„Aufgrund der Niedrigzinsphase und der digitalen Revolution verspielen immer mehr Verbraucher ihre Altersvorsorge auf dem Grauen Kapitalmarkt. Die Regierung schickt sich an, eine Rolle rückwärts zur Umlagefinanzierung zu machen, neue Konzepte wie die Deutschlandrente werden eingeführt, Reformen „alter“ Konzepte wie Riester werden diskutiert. Roboadvisory versprechen topp Beratung für einen schlanken Euro. Viel los in der Altersvorsorge und Grund genug für das iff, dies als das Leitthema für die 12. Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen am 11./12. Mai 2017 in Hamburg zu setzen.“ – Quelle und mehr: IFF
Monat: November 2016
LSG Hessen: Eine unter der Pfändungsfreigrenze liegende Erwerbsminderungsrente ist nicht insolvenzbefangen
LSG Hessen, 03.08.2016 – L 5 R 123/15 – Leitsatz:
- Eine unter der Pfändungsfreigrenze liegende Erwerbsminderungsrente ist nicht insolvenzbefangen und kann nach §§ 52, 51 Abs. 2 SGB I mit offenen Sozialversicherungsbeiträgen verrechnet werden, ohne dass die Vorschriften der InsO zur Anwendung gelangen.
- Die Krankenkasse ist unabhängig davon berechtigt, die offenen Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe im Insolvenzverfahren zur Tabelle anzumelden.