Bundesverfassungsgericht: Ablehnung von Beratungshilfe für sozialrechtliches Widerspruchsverfahren verfassungswidrig

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 45/2022 vom 24. Mai 2022 zum Beschluss vom 04. April 2022 – 1 BvR 1370/21: Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Ablehnung von Beratungshilfe für ein sozialrechtliches Widerspruchsverfahren verfassungswidrig war. Der Antrag des Beschwerdeführers auf die Bewilligung von Beratungshilfe wurde vom zuständigen Amtsgericht in mehreren Entscheidungen wegen Mutwilligkeit abgelehnt.

Sachverhalt: Der Beschwerdeführer bezog Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Mit Bescheiden aus dem April 2021 wurde die Leistungsbewilligung des Beschwerdeführers für den Zeitraum Juli bis Dezember 2020 endgültig festgesetzt und daneben eine Erstattungsforderung geltend gemacht. Grund für die Erstattungsforderung war unter anderem eine vom Jobcenter festgestellte Überzahlung aufgrund eines Betriebskostenguthabens aus dem Jahr 2019, welches vom Jobcenter in dem Zeitraum Juni bis November 2020 anteilig leistungsmindernd berücksichtigt wurde.

Der Beschwerdeführer beantragte beim Amtsgericht die Bewilligung von Beratungshilfe. Er zweifelte an der Richtigkeit der Bescheide und wollte für die Gestaltung des Widerspruchs anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. (mehr …)

Bundestag beschließt “Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz”

Heute hat der Bundestag für einen finanziellen Sofortzuschlag für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der Covid-19-Pandemie gestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1411) wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/1768) und ein Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung der Haushaltsausschusses (20/1781) zugrunde. – Quelle und mehr: Bundestag

Siehe auch

Erwerbslose und Armutskonferenz kritisieren Gießkannenprinzip bei Energiehilfen: “„Der notwendige Energieverbrauch muss übernommen werden“

Angesichts der Inflation und der durch den Ukraine-Krieg steigenden Energiekosten fordern Erwerbslosengruppen und Nationale Armutskonferenz gezielte Hilfen für in Armut lebende Haushalte.

„Während Erwerbstätige einen Energiekostenzuschlag von 300 Euro erhalten, bekommen Leistungsberechtigte in der Grundsicherung gerade einmal 200 Euro. Das wird in den wenigsten Fällen ausreichen, die ansteigenden Stromkosten aufzufangen“, kritisiert Jürgen Schneider vom Koordinierungskreis der Nationalen Armutskonferenz. Schneider ergänzt: „Damit ist auch noch lange nicht die Inflation ausgeglichen. Die drei Euro Regelsatzerhöhung, die es am Anfang des Jahres gab, ist weit hinter den tatsächlichen Kostensteigerungen zurückgeblieben.“ Schon vor Inflation, Pandemie und Ukraine-Krieg hätte der Regelsatz nach Berechnungen von Sozialverbänden mindestens 160 Euro höher liegen müssen, so Schneider.

Die Erfahrungen mit Energieschulden in der Beratungspraxis der Selbsthilfeorganisationen sind laut Helga Röller vom Frankfurter Arbeitslosenzentrum drastisch. „In den Fallbesprechungen mit dem Beratungsteam häufen sich die Fälle, wo Ratsuchende die eingehenden Rechnungen nicht mehr bezahlen können“, (mehr …)

Thomé: Überblick über die aktuellen Rechtsänderungen in Bezug auf das Grundsicherungsrecht

In seinem aktuellen Newsletter hat Harald Thomé eine gute Übersicht erstellt.

a. Verlängerung der „vereinfachten Antragstellung“ auf Bewilligungszeiträume, die bis 31. Dez. 2022 beginnen
Das heißt weiterhin: Eingeschränkte Vermögensprüfungen und Angemessenheitsfiktion der Unterkunfts- und Heizkosten, Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 1 Nr. VZVV, Infos: https://t1p.de/ioag7

b. Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz: „Kindersofortzuschlag“ von 20 € monatlich ab Juli 2022
Dies gilt für (mehr …)

Schulden von Minderjährigen bei der Bundesagentur für Arbeit

Die Autorin befasst sich mit Schulden von Minderjährigen bei der Bundesagentur für Arbeit und der Möglichkeit der Einrede der Beschränkung der Minderjährigenhaftung

Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII

Hier der Hinweis auf das Update von Dieter Zimmermann mit den neuen 2022-Zahlen: www.infodienst-schuldnerberatung.de

Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen ist der Nachweis des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ insbesondere in nachfolgend beschriebenen Fallgestaltungen von Bedeutung. (mehr …)

Abgesetzt: Bundestagsdebatte über Linken-Antrag zur Existenzminimum-Sicherung (Inflationsausgleich)

Existenzminimum sichern – Inflationsausgleich bei Regelsätzen garantieren“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (20/100), den der Bundestag ursprünglich am Donnerstag, 9. Dezember 2021, erstmals eine halbe Stunde lang beraten wollte. Die Debatte zu der Vorlage wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt.

Die Linke fordert die Bundesregierung auf, die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022 aufzuheben einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe gemäß nach Paragraf 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) neu formuliert. Die Regelbedarfe sollen zum 1. Januar 2022 mit einer der aktuellen Preisentwicklung entsprechenden Veränderungsrate, also in Höhe von mindestens fünf Prozent, fortgeschrieben werden. (mehr …)

Neuregelung zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung und zur elektronischen Arbeitslosmeldung

Hier der Hinweis auf die BA-Weisung 202111008 vom 26.11.2021 – Änderung der §§ 38 und 141 SGB III – Neuregelung zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung und zur elektronischen Arbeitslosmeldung.

Mit den am 01.01.2022 in Kraft tretenden Änderungen, betreffend die § 38 SGB III „Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden“ und § 141 SGB III „Persönliche Arbeitslosmeldung“ des „Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (PDF)“ („Arbeit-vonmorgen-Gesetz“), werden die frühzeitige Arbeitsuchendmeldung sowie die Arbeitslosmeldung neu angepasst.

sozialrecht-justament / Bernd Eckhardt: “Handlungs- und Verjährungsfristen im Bereich des SGB II und angrenzender Rechtsgebiete – ein Überblick”

Hier der Hinweis auf SOZIALRECHT JUSTAMENT 11/2021. Die aktuelle Novemberausgabe beschäftigt sich mit Handlungs- und Verjährungsfristen im Bereich des SGB II und angrenzender Rechtsgebiete.

Die Beachtung und Berechnung von Fristen ist für die Sozialberatung ein wichtiges Thema. Nicht jedes Fristversäumnis muss negative Folgen haben. Dann gibt es aber oftmals wieder Fristen, innerhalb derer ein Fristversäumnis geheilt werden kann.