind fatal, denn nachdem Klarna die Buchung rückgängig gemacht hat, werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen weitergegeben und mit zusätzlichen Entgelten eingetrieben.
Beim Online-Shopping (mehr …)
Staatssekretärin Sarah Ryglewski: “Die Familienkasse kann Kindergeld-Rückforderungsansprüche erlassen, wenn das Kindergeld bei der Gewährung von Grundsicherungsleistungen als Einkommen berücksichtigt wurde.”
Schriftliche Fragen MdB Katja Kipping (LINKE): “Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarfe an der derzeitigen Rechts- und Reglungslage, nach der Rückforderungen (auf Grund unterlassener Information der Kindergeldstelle durch Grundsicherungsbeziehende) zu Unrecht bewilligten Kindergeldes auch dann nicht erlassen werden, wenn das Kindergeld bereits auf Grundsicherungsleistungen angerechnet wurde, der/die Leistungsbeziehende daher nicht von der Bewilligung profitierte und sich darüber hinaus ihren/seinen Informationspflichten gegenüber der Familienkasse nicht bewusst war, und falls ja, welche?
Wie hoch waren die Rückforderungen zu Unrecht bewilligten Kindergeldes jeweils in den vergangenen fünf Jahren, und welcher Anteil (absolut und relativ) entfiel auf Leistungsbezieherinnen nach dem SGB II und SGB XII?”
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 12. Oktober 2021 (mehr …)
Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz: digitale Informationsveranstaltung zum Thema „Finanzkompetenz fürs Älterwerden“
2019 hat das Netzwerk Finanzkompetenz NRW das Praxishandbuch „Über Geld spricht man doch in allen Lebensphasen. Praxishandbuch für Finanzkompetenz im Älterwerden“ herausgebracht. Damit wurde ein Thema aufgegriffen, das hoch aktuell ist und die Arbeit von Schuldnerberater:innen in verschiedenen Facetten beeinflusst.
Betroffene Menschen suchen Schuldnerberatungsstellen auf, so dass in vielen Beratungsstellen überlegt wird, ein Präventionsangebot für die Personengruppe 55+ zu starten. Um alle interessierten Netzwerker:innen bei diesem Thema zu unterstützen, wurde von unseren Mitgliedern Maike Cohrs (DW Köln) und Manuela Witt eine zweistündige digitale Informationsveranstaltung konzipiert, in der das Praxishandbuch präsentiert wird. (mehr …)
Pfändungsschutzkonto: Neue Formulare für die Erhöhungsbescheinigung ab 1.12.2021 veröffentlicht
Zum 01.12.2021 tritt das neue PKoFoG (Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes) in Kraft. Rechtzeitig vor Inkraftreten stellt nun die AG SBV die entsprechenden Formulare zur Verfügung, die der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft erarbeitet hat.
Diese stehen unter https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/pfaendungsschutzkonto-neue-formulare-veroeffentlicht/ zur Verfügung.