(Stand 01.01.2025 – vgl. BGBl. 2024 I Nr. 312)Prof. Dr. Dieter Zimmermann (Senior-Prof. an der Evang. Hochschule Darmstadt) Im Rahmen des Schuldnerschutzes...
Der Versendung von Fragebogen zur Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen an Arbeitgeber durch Inkassounternehmen ist zulässig, wenn die Fragen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt werden. Der Arbeitsgeber ist jedoch nicht verpflichtet, den Fragebogen zu beantworten.
Der Versendung von Fragebogen zur Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen an Arbeitgeber durch Inkassounternehmen ist zulässig, wenn die Fragen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt werden. Der Arbeitsgeber ist jedoch nicht verpflichtet, den Fragebogen zu beantworten.