Zahl der Verbraucherinsolvenzen in 2023 nur minimal gestiegen

Mit heutiger Pressemitteilung Nr. 103 hat das Statistische Bundesamt die Insolvenzzahlen für 2023 bekannt gegeben.

Aus der Tabeller 52411 (Insolvenzen), Nummer -0082, ergeben sich folgende Eröffnungszahlen bezüglich der Verbraucherinsolvenzen:

202120222023
Verbraucher78.61565.48766.152
ehemals Selbständige mit vereinfachtem Verfahren9.9139.0069.249
Summe88.52874.49375.401
Prozent (2021 = 100)10084,1585,17

Im Vergleich zu 2022 sind die Verbraucherinsolvenzen nur um 1,22 % gestiegen. Die Zahl der erfolgreichen gerichtlichen Schuldenbereinigungspläne ist weiter gesunken: in 2023 gab es davon lediglich 601 (Vorjahr 821).

Hamburg veröffentlicht Mietenspiegel 2023 (II): MhM stimmt Mietenspiegel nicht zu

PM von Mieter helfen Mietern: “Der neue Hamburger Mietenspiegel 2023 weist erneut einen deutlichen Anstieg der Mieten um 5,8 Prozent aus. Die durchschnittliche Nettokaltmiete liegt nun bei 9,83 €/m² und steigt damit um 0,54 € im Vergleich zu 2021. Dabei handelt es sich um den zweiten dramatischen Anstieg in Folge: Bereits der letzte Mietenspiegel wies einen Anstieg um 7,3 % auf.

Erstmals erkennt MhM den neuen, heute veröffentlichten Hamburger Mietenspiegel 2023 daher nicht an. Trotz der zugespitzten Situaiton auf dem Wohnungsmarkt, hat die Behörde es versäumt, bestehende Handlungsspielräume auszuschöpfen und den Anstieg der Mieten wirksam zu begrenzen.

“Der Anstieg insbesondere der Mittelwerte wäre deutlich geringer ausgefallen, würden die Mittelwerte nicht als arithmetisches Mittel, sondern als Median ausgewiesen”, stellt MhM Geschäftsführerin Sylvia Sonnemann klar.

Hinzu kommt ein weiteres Problem, so MhM-Anwältin Rebekka Auf’m Kampe: “Mietpreisbremsenfälle wurden bei der Befragung weder identifiziert noch ausgeschlossen. Wir befürchten, dass in den letzten wie auch in den aktuellen Mietenspiegel reihenweise Mieten eingeflossen sind, die unter Verstoß gegen die Mietpreisbremse und damit rechtswidrig zustande gekommen sind.”

Eine ausführliche Stellungnahme, warum MhM dem Mietenspiegel 2023 nicht zugestimmt hat, finden Sie hier.”

Hamburg veröffentlicht Mietenspiegel 2023 (I)

PM der Hansestadt: Die Stadt Hamburg hat heute den neuen Mietenspiegel 2023 für die Hansestadt vorgestellt. Daraus geht unter anderem hervor, dass der Mietenanstieg 2023 bei dem für den Mietenspiegel relevanten Wohnungsbestand Hamburgs deutlich geringer ausfällt als bei der letzten Erhebung 2021. Der qualifizierte Mietenspiegel 2023 weist hier zum Stichtag 1. April 2023 einen Durchschnittswert von 9,83 Euro/qm im relevanten Wohnungsbestand aus. Damit liegt der Anstieg im Zeitraum von April 2021 bis April 2023 mit 5,8 Prozent (54 Cent/qm) unter dem Niveau des vorherigen Mietenspiegels (April 2019 bis April 2021: 7,3 Prozent, 63 Cent/qm).

Der Mietenspiegel bietet eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Er umfasst gemäß § 558 des Bürgerlichen Gesetzesbuches Wohnungen ohne Preisbindungen, deren Mieten sich innerhalb der vergangenen sechs Jahre verändert haben oder neu vereinbart wurden. Günstige Sozialwohnungen mit Mietpreisbindung sowie Bestandsverträge ohne Mietpreisänderung im Sechsjahreszeitraum werden im Mietenspiegel nicht berücksichtigt. Der mietenspiegelrelevante Wohnungsbestand umfasst rund 568.500 der insgesamt gut 992.600 Wohnungen in Hamburg. (…)

Der Hamburger Mietenspiegel 2023 ist eine Fortschreibung des Mietenspiegels 2021 mittels Stichprobenerhebung. Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter von 18.000 Wohnungen in Hamburg wurden für die Befragung angeschrieben. Erstmalig galt eine Auskunftspflicht, die zum 1. Juli 2022 mit dem Mietspiegelreformgesetz eingeführt wurde. Zu 13.520 Wohnungen sind Rückmeldungen eingegangen. Unter Berücksichtigung von Stichprobenausfällen aufgrund unzustellbarer Schreiben, gesundheitlicher Gründe etc. ergab sich somit eine sehr gute Rücklaufquote von rund 82 Prozent. (…)

Der Mietenspiegel 2023 steht zum Download bereit unter www.hamburg.de/mietenspiegel 

Private Konsumausgaben 2022 um 8,5 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen

Das Statistische Bundesamt meldet: “Die privaten Haushalte in Deutschland haben im Jahr 2022 durchschnittlich 2.846 Euro im Monat für den Konsum ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der Laufenden Wirtschaftsrechnungen mitteilt, waren das 8,5 % oder 223 Euro mehr als im Jahr 2021 (2 623 Euro). Damit stiegen die privaten Konsumausgaben etwas stärker als die Verbraucherpreise, die sich im Jahresdurchschnitt 2022 um 6,9 % gegenüber 2021 erhöhten.

Ausgaben für Kraftstoffe und Wohnenergie um rund ein Viertel höher als im Vorjahr

Im Zuge der allgemeinen Preissteigerungen erhöhten sich die oft auch als Lebenshaltungskosten bezeichneten privaten Konsumausgaben im Jahr 2022 in allen Bereichen. Die höheren Ausgaben der Privathaushalte für Verkehr und Wohnen dürften vor allem in den Preisanstiegen für Kraftstoffe und Wohnenergie im Zuge der Energiekrise begründet sein. Trotz des 9-Euro-Tickets und der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe („Tankrabatt“) im Sommer 2022 stiegen die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben der privaten Haushalte für den Bereich Verkehr einschließlich Kraftstoffe von 322 Euro (2021) auf 347 Euro (2022) und damit um 7,8 %. Die Ausgaben für Kraftstoffe erhöhten sich dabei von 80 Euro auf 101 Euro und damit um 26,3 %.

Für Wohnen einschließlich Energie gaben die privaten Haushalte im Jahr 2022 durchschnittlich 1.025 Euro pro Monat aus (2021: 966 Euro), darunter 191 Euro für Wohnenergie (2021: 155 Euro). Damit stiegen die Ausgaben für den Bereich Wohnen insgesamt im Vorjahresvergleich um 6,1 %. Die Ausgaben für Wohnenergie für sich genommen stiegen um 23,2 % gegenüber dem Vorjahr. Darüber hinaus stiegen die Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren von 402 Euro auf 417 Euro und damit um 3,7 %.

Verbraucher-Umfrage der SCHUFA: Jeder dritte Deutsche zögert Zahlungen hinaus

PM der Schufa: “Die wirtschaftliche Lage bleibt in vielen deutschen Haushalten angespannt: Die Rücklagen sind bei vielen aufgebraucht und der Anteil der Menschen, die nach eigenen Angaben Schwierigkeiten haben, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ist angestiegen. Beim Blick in die Zukunft haben gerade in der Mittelschicht die Zukunftsängste zugenommen. Dies sind Ergebnisse der neuen, repräsentativen SCHUFA Verbraucher-Umfrage, die im Oktober 2023 durchgeführt wurde.

Immer weniger Menschen verfügen über Rücklagen

Etwas mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Deutschen gibt an, seit Jahresbeginn 2023 über weniger Einkommen zu verfügen und jeder zweite (52 Prozent) hat in den letzten sechs Monaten auf Ersparnisse zurückgreifen müssen. Doch sind in immer mehr Haushalten die Rücklagen aufgebraucht (20 Prozent, Februar 2023 14 Prozent).

Genügend Rücklagen hat nur jeder fünfte Haushalt (21 Prozent). Knapp jeder dritte (31 Prozent) verfügt zwar noch über Rücklagen, fürchtet aber, dass diese in naher Zukunft nicht ausreichen werden. Besonders schwierig gestaltet sich die Situation in den unteren Einkommensgruppen (unter 2.000 Euro): Hier geben nur 11 Prozent der Befragten an, über genügend Rücklagen zu verfügen. 37 Prozent haben keinerlei finanzielle Reserven und 23 Prozent haben diese bereits aufgebraucht.

Dabei fällt es vor allem Haushalte mit einem Einkommen von weniger als 2.000 Euro immer schwerer, Geld auf die Seite zu legen. Waren es in dieser Gruppe im Februar 2023 noch 26 Prozent, die keine Möglichkeit hatten, etwas zu sparen, sind es nun 33 Prozent.

Jeder Fünfte leiht sich Geld bei Freunden oder Verwandten

SchuldnerAtlas Deutschland 2023 – Rückkehr der Überschuldung

Aus einer PM der Creditreform von gestern: “Die Überschuldungslage der Verbraucher ist ambivalent. Auf den ersten Blick hat sie sich 2023 nochmals leicht verbessert. Nur noch 5,65 Millionen Menschen (- 233.000 Fälle ggü. Vj.) gelten 2023 in Deutschland als überschuldet. Offiziell ist das ein erneuter Tiefststand. Die Überschuldungsquote, also der Anteil überschuldeter Personen im Verhältnis zu allen Erwachsenen in Deutschland, sinkt um 0,33 Punkte auf 8,15 Prozent.

„Die vermeintlich guten Werte trügen leider“, sagt Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Wirtschaftsforschung bei Creditreform. „Ohne statistische Sondereffekte messen wir erstmals seit 2019 einen Überschuldungszuwachs.“ Hintergrund ist eine Verkürzung der Speicherfristen für Restschuldbefreiungen von bisher drei Jahren auf nun sechs Monate. Nach alter Lesart gibt es rund 17.000 Fälle mehr als 2022. Die Überschuldungsquote läge demnach eigentlich bei 8,51 Prozent und damit leicht über dem Vorjahr. (…)

Neben der „verdeckten Trendumkehr“ ändern sich auch weitere Parameter. „Wir beobachten, dass nun erstmals seit 2020 die sogenannte „weiche“ Überschuldung, also nachhaltige Zahlungsstörungen, wieder ansteigt“, erläutert Michael Goy-Yun“, Geschäftsführer von Creditreform Boniversum und microm. „Drastisch gestiegene Lebenshaltungs- und Energiekosten haben im letzten Jahr die finanziellen Spielräume der Verbraucher deutlich eingeschränkt.“ Vor allem die sogenannten „Dauerüberschuldeten“ aus unteren sozialen Schichten hatten unter der Preisentwicklung zu leiden. (…)”

Studie: Armut ist Risiko für Demokratie – Indizien für Zunahme der Einkommensungleichheit in der Krise

“Die Einkommen in Deutschland sind heute sehr ungleich verteilt, wenn man die Entwicklung seit Ende der 1990er Jahre vergleicht. Zudem gibt es Indizien dafür, dass die Einkommensungleichheit während der Coronajahre erneut gestiegen ist und 2022 fast auf diesem Höchststand verharrte. Auch die Armutsquote liegt mit 16,7 Prozent 2022 spürbar höher als vor Beginn der Pandemie, gegenüber 2021 ist sie geringfügig gesunken.

Insbesondere dauerhafte Armut (mindestens fünf Jahre in Folge) hat die gesellschaftliche Teilhabe schon vor der jüngsten Teuerungswelle stark eingeschränkt: Dauerhaft Arme müssen etwa deutlich häufiger auf Güter des alltäglichen Lebens wie neue Kleidung oder Schuhe verzichten, sie können seltener angemessen heizen. Und sie machen sich zudem deutlich häufiger Sorgen um ihre Gesundheit und sind mit ihrem Leben unzufriedener.

Auch das Gefühl, anerkannt und wertgeschätzt zu werden und das Vertrauen in demokratische und staatliche Institutionen hängen stark mit dem Einkommen zusammen. Arme empfinden weitaus häufiger als Menschen mit mehr Geld, „dass andere auf mich herabsehen“, wobei das Problem unter Menschen in dauerhafter Armut noch weitaus ausgeprägter ist als bei temporärer Armut: Fast jeder Vierte unter den dauerhaft Armen sagt, von anderen geringgeschätzt zu werden.

Mit materiellen Einschränkungen und dem Gefühl geringer Anerkennung geht bei vielen Betroffenen eine erhebliche Distanz zu zentralen staatlichen und politischen Institutionen einher: Mehr als die Hälfte der Armen hat nur wenig Vertrauen in Parteien und Politikerinnen. Rund ein Drittel vertraut dem Rechtssystem allenfalls in geringem Maße. Zu diesen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. (…)

Um gegenzusteuern, heben sie [die Forschenden] mehrere Maßnahmen hervor:

Sachverständigenrat für Verbraucherfragen zu den “Folgen der Energiekrise”

Aus einer PM des Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) vom 9.10.2023: Der russische Angriff auf die Ukraine ging mit einem massiven Anstieg der Energiepreise in Europa einher. Die Bundesregierung hat darauf reagiert und zahlreiche Maßnahmen, wie etwa die Preisbremsen für Strom und Gas, auf den Weg gebracht, um die Kostenbelastung der Haushalte einzudämmen. Wie sich die finanzielle Situation der Haushalte in Deutschland entwickelt hat, lässt sich nun erstmals anhand von Mikrodaten für insgesamt 4.444 Haushalte beantworten. Erhoben wurden die Daten durch den SVRV und forsa. (…)

In der Folge hat die Energiekostenbelastung unter den einkommensschwächsten Haushalten besonders stark zugenommen. Der Anteil der Energiekosten am Haushaltseinkommen beträgt im ersten, d.h. ärmsten, Einkommensquintil nun 16%, im zweiten Quintil 11%. Im Vorjahr lagen diese Werte noch bei 12 bzw. 8%. Zum Vergleich: Das fünfte, d. h. das wohlhabendste, Quintil wendet gerade einmal 4% des Haushaltseinkommens für Energiekosten auf.

Eine gängige Faustregel besagt, dass Energiekosten zur finanziellen Überlastung eines Haushalts führen können, wenn diese mehr als 10% von dessen Nettoeinkommen betragen. Im März 2022 traf dies auf 26% aller befragten Haushalte zu. Im Juli 2023 waren 43% aller Haushalte betroffen, im ersten und zweiten Quintil waren gar 87% bzw. 58% der Haushalte überlastet. Nach einer konservativeren Berechnung, die nur Haushalte berücksichtigt, die weniger als 80% des Medianeinkommens zur Verfügung haben, ist immerhin noch ein Viertel der Haushalte energiearm. (…)”

Siehe auch den Policy Brief des SVRV zum Thema.

Regelsätze für 2024: Bundesrat stimmt zu

Letzten Freitag hat der Bundesrat den neuen Regelsätzen zugestimmt; genauer der – Achtung Wortungeheuer: – Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024; siehe BR-Drs. 454/23.

Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 Euro – 61 Euro mehr als bisher. Übersicht:

Regelbedarfsstufe 1 (alleinlebende Erwachsene)563 Euro
Regelbedarfsstufe 2 (Erwachsene Partner*innen)506 Euro
Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene; § 27b SGB XII)451 Euro
Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche 14 bis 17 Jahre)471 Euro
Regelbedarfsstufe 5 (Kind 6 bis 13 Jahre)390 Euro
Regelbedarfsstufe 6 (Kind bis 6 Jahre)357 Euro

Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial.

Siehe für weitere Informationen und eine Einordnung die Seite des Paritätischen. Daraus: “In der politischen Debatte wird verschiedentlich wieder einmal auf ein Lohnabstandsgebot verwiesen: Erwerbsarbeit lohne sich nicht oder nur zu wenig, weil die Grundsicherungsleistungen zu stark stiegen. Dazu prinzipiell: die rechtliche Norm eines Lohnabstandes wurde vom Bundesverfassungsgericht 2010 kritisiert und findet sich seitdem nicht mehr im Gesetz. Für die Ermittlung des Existenzminimum sind die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt rechtlich nicht relevant. Gleichwohl ist es eine gesellschaftlich geteilte Norm, dass Erwerbstätige mehr Geld zur Verfügung haben sollen als Nicht-Erwerbstätige. Dies ist mit den geltenden Regeln auch gewährleistet, da [wird ausgeführt]”

Marcel Fratzscher: Die populistische Debatte um das Bürgergeld

Marcel Fratzscher vom Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW) widmet sich in seinem Blog der Debatte um die Erhöhung des Bürgergeldes.

Er meint: “Das Fatale dieser Diskussion ist, dass sie von populistischen und falschen Argumenten geprägt wird. Es ist höchste Zeit, mit den Mythen aufzuräumen.”

Nachzulesen unter www.diw.de

Siehe auch “Vorsicht, vergiftete Erzählungen!” von Barbara Dribbusch in der taz. Schon ein wenig älter, nämlich vom 2.9.2023, aber immer noch lesenswert!