Schuldenhilfe Sofort e.V.

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Die Schuldenhilfe Sofort e.V. wurde 2014 gegründet und ist ein gemeinnütziger Verein mit Hauptsitz in Lüneburg. Wir begleiten Menschen in finanziellen Schwierigkeiten persönlich, vertraulich und unbürokratisch. Unsere Beratung ist niedrigschwellig und ganzheitlich: Wir hören zu, schaffen gemeinsam Überblick und suchen Wege, die im Alltag wirklich helfen. Respekt und Empathie sind für uns die Grundlage jeder Beratung. Wir sind als Schuldnerberatungsstelle in Niedersachsen, Hamburg und Schleswi…

Unsere Teams bringen Erfahrungen aus Sozialarbeit, Pädagogik, Recht sowie Bank- und Finanzwesen mit. Über die Standorte hinweg unterstützen wir uns gegenseitig, tauschen Wissen aus und stehen einander bei fachlichen Fragen zur Seite. Auch Schuldenprävention ist ein fester Teil unserer Arbeit. Weitere Standorte: Hamburg-Neugraben, Schenefeld, Buchholz i. d. Nordheide, Winsen (Luhe) und Lüneburg.

Wir suchen Verstärkung für unseren Standort Hamburg-Eimsbüttel

Schuldenberater (m/w/d)

Vollständige Stellenanzeige bei der BAG-SB

Bürgerschaft Hamburg: Aktuelle und zukünftige Lage der Schuldnerberatung – Finanzierung und neue Herausforderungen

Hier der Hinweis auf die Bürgerschafts-Drucksache 23/5725: Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Grutzeck (CDU) vom 19.10.26 und Antwort des Senats

Betr.: Aktuelle und zukünftige Lage der Schuldnerberatung – Finanzierung und neue Herausforderungen (II)

Auszüge aus der Antwort des Senats:

„Mit dem Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) wird Artikel 36 der Richtlinie (EU) 2023/2225 umgesetzt. (…) Mit diesen Einkommensgrenzen und einem zusätzlichen Ermessensspielraum für Einzelfälle trägt Hamburg dem Grundsatz Rechnung, Verbraucherinnen und Verbraucher nicht unangemessen zu belasten.

Zudem hat die Bundesregierung anerkannt, dass die bestehenden Beratungsstrukturen der Länder und Kommunen fortgeführt werden können und das Gesetz nicht auf deren Veränderung abzielt. Die Hamburger Struktur der Schuldnerberatung und die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen mit den Schuldnerberatungsstellen können daher fortgeführt werden.

Wesentliche zusätzliche Kosten werden nach derzeitiger Einschätzung nicht erwartet. (…)

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 16.786 und im ersten Halbjahr 2026 8.649 Kurz- und Notfallberatungen durchgeführt. (…)

Diakonie Koblenz

Zur Unterstützung unseres Teamsder Schuldner- und InsolvenzberatungBad Neuenahr-Ahrweiler suchen wir einen

Sozialpädagogen/Sozialarbeiter (m/w/d)

in Teilzeit (29,25 Std./Woche) unbefristet ab 1. Februar 2027 oder später

Unser Beratungsangebot richtet sich an ver- und überschuldete Privathaushalte und bemüht sich um Teilhabe von Menschen, die sich in einer schuldenbedingten Notlage befinden oder von einer solchen bedroht sind. Dabei wird nicht nur die finanzielle Situation, sondern auch der persönliche, psychische, familiäre und gesundheitliche Lebensumstand der Betroffenen in den Blick genommen. Das Team besteht aus insgesamt drei Berater_innen und einer Verwaltungsmitarbeiter_in. Wenn Sie Interesse haben da…

Ihre Aufgaben wären:

Beratung von über- und verschuldeten Familien oder Einzelpersonen(Clearingberatung, Existenzsicherung, Krisenintervention, Schuldnerschutz, Budgetberatung usw.)

Vollständige Stellenanzeige bei der BAG-SB

Finanzbildungsstrategie des Bundes

  • Bundesministerium der Finanzen:

„Mit dem vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Referentenentwurf einer Finanzbildungsstrategie des Bundes liegt erstmals ein umfassender, ressortübergreifender Vorschlag für einen Handlungsrahmen zur Stärkung der finanziellen Bildung in Deutschland vor. Der Entwurf arbeitet die zentralen Herausforderungen der Finanzbildung heraus und überführt sie in konkrete Handlungsfelder und Maßnahmen.

Finanzielle Bildung ist ein wesentlicher Teil der Allgemeinbildung. Sie kann dazu beitragen, die individuelle Lebensführung zu erleichtern, Risiken zu meiden und Chancen zu nutzen, und sie ist nicht zuletzt eine Frage der Chancengerechtigkeit: Mehr Finanzkompetenz bedeutet mehr Möglichkeiten zu gesellschaftlicher Teilhabe, Unabhängigkeit und selbstbestimmtem Handeln. Der Entwurf bildet die Grundlage für die weitere Abstimmung und die nachhaltige Umsetzung der Strategie, die ab 2027 erfolgen wird.

Den vollständigen Entwurf können Sie hier herunterladen.“

  • BAG-SB:

„Die BAG-SB begrüßt, dass die Bundesregierung mit der Finanzbildungsstrategie finanzielle Kompetenzen stärken und das finanzielle Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürgern verbessern möchte. Besonders positiv hervorheben wollen wir, dass die Vermeidung von Überschuldung und der verantwortungsvolle Umgang mit Krediten als eigenes Handlungsfeld der Strategie verankert werden.

Aus Sicht der BAG-SB bleibt der vorliegende Entwurf an dieser Stelle jedoch hinter seinem eigenen Anspruch zurück. Überschuldung wird als relevantes Thema erkannt, die Rolle der Schuldenberatung und die notwendigen Strukturen zur Prävention und Bewältigung finanzieller Krisen werden jedoch zu wenig berücksichtigt. 

Finanzbildung darf nicht dort enden, wo finanzielle Schwierigkeiten beginnen. Die konkreten Vorschläge der BAG-SB sind in der eingereichten Stellungnahme zu finden.

Stellungnahme der BAG-SB“

Stellungnahme zum Insolvenzamtsträgergesetz

Die BAG-SB hat gegenüber dem BMJV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger (Insolvenzamtsträgergesetz – InsAG) Stellung bezogen. 

Die BAG-SB unterstützt den Referentenentwurf ausdrücklich und spricht sich für die Umsetzung des Gesetzesentwurfs aus. 

Das bundeseinheitliche Berufsrecht, verbindliche Qualifikations- und Fortbildungsanforderungen, ein öffentlich einsehbares Berufsträgerregister sowie eine eigenständige Kammer mit wirksamer Berufsaufsicht können die Qualität, Transparenz und Verlässlichkeit insolvenzrechtlicher Verfahren nachhaltig stärken. Bei ihrer Umsetzung müssen die spezifischen Anforderungen der Verbraucherinsolvenz konsequent berücksichtigt und die unterschiedlichen Anforderungen spezialisierter IK-Verwalterinnen und -Verwalter anerkannt werden.

Zugleich fordert die BAG-SB eine Klarstellung in § 56b, sowie die Schulden- und Insolvenzberatung als unverzichtbaren Bestandteil eines funktionierenden Entschuldungssystems durch verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen zu stärken.

Stellungnahme der BAG-SB

Finanzbildungsstrategie: BAG-SB nimmt Stellung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) begrüßt, dass die Bundesregierung mit der Finanzbildungsstrategie finanzielle Kompetenzen stärken und das finanzielle Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürgern verbessern möchte. Besonders positiv hervorheben wollen wir, dass die Vermeidung von Überschuldung und der verantwortungsvolle Umgang mit Krediten als eigenes Handlungsfeld der Strategie verankert werden.

Aus Sicht der BAG-SB bleibt der vorliegende Entwurf an dieser Stelle jedoch hinter seinem eigenen Anspruch zurück. Überschuldung wird als relevantes Thema erkannt, die Rolle der Schuldenberatung und die notwendigen Strukturen zur Prävention und Bewältigung finanzieller Krisen werden jedoch zu wenig berücksichtigt. 

Finanzbildung darf nicht dort enden, wo finanzielle Schwierigkeiten beginnen. Die konkreten Vorschläge der BAG-SB sind in der eingereichten Stellungnahme zu finden.

Stellungnahme der BAG-SB

Aktionsplan: Keine Sozialleistungen für per Haftbefehl gesuchte Personen (II)

Hier der Hinweis auf die Schriftliche Frage 77, in der BT-Drucksache 21/8312, https://dserver.bundestag.de/btd/21/083/2108312.pdf#page=53.

Verurteilte Personen mit offenem Haftbefehl im Bezug von Grundsicherungsleistungen

Von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele rechtskräftig verurteilte Personen, gegen die ein offener Haftbefehl besteht, beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (sortiert nach Art der Straftaten), und wie will die Bundesregierung verhindern, dass der im von ihr geplanten „Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch“ (https://table.media/assets/berlin/aktionsplan_bmas.pdf), vorgesehene Leistungsausschluss zu Wohnungsverlust oder Wohnungslosigkeit und dadurch zu zusätzlichem Hilfebedarf nach §§ 67 ff. SGB XII führen könnte?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 29. September 2026

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wie viele Personen, gegen die ein offener Haftbefehl vorliegt, gleichzeitig Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhalten. Die konkrete gesetzliche Umsetzung der im „Aktionsplan der Bundesregierung gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung, insbesondere im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung“ vorgesehenen Maßnahmen bleibt dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.

Aktionsplan: Keine Sozialleistungen für per Haftbefehl gesuchte Personen (I)

Die Bundesregierung hat am 23.9.2026 den sogenannten „Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung“ beschlossen. In der Pressemitteilung dazu heißt es u.a.:

Wir werden gesetzlich ausschließen, dass per Haftbefehl gesuchte Personen weiterhin SGB II und SGB XII erhalten. Das betrifft insbesondere rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Straftäter, die sich dem Haftantritt trotz entsprechender Ladung entziehen.

Dies entspricht der Formulierung, die auch unter https://table.media/assets/berlin/aktionsplan_bmasbmi.pdf zu finden ist.

Bemerkenswert ist der Vergleich zu einer vorherigen Version, https://table.media/assets/berlin/aktionsplan_bmas.pdf, in welcher der Passus lautet:

Wir werden gesetzlich ausschließen, dass rechtskräftig verurteilte Straftäter, die sich dem Haftantritt trotz Ladung zum Haftantritt entziehen, weiterhin Leistungen nach dem SGB II und SGB XII erhalten.

Hier ist der Kreis der betroffenen Person wesentlich enger als in der am 23.9. beschlossenen Fassung. Dort ist der bisherige Personenkreis („verurteilte Straftäter“) lediglich eine von mehreren („insbesondere“).

Energie-Grundversorgung: Verbraucherzentrale für mehr Schutz vor hohen Preisen

Fast jeder zweite Haushalt (49 Prozent) in Deutschland kennt nicht die Unterschiede zwischen der Grundversorgung und einem Sondervertrag bei Strom und Gas. Das ergab eine forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) aus Oktober 2025. Dabei war die Grundversorgung zuletzt in allen untersuchten Städten deutlich teurer als ein Sondervertrag. Trotz möglichen Ersparnissen von bis zu mehreren hundert Euro pro Jahr hatte zum Befragungszeitpunkt ein Großteil der grundversorgten Haushalte seit Januar 2025 den Vertrag weder gewechselt, noch war ein Wechsel in Planung. Ein Gutachten des Wuppertal Instituts im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt verschiedene Optionen für eine transparentere und preisgünstigere Grundversorgung auf.  (…)

Ein Gutachten des Wuppertal Instituts hat im Auftrag des Vebraucherzentrale Bundesverbands drei Reformoptionen untersucht, wie die Grundversorgung reformiert werden könnte. Dazu gehören eine Verpflichtung der Grundversorger zu mehr Transparenz, die Ausschreibung der Grundversorgung im jeweiligen Versorgungsgebiet sowie die Idee einer staatlichen Preisregulierung für einen bestimmten Teil des Marktes. Entsprechende Sozialtarife existieren in verschiedener Ausprägung bereits in einer Reihe europäischen Länder, wie zum Beispiel Frankreich, Italien und Spanien. 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert in einem ersten Schritt, dass alle Strom- und Gasanbieter dazu verpflichtet werden, ihren Kund:innen jährlich aktiv den günstigsten Tarif mitzuteilen. In einem zweiten Schritt sollte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die konkrete Ausgestaltung eines wettbewerblichen Ausschreibungsmodells für die Grundversorgung prüfen. 

Quelle und mehr: www.vzbv.de/pressemitteilungen/energie-grundversorgung-verbraucherzentrale-fuer-mehr-schutz-vor-hohen-preisen