Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende verkündet

Im heutigen Bundesgesetzblatt (Nr. 42, Seite 1985) wurde das Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende verkündet. Siehe https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2022/bgbl1_2022_42.pdf#page=5

Beachtlich ist § 4 Abs. 2: “Der Anspruch auf die Energiepreispauschale kann nicht gepfändet werden.” Folglich kann die Schuldnerberatung diese Pauschale (nicht die allgemeine!) in die P-Kontenbescheinigung aufnehmen (§ 902 Nr. 6 ZPO).

AG Norderstedt zum P-Konto: dauerhafte Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrages ohne vorherige Lohnpfändung möglich

Hier der Hinweis auf AG Norderstedt, Beschluss vom 11.10.2021 – 68 M 2057/18 – amtliche Leitsätze:

  1. Erfolgen nach Kontopfändung ständig in der Höhe schwankende Lohnzahlungen auf
    das Pfändungsschutzkonto, ohne dass auch bei dem Arbeitgeber eine Lohnpfändung ausgebracht wurde, muss nicht für jeden Monat eine individuelle Pfändungsfreigabe beantragt werden.
  2. Stattdessen kommt in Betracht, einen auf Dauer angelegten pfändungsfreien Betrag
    zu bestimmen, der sich an den höheren oder auch höchsten Lohnzahlungen an den
    Schuldner orientiert.

Der Beschluss erging noch zur alten Rechtslage nach § 850k Abs. 4 ZPO aF, dürfte aber auf den § 906 ZPO übertragbar sein.

Freigabe von Kinderbonus, Heizkostenzuschuss und Energiepauschale 2022 über die P-Konto-Bescheinigung?

Hier der Hinweis auf den Beitrag von Birgit Knaus zur Frage “Freigabe von Kinderbonus, Heizkostenzuschuss und Energiepauschale 2022 über die P-Konto-Bescheinigung?” unter www.infodienst-schuldnerberatung.de/bescheinigung-sonderzahlungen-2022/.

Siehe dazu auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/forum/viewtopic.php?t=86.

„Visual P-Konto Simulator 22“

Der infodienst-schuldnerberatung.de berichtet: “Ausgehend von einer Anfrage aus dem Bekanntenkreis zum Verlauf eines P-Kontos hat der pensionierter Programmierer Bernd Schiffers ein P-Konto-Berechnungsprogramm entwickelt, (…)

Der P-Konto Simulator richtet sich nun vor allem an Fachleute, z.B. in der Schuldnerberatung, die dann die Berechnungsergebnisse bewerten und mit den Betroffenen besprechen können. (…)

Das Berechnungstool ist eine aufwendige Excel-Kalkulation. Sie rechnet P-Konto-Verläufe frühestens ab Januar 2022 ab. Sie braucht vergleichsweise wenige Eingaben und stellt den prognostizierten Verlauf in vielfältiger Form grafisch und in Tabellen dar.“

Aktualisierte Kundeninformationen zum P-Konto

Anbei finden Sie die aktualisierten und mit der Kreditwirtschaft abgestimmten Kundeninformationen zum P-Konto. Ganz herzlichen Dank an den AK Girokonto für die geleistete Arbeit! AG SBV-DK_P-Konto-Kundeninformation_2022_07_01 AG SBV-DK_P-Konto-Kurzinformation_2022_07_01  

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Neue P-Konto Bescheinigung ab dem 01.07.2022

Zum 01.07.2022 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen! Wichtige Hinweise: Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht […]

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Neue Materialien zum Pfändungsschutzkonto ab 01.12.2021

Zum 01.12. wurden die mit der Deutschen Kreditwirtschaft abgestimmten Unterlagen zum „neuen“ Pfändungsschutzkonto überarbeitet. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen! Wichtige Hinweise: Die Bescheinigungen gelten erst ab dem 01.12.2021! Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

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