Dieter Zimmermann hat anlässlich des Jahreswechsels den Beitrag Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII im www.infodienst-schuldnerberatung.de aktualisiert. Vielen Dank!
Zwangsvollstreckung
Index der gerichtlichen Zwangsvollstreckung 2020
BGH zur sog. “Verstrickung” auf Grund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
BGH, Urteil vom 19. November 2020, IX ZR 210/19
Ein mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Pfändungsschuldners schwebend unwirksam gewordenes Pfändungspfandrecht lebt dann, wenn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht vom zuständigen Vollstreckungsorgan aufgehoben worden ist, mit der Freigabe der gepfändeten Forderung oder mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens wieder auf, ohne dass es einer erneuten Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner bedarf.
RefE “Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften”
Das BMJV hat den Referentenentwurf eines “Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften” vorgelegt.
Neben einem Auskunftsersuchen der Gerichtsvoller/innen an die Polizei (§ 757a ZPO-E) sollen u.a. in der ZPO geändert werden:
(mehr …)P-Konto-Reform tritt am 1.12.2021 in Kraft
Heute wurde das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I 2466). Deshalb steht nun fest, dass es im Wesentlichen am 1.12.2021 in Kraft treten wird (Ausnahme: Neufassung des § 850c ZPO-neu, welches am 1.8.2021 in Kraft treten wird).
Zum Inhalt der Reform siehe
- Bundestag beschließt Änderungen des Pfändungsschutzkontos (P-Kontos)
- Esther Binner: “Reform des Pfändungsschutzkontos (P-Konto)” in InsbürO 2020, 275 = BAG-SB-Informationen 2020, 90 – 94 (Ausgabe 3)
- Siehe auch den Hinweis zu § 850f ZPO-neu
- Parlamentsdokumentation
BAG-SB-Ratgeber: “Die Immobilie in der Schuldnerberatung” von Mark Schmidt-Medvedev
Die BAG-SB gibt einen neuen Ratgeber heraus. Gefördert durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) kann der Ratgeber kostenfrei angeboten werden. (mehr …)
Bunderat stimmt “Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos” zu
Der Bundesrat hat heute einer Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos zugestimmt, die der Bundestag am 8. Oktober 2020 beschlossen hatte. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
- unsere Meldung vom 9.10.2020
- Darstellung Bundesrat
- Darstellung Bundesregierung
- finale Fassung BR-Drucksache 610/20
RA Kai Henning weist in seinem aktuellen Newsletter auf einen bedeutsamen Umstand hin: “Zur sog. „faktischen Unterhaltspflicht“ erfolgte (mehr …)
Rein / Zimmermann zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei sozialrechtlicher Einstandspflicht in Stief- und Patchwork-Familien
Hier der Hinweis auf den Beitrag von Andreas Rein und Dieter Zimmermann zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei sozialrechtlicher Einstandspflicht in Stief- und Patchwork-Familien, welcher im Original in der ZVI 2020, 330 veröffentlicht wurde und nunmehr auch unter https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/erhoehung-pfaendungsfreibetrag-stief-patchwork-familien/ frei nachlesbar ist.
Der Beitrag ist zugleich eine Besprechung des Beschlusses LG Bielefeld v. 28. 1. 2020, 23 T 38/20. Diese Entscheidung war auch Vorlage des “Praktischen Falls (8): drohende Hilfebedürftigkeit nach Lohnpfändung“.
Bundestag beschließt Änderungen des Pfändungsschutzkontos (P-Kontos)
Der Bundestag hat gestern um ca. 21:00 Uhr für die Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) gestimmt und die Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes befürwortet. Für den Regierungsentwurf (19/19850) in einer vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/23171) votierte der Bundestag mit breiter Mehrheit bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Das Gesetz tritt im Wesentlichen ein Jahr nach Verkündung in Kraft, also voraussichtlich am 1.11.2021 oder 1.12.2021. Es wurde u.a. beschlossen: (mehr …)
AG Heilbronn: Gebühr für Vollstreckungsandrohung ist mit der Gebühr für anschließenden Vollstreckungsauftrag zu verrechnen
Hier der Hinweis auf eine Entscheidung des AG Heilbronn, 25.5.2020, 9 M 3821/20, für gebürenrechtliche Interessierte. Dies kann für die Prüfung von Kosten bedeutsam sein. Aus der Entscheidung:
“Die Vollstreckungsandrohung blieb vorliegend ohne Erfolg, sodass die Gebühr für diese (erfolglose) Vollstreckungsandrohung mit der Gebühr für den nachfolgenden, sich unmittelbar anschließenden Vollstreckungsauftrag zu verrechnen ist. Grund hierfür ist, dass die Vollstreckungsandrohung als solche keine eigene, sondern lediglich eine vorbereitende Maßnahme für den tatsächlichen Vollstreckungsauftrag ist (AG Strausberg, 22.1.2012, 11 M 2699/11). (mehr …)