“Hier in Hannover gibt es jetzt endlich Klarheit hinsichtlich des Anspruchs von Wohnungslosen auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Bekanntlich schwirrt ja in vielen Köpfen von Kollegen/-innen die Vorstellung, dass InsO_Verfahren für Wohnungslose nicht möglich seien. (mehr …)
Insolvenzverfahren
Ein Drittel weniger Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2020
Das Statistische Bundesamt meldet: “Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 59.203 übrige Schuldner im Jahr 2020 Insolvenz an. Das waren 30,6 % weniger als im Vorjahr. Darunter waren 41.753 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-33,3 %) sowie 13.671 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (-25,8 %).
Der deutliche Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat sich bereits seit Juli angedeutet und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass (mehr …)
Noch einmal (III): Verbraucherinsolvenz-Antragsformular – BGH zu zulässigen Abweichungen vom Formularzwang für den Antrag auf Erlass eines PfÜB
Im Rahmen der aktuellen Überlegungen hinsichtlich des Verbraucherinsolvenz-Antragsformular, die zuletzt auch hier in der Meldung vom 31.3.2021 angestellt wurden, ein Hinweis auf BGH, 13. Februar 2014, VII ZB 39/13. Dort ging es um den Formularzwang für einen PfüB-Antrag (heute: § 5 ZVFV), doch die Argumentation – die freilich vor Einführung des § 3 ZVFV erfolgte – dürfte übertragbar sein. Leitsatz 3:
Ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist nicht formunwirksam, wenn sich der Antragsteller eines Antragsformulars bedient, das im Layout geringe, für die zügige Bearbeitung des Antrags nicht ins Gewicht fallende Änderungen enthält.
Dazu aus der Entscheidung näher: (mehr …)
iff-Überschuldungsradar 2021/23 von Marion Kemper: Vertretungsbefugnis im Verbraucherinsolvenzverfahren
Das aktuelle Überschuldungsradar zum Thema „Vertretungsbefugnis im Verbraucherinsolvenzverfahren – eine Aufgabe für die Schuldner- und Insolvenzberatung!“ wurde von Marion Kemper verfasst.
Seit dem 01. Juli 2014 regelt die Insolvenzordnung, dass die Schuldnerberatungsstellen (in ihrer Funktion als geeignete Stellen gem. § 305 InsO) den*die Schuldner*in auch vor dem Insolvenzgericht vertreten können.
Seither wird immer wieder – auch unter den Beratungsfachkräften und Trägern der Beratungsstellen – diskutiert, ob und unter welchen Bedingungen die Übernahme der gerichtlichen Vertretung sinnvoll ist. Die Ausführungen sollen dazu beitragen, das Thema „gerichtliche Vertretung“ wieder mehr in den Fokus zu nehmen und von verschiedenen Seiten zu beleuchten.
Noch einmal (II): Verbraucherinsolvenz-Antragsformular
Das BMJV hat unter https://www.bmjv.de/DE/Service/Formulare/Formulare_node.html bzw. https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Verbraucherinsolvenzverfahren_und_Restschuldbefreiungsverfahren.html nun wie angekündigt, ein neues Verbraucherinsolvenz-Antragsformular veröffentlicht. Der direkte Link lautet https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Verbraucherinsolvenzverfahren_und_Restschuldbefreiungsverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=4.
Auf den ersten Blick fällt ein neues Layout auf. Des weiteren wurde in die Fußzeile “Amtliche Fassung 1/2021” eingepflegt.
Damit stellt sich die Frage: was ist mit den Anträgen, welche Schuldner/innen die letzten Tage oder heute ausgefüllt haben und diese erst ab morgen, 1.4.2021, also nach Ablauf der Übergangsfrist des § 2a VbrInsFV das Insolvenzgericht erreichen?
Meines Erachtens (mehr …)
BGH zur Aussetzung von vor Insolvenzeröffnung ausgebrachter Pfändungen des Guthabens auf dem P-Konto
RA Kai Henning weist in seinem aktuellen Newsletter auf BGH, Beschl. 19.11.2020, IX ZB 14/20, die Pflichtlektüre sein dürfte. Leitsatz:
Die Verstrickung einer gepfändeten Forderung kann während eines Insolvenzverfahrens dadurch beseitigt werden, dass das Insolvenzgericht als Vollstreckungsgericht die Vollziehung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens aussetzt, ohne die Pfändung insgesamt aufzuheben (Abgrenzung von BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2015 – VII ZB 42/14, WM 2016, 133).
Anmerkung Kai Henning: (mehr …)
“Entschuldungsverfahren muss deutlich einfacher und verständlicher werden”
Anlässlich des Deutschen Insolvenzrechtstages ist die aktuelle Ausgabe des INDatReports frei verfügbar: indat-report-02-2021-online-dit.pdf.
Ab Seite 58 gibt es einen interesssaten Bericht von Peter Reuter über den Verbraucherinsolvenzveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DAV.
“Nach Einschätzung der Bundesregierung wird sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2021 deutlich erhöhen.”
Hier der Hinweis auf Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Michael Theurer, Reinhard Houben, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/26765 – Aktueller Stand gemeldeter Insolvenzen und Maßnahmen der Bundesregierung, aus dem das Zitat aus der Überschrift stammt.
BGH: Der Anspruch auf Einziehung von Wertersatz wird insolvenzrechtlich mit der Erlangung des Gegenstands begründet
Der BGH hat mit Beschluss vom 18. Februar 2021, IX ZB 6/20, klargestellt – Leitsatz:
Der Anspruch auf Einziehung von Wertersatz wird insolvenzrechtlich mit der Erlangung des Gegenstands begründet.
Aus der Entscheidung: (mehr …)
Noch einmal: Verbraucherinsolvenz-Antragsformular
In 10 Tagen läuft die Übergangsfrist des § 2a VbrInsFV ab, nachdem die alten Formulare weiterhin genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund fragen sich einige: wann kommen die neuen Formulare?
Das ist allerdings ein Scheinproblem! Denn die neuen Formulare sind schon längst da. Sie stehen unter https://www.gesetze-im-internet.de/vbrinsvv/anlage.html. Dort wurden die Änderungen des RSB-Verkürzungsgesetzes eingearbeitet und mehr ist auch gar nicht erforderlich. So sieht es auch das IFF.
I. Mögliche Irritationen: (mehr …)