Versicherte müssen sich auf ihren Schutz verlassen können
<p>Statement von Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband</p>
Zum 01.07.2026 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft nun neben den entsprechenden Formularen auch die Ausfüllhinweise zum P-Konto aktualisiert. Sie finden sie in der Anlage dieses Beitrages.
Der Beitrag Neue Ausfüllhinweise zum P-Konto zum 01.07.2026 erschien zuerst auf AG SBV.
Die Mitgliederversammlung der LAG 2027 nebst halbtägigen Fachtag wird am Dienstag, dem 9.3.2027 in Frankfurt stattfinden.