Aktionsplan: Keine Sozialleistungen für per Haftbefehl gesuchte Personen (II)

Hier der Hinweis auf die Schriftliche Frage 77, in der BT-Drucksache 21/8312, https://dserver.bundestag.de/btd/21/083/2108312.pdf#page=53.

Verurteilte Personen mit offenem Haftbefehl im Bezug von Grundsicherungsleistungen

Von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele rechtskräftig verurteilte Personen, gegen die ein offener Haftbefehl besteht, beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (sortiert nach Art der Straftaten), und wie will die Bundesregierung verhindern, dass der im von ihr geplanten „Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch“ (https://table.media/assets/berlin/aktionsplan_bmas.pdf), vorgesehene Leistungsausschluss zu Wohnungsverlust oder Wohnungslosigkeit und dadurch zu zusätzlichem Hilfebedarf nach §§ 67 ff. SGB XII führen könnte?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 29. September 2026

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wie viele Personen, gegen die ein offener Haftbefehl vorliegt, gleichzeitig Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhalten. Die konkrete gesetzliche Umsetzung der im „Aktionsplan der Bundesregierung gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung, insbesondere im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung“ vorgesehenen Maßnahmen bleibt dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.

Aktionsplan: Keine Sozialleistungen für per Haftbefehl gesuchte Personen (I)

Die Bundesregierung hat am 23.9.2026 den sogenannten „Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung“ beschlossen. In der Pressemitteilung dazu heißt es u.a.:

Wir werden gesetzlich ausschließen, dass per Haftbefehl gesuchte Personen weiterhin SGB II und SGB XII erhalten. Das betrifft insbesondere rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Straftäter, die sich dem Haftantritt trotz entsprechender Ladung entziehen.

Dies entspricht der Formulierung, die auch unter https://table.media/assets/berlin/aktionsplan_bmasbmi.pdf zu finden ist.

Bemerkenswert ist der Vergleich zu einer vorherigen Version, https://table.media/assets/berlin/aktionsplan_bmas.pdf, in welcher der Passus lautet:

Wir werden gesetzlich ausschließen, dass rechtskräftig verurteilte Straftäter, die sich dem Haftantritt trotz Ladung zum Haftantritt entziehen, weiterhin Leistungen nach dem SGB II und SGB XII erhalten.

Hier ist der Kreis der betroffenen Person wesentlich enger als in der am 23.9. beschlossenen Fassung. Dort ist der bisherige Personenkreis („verurteilte Straftäter“) lediglich eine von mehreren („insbesondere“).

Energie-Grundversorgung: Verbraucherzentrale für mehr Schutz vor hohen Preisen

Fast jeder zweite Haushalt (49 Prozent) in Deutschland kennt nicht die Unterschiede zwischen der Grundversorgung und einem Sondervertrag bei Strom und Gas. Das ergab eine forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) aus Oktober 2025. Dabei war die Grundversorgung zuletzt in allen untersuchten Städten deutlich teurer als ein Sondervertrag. Trotz möglichen Ersparnissen von bis zu mehreren hundert Euro pro Jahr hatte zum Befragungszeitpunkt ein Großteil der grundversorgten Haushalte seit Januar 2025 den Vertrag weder gewechselt, noch war ein Wechsel in Planung. Ein Gutachten des Wuppertal Instituts im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt verschiedene Optionen für eine transparentere und preisgünstigere Grundversorgung auf.  (…)

Ein Gutachten des Wuppertal Instituts hat im Auftrag des Vebraucherzentrale Bundesverbands drei Reformoptionen untersucht, wie die Grundversorgung reformiert werden könnte. Dazu gehören eine Verpflichtung der Grundversorger zu mehr Transparenz, die Ausschreibung der Grundversorgung im jeweiligen Versorgungsgebiet sowie die Idee einer staatlichen Preisregulierung für einen bestimmten Teil des Marktes. Entsprechende Sozialtarife existieren in verschiedener Ausprägung bereits in einer Reihe europäischen Länder, wie zum Beispiel Frankreich, Italien und Spanien. 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert in einem ersten Schritt, dass alle Strom- und Gasanbieter dazu verpflichtet werden, ihren Kund:innen jährlich aktiv den günstigsten Tarif mitzuteilen. In einem zweiten Schritt sollte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die konkrete Ausgestaltung eines wettbewerblichen Ausschreibungsmodells für die Grundversorgung prüfen. 

Quelle und mehr: www.vzbv.de/pressemitteilungen/energie-grundversorgung-verbraucherzentrale-fuer-mehr-schutz-vor-hohen-preisen

Riester-Rente von der Sparkasse? Dann bekommen Sie womöglich zu wenig

<p>Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklagen gegen verschiedene Sparkassen. Im Mittelpunkt stehen Abschluss-, Vermittlungs- und Verwaltungskosten, die Sparkassen beim Übergang von Riester-Banksparplänen in die Auszahlphase berechnet haben. Diese Kosten können mehr als 1.000 Euro betragen. </p>

Bundesgerichtshof zur Auskunftspflicht der SCHUFA zu Scorewerten

Der BGH hat heute über die Auskunftspflicht der SCHUFA zu Scorewerten entschieden; I ZR 227/25, I ZR 228/25, I ZR 229/25 und I ZR 230/25.

Die SCHUFA jubelt und schreibt: „Erfolg für die SCHUFA vor dem Bundesgerichtshof: Der BGH hat vier Urteile des OLG Dresden zur Transparenz älterer Score-Modelle in wesentlichen Teilen aufgehoben und zurückverwiesen. (…) Im Mittelpunkt der Verfahren stand die Frage, ob die SCHUFA Bonitätsscores älterer Score-Modelle im Jahr 2023 ausreichend transparent erklärt hat. Die SCHUFA begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der damit die Auskunftspraxis der SCHUFA in zentralen Punkten bestätigt.“

Aber trifft dies den Kern der BGH-Entscheidung? Wohl nein.

Aus der PM Nr. 198/2026 des Bundesgerichtshofs (Unterstreichung von uns):

„Die bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts tragen die Verurteilung der Beklagten zur Auskunftserteilung gemäß Art. 15 Abs. 1 Buchst. h, Art. 22 Abs. 1 DSGVO nicht. Ein solcher Anspruch besteht auf Grundlage der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 7. Dezember 2023 – C-634/21 – SCHUFA Holding [Scoring]) nur dann, wenn sämtliche Merkmale des Art. 22 Abs. 1 DSGVO erfüllt sind. Er setzt folglich voraus, dass die betroffene Person einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen wird, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.

Das Handeln der Beklagten [SCHUFA] erfüllt die Merkmale eines „Profilings“ im Sinn von Art. 4 Nr. 4 DSGVO und einer „Entscheidung“ im Sinn von Art. 22 Abs. 1 DSGVO.

Die Feststellungen des Berufungsgerichts erlauben jedoch keine Beurteilung der Frage, ob die Kläger durch die jeweilige Entscheidung der Beklagten erheblich beeinträchtigt worden sind. Das Berufungsgericht hätte feststellen müssen, ob es von den jeweiligen Scorewerten, die die Beklagte erstellt hat, maßgeblich abhängt, dass ein Dritter, dem der jeweilige Scorewert übermittelt wird, ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Kläger begründet, durchführt oder beendet.

neuer iff-Podcast „Leere Taschen“

Geld beeinflusst, wie wir leben: wo und wie wir wohnen, welche Möglichkeiten Familien haben oder wie gut wir finanziell durch schwierige Zeiten kommen. Gleichzeitig sind die Voraussetzungen, mit finanziellen Herausforderungen umzugehen, sehr unterschiedlich. Neben Wissen und Kompetenzen spielen dabei auch Einkommen, Lebenssituation und gesellschaftliche Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle.

Der neue iff-Podcast „Leere Taschen – Armutssensible Gespräche über finanzielle Bildung“ nimmt dieses Zusammenspiel in den Blick. Clara Baumann, wissenschaftliche Referentin am iff, spricht mit Gäst aus Forschung und Praxis über Geld in unterschiedlichen Lebenslagen. Welche finanziellen Herausforderungen begegnen Menschen im Alltag? Wo fehlen Wissen und Unterstützung? Was kann finanzielle Bildung leisten und wo stößt sie an ihre Grenzen?

„Leere Taschen“ verbindet Fragen finanzieller Bildung mit einem kritischen Blick auf soziale Ungleichheit. Denn Wissen über Geld kann helfen, informierte Entscheidungen zu treffen. Ob sich dieses Wissen im Alltag umsetzen lässt, hängt jedoch auch von den finanziellen Spielräumen und Lebensbedingungen ab.

Quelle und mehr: www.iff-hamburg.de/2026/10/15/leere-taschen/ 

Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf einer Finanzbildungs-strategie des Bundes

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) nimmt die Gelegenheit wahr, zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Finanzbildungsstrategie des Bundes vom 07.09.2026 Stellung zu nehmen. Sie begrüßt den Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen, eine nationale Finanzbildungsstrategie mit dem Ziel die finanzielle Selbstbestimmung und wirtschaftliche Eigenständigkeit und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Aus […]

Der Beitrag Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf einer Finanzbildungs-strategie des Bundes erschien zuerst auf AG SBV.