Fachzentrum Schuldenberatung Bremen 2026-04-09 00:00:00

Die Nachfrage nach Schuldnerberatung ist gestiegen und die Wartezeiten vielerorts daher lang. Die BAG SB-SB unterstützt daher die Entwicklung des ersten KI-basierten Chatbots in Deutschland. Der KI-Chatbot soll den Zugang zur Schuldnerberatung erleichtern und bereits vor dem ersten Kontakt mit der Beratungsstelle erste Hilfestellung bieten.

Nähere Informationen sind hier  zu finden.



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Innovative Unterstützung: iff beteiligt sich an der Entwicklung des ersten KI-gestützten Chatbots für die Schuldnerberatung in D…



Das iff unterstützt die Entwicklung des ersten KI-basierten Chatbots in Deutschland, der künftig Ratsuchenden den Zugang zur Schuldnerberatung erleichtern soll. Gemeinsam mit dem Lehrstuhl für BWL, insbesondere Marketing der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, der...



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ARD-Radiofeature: Überreichtum – Wie Vermögensungleichheit Demokratie angreift

Wer Armut bekämpfen will, muss auch über Reichtum reden.

Hier daher der Hinweis auf ein ARD-Radiofeature von Gilda Sahebi und Kristin Langen: Vermögen ist in Deutschland extrem ungleich verteilt – mit Folgen für Politik und Demokratie. Das Feature geht der Frage nach, wie Vermögende ganz legal politischen Einfluss ausüben können. Gleichzeitig fühlen sich viele Menschen im Land nicht mehr repräsentiert. https://www.ardsounds.de/episode/urn:ard:section:b7a955e652e2e245/

In dem Feature kommt auch Martyna Linartas zu Wort. Ihr Buch „Unverdiente Ungleichheit – Wie der Weg aus der Erbengesellschaft gelingen kann“ gibt es nun günstig bei der Bundeszentrale für politische Bildung: https://www.bpb.de/shop/buecher/schriftenreihe/573995/unverdiente-ungleichheit/. Lesen! Es lohnt sich.

Siehe auch die „stark verdichteten Analyse“ in der APuZ 10/2026 (Erben): https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/erben-2026/575743/unverdiente-ungleichheit/.

Verbändevorschlag für Mieterschutz im Gebäudemodernisierungsgesetz

„Der Deutsche Mieterbund hat am 11.3.2026 gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband einen Vorschlag für die Umsetzung einer Mieterschutzregelung im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz veröffentlicht.

Die Verbände schlagen vor, einen relativen Heizkostendeckel einzuführen. Die Maximalhöhe entspricht dem Preis der wirtschaftlichsten Heizungsoption – den Energiekosten für eine effiziente Wärmepumpe. Der Deckel ist technologieoffen, da Vermietende weiterhin alle Technologien einbauen können. Liegen aber die Heizenergiekosten über denen der wirtschaftlichsten Heizungsoption, müssen sie etwaige Mehrkosten für ihre Investitionsentscheidung tragen. (…)

Die Verbände hatten zuvor kritisiert, dass die Ende Februar von der Bundesregierung vorgestellten Eckpunkte im Gebäudemodernisierungsgesetz [Anmerkung: siehe https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Expose/Energie/gebaeudemodernisierungsgesetz.html] bisher keinen ausreichenden Schutz von Mieterinnen und Mietern vor unwirtschaftlichen Entscheidungen bei der Heizungsanlage enthalten und die damit einhergehenden Kostenrisiken allein von Mieterinnen und Mieter zu tragen wären. (…)“

Quelle und mehr: https://mieterbund.de/aktuelles/meldungen/verbaendevorschlag-fuer-mieterschutz-im-gebaeudemodernisierungsgesetz/

Die BAG-SB hat sich dem angeschlossen.

Teilhabe am Zahlungsverkehr: Verbraucherzentrale fordert klare Regeln

Die Digitalisierung bedeutet für Verbraucher:innen immer wieder eine individuelle Anpassung an die Veränderungen im Zahlungsverkehr. Gerade die Nutzung des Online-Banking ist für viele Verbraucher:innen mit Hürden verbunden. Dabei ist die Möglichkeit, Zahlungen zu tätigen, die Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und sollte allen Verbraucher:innen einfach und sicher möglich sein.

Quelle und mehr: https://www.vzbv.de/meldungen/teilhabe-am-zahlungsverkehr-verbraucherzentrale-fordert-klare-regeln

Neue Pfändungstabelle 2026 verkündet

Gestern wurde die „Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2026 nach § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026)“ im Bundesgesetzblatt verkündet – BGBl. 2026 I Nr. 80 vom 26.03.2026, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/80/VO.html.

Der PDF-Datei kann ab Seite 3 die neue Pfändungstabelle entnommen werden, die auch von dort direkt gedruckt werden kann.

Die neuen Werte werden ab 1.7.2026 wirksam sein und basieren auf § 850c Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO) in Verbindung mit der Erhöhung des Grundfreibetrages nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Die Beträge wurden um etwa 2 % angehoben und lauten dann wie folgt:

  • Der unpfändbare Betrag für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.555,00 Euro auf 1.587,40 Euro.
  • Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 585,23 Euro auf 597,42 Euro.
  • Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht steigt der Erhöhungsbeitrag von 326,04 Euro auf 332,83 Euro.

Wer sich für die genaue Berechnung interessiert, kann dies unter „Zur Berechnung der Pfändungsfreigrenzen – Rechtsgrundlagen, Ermittlungsmethoden und aktuelle Entwicklungen“ von Matthias Butenob in den BAG-SB-Informationen 2025, 10 nachvollziehen.

Um eine flotte Schnell-Übersicht zu gewinnen und als kompakte Kopiervorlage, haben wir wieder eine 1-Seiten-Ansicht in 100er-Schritten mit gerundeten Zahlen erstellt, die unter https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2026/03/2026-pfaendungstabelle-100er.pdf abrufbar ist. In Ergänzung zur offiziellen Tabelle zeigt die Übersicht vor allem aber zudem auch, welche Beträge den Schuldner*innen verbleiben. 

Achtung: bei Unterhaltsgläubigern und bei Forderungen aus unerlaubter Handlung gilt die Pfändungstabelle aber nicht! Näheres ist unter der Webseite Pfändungstabelle: was noch wichtig zu wissen ist zu lesen. Dort steht auch ein Hinweis auf die Berechnung, wenn unterhaltsberechtigte Personen eigenes Einkommen haben.