Im Gespräch mit der Politik in Berlin – Austausch mit Christin Willnat, MdB

Seit Februar 2025 sitzt die Brandenburgerin Christin Willnat für die Fraktion DIE LINKE im Bundestag, seit Juni 2025 nimmt sie das Amt als deren politische Sprecherin für Verbraucherschutz wahr. Schon in ihrer ersten Rede im Bundestag (Video, Text) machte sie deutlich: die Soziale Schuldenberatung und die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie haben für sie Priorität. Das betonte sie auch schon bei der BAG-SB Jahresfachtagung, wo sie im Mai beim Meet&Greet die Fragen von zahlreichen Schuldenberatungskräften beantwortete. Heute traf sie sich mit Charlotte Bischoff und Ines Moers von der BAG-SB zum digitalen Gespräch, um den Austausch zu vertiefen.

Zentrales Thema war natürlich der nun vorliegende Gesetzentwurf zum SchuBerDG. Schnell wurde schnell klar, dass sich alle deutliche Änderungen zum RefE des SchuBerDG wünschen: die Beratung müsse für überschuldete Menschen kostenfrei sein. Die Finanzierungsfrage sei im Gesetz bisher völlig ungeklärt und müsse dringend angegangen werden. Ebenso müsse der Gesetzentwurf genutzt werden, um grundlegende Qualitätsstandards festzulegen. Dafür setzt sich Christin Willnat derzeit im Bundestag massiv ein und führt zahlreiche Gespräche mit anderen Parteien und innerhalb ihrer eigenen Fraktion, um konkrete Alternativvorschläge zu entwickeln. Parallel sei es dringend notwendig, mehr Öffentlichkeit für das Thema Schulden, die Sorgen der Ratsuchenden und das Arbeitsfeld Schuldenberatung zu schaffen - denn nicht nur in der medialen und öffentlichen Debatte fänden diese kaum Beachtung, auch im Bundestag friste das Thema weiterhin ein Nischendasein - obwohl die Frist zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie im November in großen Schritten näher rücke. Gemeinsam wollen die Fraktion DIE LINKE im Bundestag und die BAG-SB als bundesweiter Fachverband sich deshalb dafür einsetzen, mehr Aufmerksamkeit dafür zu schaffen und das weitere Gesetzgebungsverfahren dafür zu nutzen, die Situation der Ratsuchenden und der Beratungsstellen deutlich zu verbessern. 

Gemeinsamer Aufruf – Gesetzgeber soll Verstrickung in der Insolvenz beenden

Berlin, 22. August - Mehrere Fachverbände – darunter die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, die AGSBV, der Deutsche Anwaltverein und die Verbraucherzentrale NRW – fordern gemeinsam eine gesetzliche Lösung für die sogenannte „Verstrickung“ in Insolvenzverfahren.

Das Problem entsteht, wenn Konten- oder Lohnpfändungen aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung weiterhin blockierend wirken. Selbst nach Restschuldbefreiung können Schuldner ihr Konto oft nicht uneingeschränkt nutzen, was zu erheblichen Belastungen für Betroffene, Arbeitgeber, Kreditinstitute und Gerichte führt. Die Unterzeichner fordern deshalb eine schnelle gesetzliche Klarstellung, etwa durch Änderungen in § 89 InsO oder eine Reaktivierung von § 114 InsO.