Wie angekündigt hat gestern Abend der Vermittlungsausschuss zum Schuldnerberatungsdienstegesetz getagt. Es wurde eine Einigung erzielt. Siehe
- www.vermittlungsausschuss.de/SharedDocs/downloads/DE/va/20260923-ergebnis-va-sitzung.pdf
- Synopse: www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2026/09/2026-09-24-synopse-schuberdg-va.pdf
Diese Einigung muss noch vom Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Es ist zu hoffen, dass dies nicht geschieht, denn die Einigung wäre ein großer Rückschritt und ein schwarzer Tag für die Schuldnerberatung.
Hier die PM der BAG-SB von heute Morgen:
Schuldnerberatungsdienstegesetz: Vermittlungsausschuss verschärft Probleme der Schuldenberatung statt sie zu lösen
„Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich gestern auf ein Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) in einer neuen Fassung verständigt. Aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) die Einigung ein großer Rückschritt gegenüber dem zuvor vom Bundestag beschlossenen Gesetz. Die BAG-SB fordert Bundestag und Bundesrat deshalb auf, diesem Ergebnis nicht zuzustimmen.
„Die Fachlichkeit ist bei dieser Einigung offenbar unter die Räder gekommen. Im Bundestag wurde nach intensiver Beratung erkannt, warum verbindliche Qualität und Kostenfreiheit für einen funktionierenden Zugang zur Schuldenberatung unverzichtbar sind. Diese Erkenntnisse jetzt wieder zurückzudrehen, während gleichzeitig mehr Menschen in die Beratung verwiesen werden sollen, ist für uns nicht nachvollziehbar. Zudem steht die Einigung im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, in dem die Regierungsparteien vereinbart haben, gemeinsam mit den Ländern die kostenlose Schuldnerberatung zu stärken“, erklärt Ines Moers, Geschäftsführerin der BAG-SB.
