Kampagne Tacheles e.V.: Schulcomputer sofort!

Allen Überlegungen einer Öffnung der Schulen (Wann? Welche Klassen? etc) zum Trotz hier der Hinweis auf die Kampagne von Tacheles e.V. Schulcomputer sofort!

Schulcomputer sind allgemein und erst recht infolge der Covid-19-Pandemie unabdingbar für Schülerinnen und Schüler, um nicht benachteiligt und abgehängt zu werden. Viele einkommensschwache Haushalte sind indes nicht mit Computern oder Laptops ausgestattet. Dementsprechend können die Kinder solcher Haushalte dem digitalen Unterricht nicht folgen. Mit jedem weiteren Tag den die Schulen geschlossen haben, wachsen die Rückstände bei diesen Kindern. 

Da der Gesetzgeber für solche einmaligen Bedarfe trotz klarer Anmahnung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG v. 23.07.2014 – 1 BvL 10/12, Rn. 116) immer noch keine klaren Lösungen geschaffen hat, müssen diese Ansprüche erstritten werden. Dazu hat Tacheles auf seiner Webseite einen Grundsatztext geschrieben, Musterschreiben veröffentlicht und ein Netzwerk  von bundesweit tätigen Anwälten aufgestellt, die dabei behilflich sind diese Ansprüche durch zu klagen.

Corona: Wohnungsloser EU-Bürger hat einen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen in Deutschland

Das Sozialgericht Düsseldorf hat mit Datum vom 14. April 2020, S 25 AS 1118/20 ER (hier als Scan), das Jobcenter Wuppertal zur Übernahme von ALG II – Leistungen für einen obdachlosen EU-Bürger verurteilt. Der Beschluss hat bundesweite Bedeutung, denn damit wurden erstmalig in dieser Klarheit vom  ALG II- Leistungsanspruch ausgeschlossenen EU-Bürgern angesichts der Krise ein Existenzsicherungsanspruch zuerkannt. In der Folge des SGB II – Anspruchs auch ein Anspruch auf vollständige medizinische Versorgung.

Dazu folgende Leitsätze des Gerichts:
Es ist dem Gericht, grade in der derzeitigen Extremsituation aufgrund der Pandemiesituation völlig unverständlich, wie die Antragsgegnerin [das Jobcenter] Leistungen verweigern kann. Ein ausländischer Obdachloser, der wegen geschlossenen Grenzen in Europa derzeit auch nicht in sein Heimatland zurückreisen kann, um, ggf. dort  Sozialleistungen zu beantragen, ist nach Auffassung des Gerichts nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch hier von deutschen Behörden ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewähren (mehr …)

SOZIALRECHT-JUSTAMENT: Mitwirkungspflichten im SGB II nach § 60 Abs. 1 SGB I und Störungen des Sozialrechtsverhältnisses

Hier die Hinweis auf die beiden Ausgaben des SOZIALRECHT-JUSTAMENT von Bernd Eckhardt zum Thema “Mitwirkungspflichten im SGB II nach § 60 Abs. 1 SGB I und Störungen des Sozialrechtsverhältnisses”.

SG Frankfurt: AsylbLG-Bedarfsstufe 1 statt 2 in Gemeinschaftsunterkünften

aus dem aktuellen Newsletter von Harald Thomé: Ein weiteres Sozialgericht (SG Frankfurt, Beschluss vom 14. Januar 2020; S 30 AY 26/19 ER) hat die sozialrechtliche Zwangsheirat im AsylbLG und die juristische Beschwörung einer philosophisch-metaphysischen  „Schicksalsgemeinschaft“ alleinstehender Leistungsberechtigter in Gemeinschaftsunterkünften als vermutlich verfassungswidrig eingeschätzt. Es hat daher im Eilverfahren vorläufig die Zahlung von Leistungen nach Regelbedarfsstufe 1 statt 2 angeordnet. Es geht im konkreten Fall um eine äthiopische Staatsangehörige mit Aufenthaltsgestattung in einer Gemeinschaftsunterkunft, die Leistungen nach § 2 AsylbLG erhält.
Mehr in einer Mail von Claudius Voigt vom 16.02.2020

SG Darmstadt legt SGB XII-Leistungsausschluss von EU-BürgerInnen und DrittstaatlerInnen dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor

SG Darmstadt, 14.01.2020, S 17 SO 191/19 ER: Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt:

Ist § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII in der Fassung des Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I, S. 3155) mit Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar, soweit Unionsbürger, bei denen das Nichtbestehen der Freizügigkeit zwar festgestellt ist, diese Feststellung aber noch nicht in Bestandskraft erwachsen ist, vollständig von existenzsichernden Leistungen ausgeschlossen sind. (mehr …)

Paritätischer: Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration “Soziale Rechte für Flüchtlinge”

Die rechtliche Ausgestaltung der sozialen Rechte geflüchteter Menschen ist in Deutschland seit Langem komplex. Im Jahr 2019 haben zahlreiche Gesetzesänderungen durch das sog. „Migrationspaket“ jedoch dazu geführt, dass sich die Rechtslage sowohl für geflüchtete Menschen als auch für ihre Berater*innen noch weiter verkompliziert hat.

Mit der vorliegenden Aktualisierung der Arbeitshilfe soll ein kompakter Überblick über die zentralen Regelungen gegeben werden. Ganz bewusst ist die Arbeitshilfe dabei praxisorientiert angelegt, mit zahlreichen Tipps für die Beratungspraxis. Die Arbeitshilfe gibt die Gesetzeslage am 1. Januar 2020 wieder. – Quelle

Neue Weisungen der BA Arbeit im SGB II und SGB I

Harald Thomé schreibt in seinem heutigen Newsletter: Ich möchte auf verschiedene neue Weisungen der BA hinweisen. Im SGB II zu § 7 SGB II / Berechtigte, § 6 SGB II / Außendienste; § 8 SGB II / Erwerbsfähigkeit  und zum § 52 SGB II / Automatisierter Datenabgleich.

Besonders wichtig ist mir, auf die neue Weisung zur Beratungspflicht nach § 14 SGB I hinzuweisen. Alle LeserInnen meines NL möchte ich bitten, sich diese in Ruhe anzuschauen  und die Weisung mit der Realität zu vergleichen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-i-14_ba015850.pdf

Für das SGB II gilt über den § 14 Abs. 2 SGB II eine weit über die Beratung nach § 14 SGB I hinausgehende Beratungspflicht. Diese hat sich nach § 14 Abs. 2 S. 3 SGB II am „Empfängerhorizont“ zu orientieren.

Aber bitte auch die sonstigen SGB I Weisungen mal anschauen.

Hartz IV: Doppelmieten können Unterkunftskosten sein

RA Helge Hildebrandt weist auf BSG, Urteil vom 30.10.2019, B 14 AS 2/19 R hin und erläutert:

„In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass Jobcenter bei einem Umzug anfallende doppelte Mietaufwendungen übernehmen müssen. Solche Überschneidungskosten können etwa entstehen, wenn ein Umzug – etwa zur Senkung der Unterkunftskosten – erforderlich ist, die neue Wohnung in zwei Monaten angemietet werden muss, für die bisherige Wohnung aber die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten ist. Höchstrichterlich noch nicht geklärt war, ob es sich bei derartigen Doppelmieten um Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II oder um Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II handelt.

Diese Frage ist deswegen von Relevanz, weil …. “ Weiterlesen auf https://sozialberatung-kiel.de/2020/01/01/hart-iv-doppelmieten-koennen-unterkunftskosten-sein/

Tacheles e.V.: Aktualisierter SGB II – Excelrechner

Tacheles e.V. meldet: „Unser Excelrechner ist aktualisiert, nicht nur die neuen Regelbedarfe, sondern auch die Änderungen bei Kinderzuschlag und Wohngeld ab 2020 sind eingefügt. Die Anzahl der Rechenformeln ist von 2.700 auf über 7.000 gestiegen.

Den Exelrechner gibt es hier:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/sgb-ii-rechner/. Wer Fehler feststellt, bitte Rückmeldungen geben.“