ARD-Mitmachaktion #besserwohnen: Abschlussdoku zur Mietkrise am 31. März 2026

Bezahlbares Wohnen bleibt für viele Menschen eine der drängendsten sozialen Fragen. Mit der Mitmachaktion #besserwohnen sammelt die ARD Erfahrungen von Mieterinnen und Mietern und macht sichtbar, wo die größten Probleme auf dem Wohnungsmarkt liegen. Die Abschlussdokumentation „#besserwohnen – Wie stoppen wir die Mietkrise?“ läuft am Dienstag, 31. März 2026, um 22:50 Uhr im Ersten und ist auch in der ARD Mediathek angekündigt.

Die BAG-SB begrüßt, dass die Mietkrise erneut öffentlich aufgegriffen wird. Hohe Wohnkosten verschärfen für viele Haushalte die finanzielle Belastung und können Überschuldung begünstigen. Die Dokumentation greift Erfahrungen aus der ARD-Mitmachaktion auf und fragt danach, welche Ansätze Wohnen wieder bezahlbarer und verlässlicher machen können.

Termin vormerken: ARD-Story „#besserwohnen – Wie können wir die Mietkrise stoppen?“ am Dienstag, 31. März, um 22:50 Uhr im Ersten und in der ARD Mediathek.

Aktionsseite unter ard.de/besserwohnen 

8,4 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2025 als im Vorjahr

Das Statistische Bundesamt meldete letzten Freitag:

„Im Jahr 2025 gab es 77 219 Verbraucherinsolvenzen. Das waren 8,4 % mehr als im Vorjahr. Im Dezember 2025 erfassten die Amtsgerichte insgesamt 6 278 Verbraucherinsolvenzen und damit 12,3 % mehr als im Vorjahreszeitraum. (…)

Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank GENESIS-Online sowie die Themenseite „Gewerbemeldungen und Insolvenzen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.“

Quelle: Pressemitteilung Nr. 085, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/03/PD26_085_52411.html

§§ 41f, 41g Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): neue Regeln zu Energiesperren wegen Zahlungsverzug

Hier der Hinweis, dass die diversen Regeln zu den Energiesperren (StromGVV / GasGVV) durch die §§ 41f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ersetzt wurden und zwar durch das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“, BGBl. 2025 I Nr. 347 vom 22.12.2025

Es lohnt sich die sorgfältige Lektüre des Gesetzestextes:

Nach den Absätzen 3 und 4 des § 41g EnwG hat der Grundversorger unverzüglich Kontakt mit dem örtlich zuständigen Sozialhilfeträger aufzunehmen, wenn der Kunde eingewilligt hat. Mit der Androhung einer Unterbrechung hat der Grundversorger dem Haushaltskunden den Vordruck einer Erklärung zur Einwilligung in die Kontaktaufnahme zum örtlich zuständigen Sozialhilfeträger zu übersenden.

BMJV-Abschlussbericht: Evaluation der Überschuldungsstatistik

„Mit dem vorliegenden Abschlussbericht werden die Ergebnisse einer vom Verbraucherschutzministerium (damalig: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) in Auftrag gegebenen Evaluation der Bundesstatistik gemäß § 1 Überschuldungsstatistikgesetz veröffentlicht. Die Evaluierung wurde von Juli 2024 bis Juli 2025 unter der Leitung der INTERVAL GmbH und in Kooperation mit Prof. Dr. Kai-Oliver Knops (Universität Hamburg) durchgeführt.“

Quelle und Download: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2025_Evaluation_Ueberschuldungsstatistik.html

Aus der Zusammenfassung: „Ein besonderes Interesse der Evaluation lag auf dem Erhebungsmerkmal „Auslöser der Überschuldung“. In der Gesamtschau der Ergebnisse zeigt sich, dass dieses Erhebungsmerkmal von den Beratungsstellen sehr unterschiedlich erfasst wird und somit die Aussagekraft der Statistik einschränkt.“ (Seite 46)

Neuauflage „Schuldenfrei im Alter“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. hat ihren Ratgeber „Schuldenfrei im Alter“ aktualisiert.

„Der Ratgeber informiert verständlich über Renten, Versicherungen, Möglichkeiten der Kostensenkung und Hilfsangebote. Zahlreiche konkrete Tipps zeigen Wege auf, wie man sich auf mögliche finanzielle Veränderungen im Alter vorbereitet und wie Überschuldung vermieden oder bewältigt werden kann. Die Publikation wurde in Zusammenarbeit mit der Diakonie Deutschland verfasst.“ Quelle und Download unter: https://www.bagso.de/publikationen/ratgeber/schuldenfrei-im-alter

iff-Überschuldungsradar 46: Wirkungsorientierung in der Sozialen Schuldnerberatung

Das iff-Überschuldungsradar 46 von Caro Berndt setzt sich „kritisch mit den Chancen und Risiken einer Wirkungsorientierung in der sozialen Schuldnerberatung auseinander. Es zeichnet den aktuellen Diskurs zur Wirkungsorientierung in der Sozialen Arbeit nach und entwickelt fachliche Argumente für entsprechende Ansätze im Kontext der Schuldnerberatung.“

Quelle und mehr: https://www.iff-hamburg.de/2026/02/26/wirkungsorientierung

Siehe auch: https://www.paritaet-berlin.de/themen/wirkung-und-nachhaltigkeit/wirkungsorientierung-in-der-sozialen-arbeit

Stellungnahme des VZBV zum RefE eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 08. Februar 2026 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete veröffentlicht und um Stellungnahme bis zum 06. März 2026 gebeten. Dieser Entwurf sieht mehrere wichtige Neuerungen vor, unter anderem eine Schonfristzahlung für ordentliche Kündigungen: Künftig soll nicht nur eine fristlose Kündigung, sondern auch eine häufig zeitgleich ausgesprochene ordentliche Kündigung einmalig unwirksam werden können, wenn Mietrückstände vollständig ausgeglichen werden. Der VZBV begrüßt diesen Ansatz in seiner aktuellen Stellungnahme grundsätzlich. Zugleich fordert der Verband weitergehende Nachbesserungen, etwa bei Indexmieten, bei der Modernisierungsumlage, bei Möblierungszuschlägen und bei Kurzzeitvermietungen. Aus Sicht des VZBV braucht es einen stärkeren Schutz vor Wohnungsverlust. Die angespannte Wohnraumlage sowie die Änderungsvorschläge im Referentenentwurf betreffen besonders überschuldete Verbrauchende, weshalb sich die BAG-SB vollumfänglich der Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) anschließt.

Vollständige Stellungnahme als PDF

Weitere Positionen unter www.bag-sb.de/positionen