BAG-SB zur Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens: Schuldnerberatung fordert Rechtssicherheit

Die BAG-SB fordert in der Pressemitteilung vom 13.11.2020 Rechtssicherheit im Privatinsolvenzrecht, siehe Pressemitteilung

Es wird u.a. ausgeführt:
"Die BAG-SB fordert deshalb nun endlich eine zügige Umsetzung des geplanten Gesetzesentwurfes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre. Ein tauglicher Entwurf liege schon seit Februar dieses Jahres vor. Die unklare rechtliche Situation äußere sich seit einigen Wochen inzwischen in einer spürbaren Veränderung des Beratungsklimas. Seit Wochen steigen in vielen Beratungsstellen die Wartezeiten und die Frustration, berichtet die BAG-SB. In Folge der Coronapandemie suchten ganz neue Zielgruppen wie z.B. Solo-Selbständige oder Berufstätige aus bisher krisenfest geltenden Branchen Rat. Wenn dann keine verbindlichen Lösungswege aufgezeigt oder Insolvenzfälle an die Gerichte übergeben werden können, weil die Gesetzesänderung nicht beschlossen ist, ist das für die ver- und überschuldeten Ratsuchenden und die Beratungskräfte extrem frustrierend klagt der Verband."

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65,3 % weniger Verbraucherinsolvenzen im August 2020 als im Vorjahresmonat

Das Statistische Bundesamt hat u.a. folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

"Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 2 857 übrige Schuldner im August 2020 Insolvenz an. Das waren 60,2 % weniger als im Vorjahresmonat. Darunter waren 1 818 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-65,3 %) sowie 765 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (-52,0 %).

Der deutliche Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern hatte sich bereits im Juli angedeutet und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass die Bundesregierung ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre plant. Die Neuregelung soll bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren gelten und Verbraucherinnen und Verbrauchern einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren ermöglichen. Es ist davon auszugehen, dass deshalb viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes stellen."

Das die Neuregelung nicht zum 01.10.2020 in Kraft getreten ist, steht inzwischen fest. Nicht aber wann sie denn in Kraft treten wird. Siehe daher die Forderung der BAG-SB.

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Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei sozialrechtlicher Einstandspflicht in Stief- und Patchwork-Familien (Rein/Zimmerma…

Auf der Seite des Infodienst Schuldnerberatung wurde ein Beitrag zur "Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei sozialrechtlicher Einstandspflicht in Stief- und Patchwork-Familien sowie nichtehelichen Lebensgemeinschaften" der Professoren Andreas Rein und Dieter Zimmermann veröffentlicht, der zuerst in der ZVI erschienen und nun frei verfügbar ist. Zu finden ist ber Beitrag unter Infodienst Schuldnerberatung

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