Zum 01.07.2026 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft nun neben den entsprechenden Formularen auch die Ausfüllhinweise zum P-Konto aktualisiert. Sie finden sie in der Anlage dieses Beitrages.
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