Hessen legt “Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer besonderen Verfahrensgebühr für Vielkläger im sozialgerichtlichen Verfahren” vor

“Hessen möchte mit einer Bundesratsinitiative die Sozialgerichte entlasten: Das Land schlägt vor, eine Verfahrensgebühr von 30 Euro für so genannte Vielkläger einzuführen. Der Bundesrat stimmt am 5. März 2021 darüber ab, ob er den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

Als Vielkläger soll gelten, wer in den letzten zehn Jahren bereits zehn oder mehr Verfahren in einem Land angestrengt hat. Diese Personen müssten künftig die Gebühr einzahlen, damit ein neues Verfahren angenommen wird. Nach derzeitigem Recht sind Verfahren vor den Sozialgerichten für die Klägerinnen und Kläger gebührenfrei. (mehr …)

Bundestag beschließt das Sozialschutz-Paket III

Der Bundestag hat am Freitag, 26. Februar 2021, das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Sozialschutz-Paket III beschlossen. Dem Gesetzentwurf „zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der Covid-19-Pandemie“ (19/26542) stimmten CDU/CSU und SPD in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/26967) zu, die Oppositionsfraktionen enthielten sich.

Corona-Hilfen: Alle hilfebedürftigen Gruppen müssen gleichbehandelt werden

Tacheles Sozialhilfe e.V. Wuppertal und GGUA Flüchtlingshilfe e.V. Münster haben ein gemeinsames Schreiben an das BMAS geschickt, auf den wir hier hinweisen. Dort wird um Klarstellung und Korrektur zu den vorgestern vom Koalitionsausschuss getroffenen sozialrechtlichen Sonderregelungen und um Klarstellung in Bezug auf digitale Endgeräte gebeten. Der Beginn des Briefes:

Sehr geehrter Herr Minister Heil,
in den letzten Tagen hat die Bundesregierung bzw. der Koalitionsausschuss mehrere sozialrechtliche Sonderregelungen für einkommensschwache Personenkreise umgesetzt bzw. beschlossen. Dies begrüßen wir grundsätzlich. Wir befürchten allerdings, dass ein ganzer Teil der einkommensschwachen Menschen in Deutschland bei diesen Hilfen leer auszugehen droht: Insbesondere geflüchtete Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung und Duldung dürften viele der verabredeten Zuschüsse nicht erhalten können. Dasselbe gilt für bestimmte EU-Bürger*innen, die weit unterhalb der Armutsgrenze leben müssen, weil sie aufgrund der gesetzlichen Ausschlussregelungen noch nicht einmal SGB-II / XII-Leistungen bzw. Kindergeld erhalten. Auch einkommensschwache Personen, die Wohngeld und / oder Kinderzuschlag erhalten, drohen außen vor zu bleiben. Diese Ungleichbehandlung zulasten der einkommensschwächsten Gruppen ist nicht hinnehmbar. 

Das Schreiben ist auch im Sondernewsletter von Harald-Thomé zu finden.

Harald Thomé zu: “Bezieher*innen von Grundsicherung bekommen kostenfrei medizinische Masken”

BM für Arbeit und Soziales Heil hat angekündigt, dass Bezieher*innen von Grundsicherung kostenfrei medizinische Masken bekommen – siehe BMAS-Video.

Dazu Harald Thomé in seinem aktuellen Newsletter: “Dieser Ankündigung ging voraus, dass Herr Heil eine Woche zuvor einen Corona-Zuschlag in Aussicht gestellt hatte [Anmerkung: siehe hier] und daraufhin ein riesiger Aufschrei des Protestes durch das Lager der Unionsparteien und der Arbeitgebervertretungen gegangen war, diesen dürfe es auf keinen Fall geben. Gleichzeitig wurde von 36 Sozialverbände eine Erhöhung der Regelbedarfe auf mind. 600 EUR sowie ein Corona-Zuschlag von 100 EUR gefordert (… [hier]). Heute hat nun die SPD-Spitze mitgeteilt, dass sie den Corona-Zuschlag befürworten und durchsetzen wolle.

Dazu ist zu sagen, die ständige Bevormundung und das unter Generalverdacht-Stellen nicht zweckentsprechend mit Geldern umgehen zu können, muss aufhören. (mehr …)

Bundestagsdebatte zu “Garantiesicherung statt Hartz IV – Mehr soziale Sicherheit während und nach der Corona-Krise”

Ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigter Antrag mit dem Titel „Garantiesicherung statt Hartz IV – Mehr soziale Sicherheit während und nach der Corona-Krise“ (19/25706) steht am Donnerstag, 14. Januar 2021, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach halbstündiger Debatte ist die Überweisung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgesehen. – Quelle und mehr: Bundestag

Überblick zu aktuellen Gesetzesänderungen im SGB II

Harald Thomé gibt in seinem Newsletter einen Überblick zu den aktuellen Änderungen im SGB II. Die Wichtigsten sind:

  1. Öffnung des Härtefallmehrbedarfes auf einmalige Bedarfe, aber nur wenn ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist“ (§ 21 Abs. 6 SGB II – neu).
  2. Ausdehnung des Schwangerenmehrbedarfes bis Ende des Monats der Entbindung (§ 21 Abs. 2 SGB II-neu)
  3. Streichung der Ausschlussgründe des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Ziff. C) SGB II, somit Umsetzung des EUGH Urteils vom 6.10.2020; Rechtssache C‑181/19.
  4. Einführung eines Bedarfes bei Schülern für Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften bestehen, in Umsetzung der BSG Urteile von Mai 2019 (§ 21 Abs. 6a SGB II – neu). (mehr …)