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Hanne Roggemann und Gesa Vögele (Fair Finance Institute) haben im Jahrbuch 2025 Impact Investing – Kapital mit Haltung: Warum Wirkung zur härtesten Währung wird einen Artikel zum Nachhaltigkeitsziel 5 „Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und...
Im August 2025 erscheint der Sammelband „Financial Inclusion Law and Over-Indebtedness“, herausgegeben von Dr. Duygu Damar-Blanken (iff) und Prof. Dr. Michelle Kelly-Louw (University of Cape Town). Das Buch ist Teil der Reihe Routledge Research in Finance and Banking...
„Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD eine „kostenfreie Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt“ vereinbart. Doch dieses Versprechen droht zu scheitern. Am 3. September wurde der Regierungsentwurf (RegE) für das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) vorgelegt – nahezu unverändert gegenüber dem bereits im Juli stark kritisierten Referentenentwurf.
Der Regierungsentwurf deutet darauf hin, dass keine flächendeckende Versorgung mit qualifizierter Beratung geplant ist, sondern die Verantwortung weitgehend auf die bestehenden Angebote verlagert werden soll. Dies wäre im Ergebnis eine Verschlechterung und keine Verbesserung,“, so die Einschätzung von Charlotte Bischoff, Fachreferentin bei der BG-SB. Bereits im März 2025 hatte die BAG-SB auf Schließungen von Beratungsstellen und teils monatelange Wartezeiten hingewiesen.
Trotz klarer Kritik nahezu aller Fachverbände, Verbraucherorganisationen und sozialpolitischer Akteure am Referentenentwurf und konkreter Änderungsvorschläge fehlen auch im RegE weiterhin die zentralen Elemente für eine wirksame Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II):
Damit wird nicht nur das Ziel des Koalitionsvertrags verfehlt, sondern auch die Zielsetzung der CCD II gefährdet: (…)“
Quelle und mehr: https://www.bag-sb.de/fileadmin/user_upload/1_Fachverband/Positionen/2025_Positionen/2025_09_04_PM_RegE_SchuBerDG_BAG-SB__1_.pdf
Zur Webseite des BMJV mit dem Regierungsentwurf (und dem RefE und Stellungnahmen der Verbände): https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_Schuldnerberatung.html
Auf der Webseite der BAG-SB findet sich der Aufruf „Das Problem der Verstrickung in der Insolvenz muss dringend gelöst werden!“ Daraus:
„Die Verstrickung des Kontos durch eine Kontenpfändung, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt ist, stellt die insolvenzrechtliche Praxis vor erhebliche Probleme. Die ordnungsgemäße Pfändung vor der Eröffnung führt zum Entstehen eines materiellen Pfändungspfandrechts und zu einer Verstrickung der gepfändeten Forderung im Sinne einer Beschlagnahme ([Quellen]).
Die Verstrickung führt dazu, dass der Drittschuldner etwaig pfändbare Beträge weder an den Pfändungsgläubiger noch an den Insolvenzverwalter auszahlen kann. (…)
Auch nach der Entscheidung über die Restschuldbefreiung wirken die alten Pfändungen fort. Bei einer Weigerung der Pfändungsgläubiger die Pfändung zurückzunehmen (in der Praxis sind die Forderungen nicht selten mehrfach abgetreten) gerichtliche Befassung und Entscheidung notwendig. (…)
Die Unterzeichner fordern das BMJV und den Bundestag dringend auf, das Problem gesetzgeberisch zu lösen.“
Wer einen Kredit aufnimmt, bekommt mitunter direkt eine Restschuldversicherung mit angeboten – zur Absicherung unter anderem bei Jobverlust, Krankheit oder Tod. Das Problem: Die Produkte sind aus Sicht der Verbraucherzentrale häufig überteuert und schützen nur lückenhaft. Seit Anfang 2025 gilt für die Anbieter eine gesetzliche Wartefrist von sieben Tagen zwischen Kreditvergabe und dem Abschluss einer Restschuldversicherung. [Anmerkung: siehe unsere Meldung BMUV: Neue Regelungen zu Restschuldversicherungen]
Das schützt Verbraucher:innen unter anderem vor vorschnellen Entscheidungen. Allerdings wollen Versicherer und Kreditgeber die Regelung wieder kippen und üben Druck auf die Politik aus.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands: „Dank der Wartefrist können Verbraucherinnen und Verbraucher in Ruhe überlegen, ob sie die Restschuldversicherung wirklich benötigen. Die Menschen können nicht mehr zum Vertragsschluss gedrängt werden, sondern sich die passende Versicherung raussuchen. Die Politik muss gewährleisten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin vor übereilten und kostspieligen Abschlüssen einer Restschuldversicherung geschützt werden. Sie sind häufig überteuert und in vielen Fällen nicht sinnvoll.“
Quelle und mehr: https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/restschuldversicherung-verbraucherinnen-muessen-vor-unfreiwilligen-abschluessen
PM des BMJV vom 3.9.2025: „Verbraucherinnen und Verbraucher sollen es künftig vielfach einfacher haben, wenn sie einen im Internet geschlossenen Vertrag widerrufen wollen: Unternehmen sollen verpflichtet werden, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung heute auf Vorschlag der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz beschlossen hat. (…)
Im Einzelnen sind insbesondere folgende Änderungen im Gesetzentwurf vorgesehen:
1. Verpflichtung zur Bereitstellung eines elektronischen Widerrufbuttons (…)
2. Angemessene Erläuterungen von Finanzdienstleistungen (…)
3. Einschränkung des „ewigen Widerrufsrechts“ bei Verträgen über Finanzdienstleistungen (…)
4. Kein Anspruch auf Vertragsbedingungen in Papierform mehr (…)“
Siehe Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_GAendVVVR.html?nn=110490