Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 08. Februar 2026 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete veröffentlicht und um Stellungnahme bis zum 06. März 2026 gebeten. Dieser Entwurf sieht mehrere wichtige Neuerungen vor, unter anderem eine Schonfristzahlung für ordentliche Kündigungen: Künftig soll nicht nur eine fristlose Kündigung, sondern auch eine häufig zeitgleich ausgesprochene ordentliche Kündigung einmalig unwirksam werden können, wenn Mietrückstände vollständig ausgeglichen werden. Der VZBV begrüßt diesen Ansatz in seiner aktuellen Stellungnahme grundsätzlich. Zugleich fordert der Verband weitergehende Nachbesserungen, etwa bei Indexmieten, bei der Modernisierungsumlage, bei Möblierungszuschlägen und bei Kurzzeitvermietungen. Aus Sicht des VZBV braucht es einen stärkeren Schutz vor Wohnungsverlust. Die angespannte Wohnraumlage sowie die Änderungsvorschläge im Referentenentwurf betreffen besonders überschuldete Verbrauchende, weshalb sich die BAG-SB vollumfänglich der Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) anschließt.
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