Heute wurde im Bundesgesetzblatt die neue Pfändungsfreigrenzenbekanntmachungsverordnung bekanntgegeben, BGBl. 2021 I Nr. 24 vom 21.05.2021, Seite 1099.
Ab 01.07.2021 gilt: Der unpfändbare Betrag nach § 850c ZPO für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.178,59 Euro auf 1.252,64 Euro. Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 443,57 Euro auf 471,44 Euro; für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht von 247,12 Euro auf 262,65 Euro.
Die neue amtliche Pfändungstabelle 2021 ist in einer druckbaren Version unter https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2021/bgbl1_2021_24.pdf#page=20 zu finden.
Wir bieten wieder unsere beliebte Übersichtstabelle in 100er-Schritten und gerundeten Zahlen an. Diese passt auf eine Seite, stellt also eine Kopiervorlage dar und gibt einen ersten schnellen Überblick. Vor allem: sie zeigt, welche Beträge den Schuldner*innen verbleiben. (mehr …)