Ein Geldgeschenk zu Weihnachten in Höhe von 400 € für zwei Personen ist nicht auf das Bürgergeld anzurechnen.
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Ein Geldgeschenk zu Weihnachten in Höhe von 400 € für zwei Personen ist nicht auf das Bürgergeld anzurechnen.
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der AWO Neue Welten gGmbH, Bad Oldesloe