BGH zum Anspruch auf Ersatz der Kosten einer vom Gläubiger über den Schuldner eingeholten Schufa-Bonitätsauskunft

Aus der gestrigen Pressemitteilung zu den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 2026 – VII ZR 93/25 und 96/25:

„In beiden Sachen sind die Klagen in den Vorinstanzen jeweils bis auf die erstattet verlangten Kosten für die Bonitätsauskunft von 1,35 € (VII ZR 93/25) bzw. 1,61 € (VII ZR 96/25) erfolgreich gewesen; hinsichtlich dieser Positionen sind sie abgewiesen worden. (…)

Die jeweilige Klagepartei hat gegen den jeweiligen Beklagten keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Bonitätsauskunft gemäß § 280 Abs. 1, 2, § 286 BGB.

Als Verzugsschaden sind Aufwendungen, die dem Gläubiger bei der Verfolgung seiner Rechte gegen den in Verzug geratenen Schuldner entstehen, dann zu ersetzen, wenn sie aus Sicht des Gläubigers zur Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte unter den Umständen des Einzelfalls erforderlich und zweckmäßig sind. Maßgeblich ist die Sicht einer vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Person in der Situation des Gläubigers zum Zeitpunkt, zu dem die Maßnahme ergriffen wurde (ex-ante-Sicht). (…)

Ohne Rechtsfehler war das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass eine vor Einleitung des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens eingeholte Auskunft über die Bonität des Schuldners aus der maßgeblichen Sicht des Gläubigers zum Zeitpunkt der Einholung für die Verfolgung seiner Rechte gegen einen in Verzug geratenen Schuldner grundsätzlich nicht erforderlich ist. Der dadurch vermittelten Informationen bedarf es üblicherweise nicht, um das gerichtliche Erkenntnisverfahren gegen den Schuldner einzuleiten, durchzuführen und erfolgreich mit rechtskräftigem Vollstreckungstitel abzuschließen.

JuMiKo-Beschluss „Neues Entschuldungsverfahren für redliche Schuldner“

Gestern und heute fand in Hamburg die „Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister“ (JuMiKo) statt. Die zahlreichen Beschlüsse sind unter https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/jumiko/beschluesse-1126038 aufrufbar.

Unter TOP I.24 findet sich dann der Beschluss „Neues Entschuldungsverfahren für redliche Schuldner“. Daraus:

2. Den Justizministerinnen und Justizministern ist es ein Anliegen, diese Abläufe zu vereinfachen und zu digitalisieren und Betroffenen so eine effizientere und bürokratieärmere Möglichkeit zu geben, sich aus der Zahlungsunfähigkeit zu befreien. (…)

3. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder bitten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, (…) weitere geeignete gesetzgeberische Maßnahmen zu prüfen. Aus Sicht der Länder könnten dabei unter anderem folgende Punkte erwogen werden, gegebenenfalls auch in einem stufenweisen Vorgehen: (…)

b. Vereinfachung der Antragsformulare (…)

d. Umwandlung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens in ein Antragsverfahren

e. Automatisierte Ermittlungsabläufe zu Vermögenswerten

f. Erweiterung des Anwendungsbereichs – mehr Menschen den Zugang zum Verbraucherinsolvenzverfahren ermöglichen (…)

h. Automatische Aussetzung vorinsolvenzlicher Pfändungsmaßnahmen mit Insolvenzeröffnung (Lösung der Verstrickungsproblematik)

i. Verfahren der Forderungsanmeldung und -prüfung vereinfachen, hierzu Einführung der Widerspruchslösung und klare Anmelde- und Ausschlussfristen für die Forderungsanmeldung

j. Einschränkung der Insolvenzanfechtung und der Verwertung (Einführung Bagatellgrenze) (…)

Siehe auch Daniel Blankenburg, Plädoyer für ein schlankes Verbraucherinsolvenzverfahren, ZVI 2026, 213

Neue P- Konto-Bescheinigung und Kundeninformation – gültig ab 01.07.2026

Zum 01.07.2026 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen! Anbei finden Sie auch die aktualisierte Kurz-/Langversion der Kundeninformation […]

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Die Erbschaftsteueruhr – Weil Erben verpflichtet! #FairErben

Die Erbschaftsteueruhr zeigt die Summe der entgangenen Steuern seit der Erbschaftsteuerreform von 2009. Die Zählung basiert auf dem Subventionsbericht der Bundesregierung.

Jedes Jahr gehen in Deutschland 8,8 Milliarden Euro an Steuereinnahmen verloren, weil Überreiche bei Erbschaften und Schenkungen massiv begünstigt werden.

Quelle und mehr Infos: www.fes.de/finanzpolitik/erben-verpflichtet-erbschaftsteueruhr

Dort wird übrigens von „Überreichen“ gesprochen und nicht von „Superreichen“. Siehe hierzu Martyna Linartas für Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de (CC BY-NC-ND 4.0):

Im deutschsprachigen Raum werden Milliardäre häufig als „Superreiche“ bezeichnet. Ich verwende bewusst die Begriffe „Überreiche“ und „Überreichtum“. [8] Sprache prägt unser Denken und kann bestimmte, positive oder negative Assoziationen wecken. Dabei ist exzessiver Reichtum, der Überreichtum der Wenigen, vieles, aber gewiss nicht „super“ – denn er gefährdet sowohl das Klima als auch die Demokratie.

[8] In Anlehnung an Martin Schürz, Überreichtum, Frankfurt/M. 2020.

Siehe auch www.finanzwende.de/kampagnen/ehrensache-erbschaftsteuer-keine-ausnahmen-fuer-milliardaere/fragen-und-antworten-zur-kampagne

Bundestag: Regierungsantwort zur Speicherung von Daten durch Auskunfteien

„Der Bundesregierung liegen keine über öffentlich verfügbare Informationen hinausgehenden Erkenntnisse darüber vor, welche personenbezogenen Daten durch Auskunfteien gespeichert werden, die für die aktuelle Bewertung der Kreditwürdigkeit nicht erforderlich sind. Das schreibt sie in einer Antwort (21/6021) auf eine Kleine Anfrage (21/5731) der Fraktion Die Linke. „Die Erhebung, Verarbeitung und Verwertung personenbezogener Daten durch Auskunfteien, einschließlich der Erstellung und Verwendung von Bonitätsscores, richten sich nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Kontrolle und Durchsetzung des Datenschutzrechts erfolgt durch die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder“, heißt es in der Antwort weiter.“

Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1182566