Paritätischer Gesamtverband: Kindersofortzuschlag – Skandalöse Kürzung bei armutsbetroffenen Kindern

Presse-Statement von Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Haushaltsbegleitgesetz und der darin enthaltenen Streichung des Kindersofortzuschlags

„Im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes versteckt sich eine der weitreichendsten Kürzungen zulasten armer Kinder seit Jahren. Der Sofortzuschlag von 25 Euro im Monat erreicht Kinder und junge Menschen in der Grundsicherung, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz sowie Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld. Ihnen allen will die Bundesregierung nun Monat für Monat 25 Euro nehmen. Das verschärft Ausgrenzung, es ist beschämend und durch nichts zu rechtfertigen.

Wenn der Gesetzentwurf beklagt, der Zuschlag führe zu Mehrausgaben des Bundes, dann heißt das übersetzt: Das Geld kommt bei armen Kindern an. Genau dafür war es gedacht. Besonders bitter ist die Begründung. Weil die versprochene Kindergrundsicherung gescheitert ist, soll nun auch noch die Überbrückung dorthin fallen. Die Kinder sind deshalb gleich doppelt benachteiligt.  Das Vorhaben reiht sich mit der geplanten Kürzung des Wohngeldes und den geplanten Einschränkungen der Familienversicherung und des Elterngeldes in eine Reihe von Kürzungsmaßnahmen ein, die vor allem Familien mit geringen und mittleren Einkommen treffen.

Schuldnerberatungsdienstegesetz: Bundesregierung „strebt den Abschluss des Vermittlungsverfahrens schnellstmöglich an“

Unter der BT-Drucksache 21/6834 vom 03.07.2026 finden sich die Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. Darin auch die Frage Nummer 68:

68. Abgeordnete Christin Willnat (Die Linke)

Mit welcher inhaltlichen Position geht die Bundesregierung in die Beratungen des Vermittlungsausschusses zum Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG), nachdem der Bundesrat die Zustimmung versagt hat, und bis zu welchem Zeitpunkt strebt die Bundesregierung einen Abschluss des Vermittlungsverfahren an?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 30. Juni 2026

Die Bundesregierung möchte durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses einen Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses ermöglichen, um die Zustimmung des Bundesrates zum Schuldnerberatungsdienstegesetz, das der Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2225 in Artikel 36 Absatz 1 dient, zu erlangen. Sie strebt den Abschluss des Vermittlungsverfahrens schnellstmöglich an.

iff-Überschuldungsradar: „Erste Hilfe für psychische Gesundheit im Kontext finanzieller Krisen“

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) meldet: „Das Radar 47 von Johanna Bissinger rückt die Zusammenhänge zwischen finanziellen Belastungen und psychischer Gesundheit in den Fokus und zeigt auf, wie diese in der Praxis sichtbar werden. Gleichzeitig verdeutlicht sie, dass bestehende Beratungsangebote oft nicht ausreichend miteinander verzahnt sind. Das Radar unterstreicht die Notwendigkeit, psychosoziale Aspekte stärker in Beratung und Unterstützung zu integrieren. Dabei richtet sie sich nicht nur an soziale Arbeitsfelder, sondern auch an Mitarbeiter:innen Behörden und Akteur:innen im Finanzdienstleistungssektor.“

www.iff-hamburg.de/ueberschuldungsradar/

Neue P- Konto-Bescheinigung und Kundeninformation

Zum 01.07.2026 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen – siehe unsere Meldung Neue Pfändungstabelle 2026 verkündet – und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto).

Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Zu den Dokumenten: www.agsbv.de/2026/06/neue-p-konto-bescheinigung-und-kundeninformation-gueltig-ab-01-07-2026/

Bei der Gelegenheit: Henrik Schmidt hat wieder die excel-Tabelle zur Pfändungstabelle erstellt. Vielen Dank!