Überschuldung am häufigsten durch Erkrankung, Sucht oder Unfall ausgelöst

Pressemitteilung Nr. 249 vom 15. Juli 2026 des Statistischen Bundesamtes:

„Für Personen, die im Jahr 2025 die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch genommen haben, waren Erkrankung, Sucht oder Unfall mit 18 % die am häufigsten genannten Hauptauslöser einer Überschuldung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen der Überschuldungsstatistik 2025 mitteilt, wurde als zweithäufigste Ursache Arbeitslosigkeit mit rund 17 % angegeben.

Die durchschnittliche Schuldenhöhe aller beratenen Personen belief sich auf 34 650 Euro. Männer wiesen dabei mit 39 717 Euro eine höhere durchschnittliche Schuldenhöhe auf als Frauen mit 29 500 Euro.

Trennung oder Scheidung häufigste Ursache bei Alleinerziehenden

Bei Alleinerziehenden waren familiäre Veränderungen besonders häufig Anlass für finanzielle Schwierigkeiten. Für alleinerziehende Frauen war in rund 23 % der Fälle eine Trennung, eine Scheidung oder der Tod des Partners beziehungsweise der Partnerin der Hauptauslöser der Überschuldung. Bei alleinerziehenden Männern lag dieser Anteil ebenfalls bei etwa 23 %. Die durchschnittliche Schuldenhöhe alleinerziehender Mütter belief sich auf 34 386 Euro. Alleinerziehende Väter wiesen mit durchschnittlich 46 219 Euro eine deutlich höhere Schuldenlast auf.

Mehrheit der beratenen Personen lebt allein

Teilhabebetrag erreicht mehr als acht von zehn berechtigten Kindern nicht

Die Bertelsmann Stiftung meldet:

„Mehr als acht von zehn anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II beziehen, erhalten den monatlichen Teilhabebetrag von 15 Euro nicht. Aktuelle Berechnungen der Bertelsmann Stiftung zeigen: Von den 6- bis unter 15-Jährigen nehmen lediglich rund 18 Prozent die Leistung in Anspruch, von den 15- bis unter 18-Jährigen nur 12 Prozent. Bei jungen Menschen, die Sozialhilfe beziehen oder unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, ist die Inanspruchnahme noch geringer. Für Kinder aus Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag ist mangels Daten nicht einmal bekannt, wie viele von ihnen Leistungen erhalten.

Auch andere Bestandteile des Bildungs- und Teilhabepakets erreichen längst nicht alle Berechtigten: Den Zuschuss für Schulbedarf von 195 Euro jährlich erhalten 78 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen im SGB-II-Bezug. Damit bleibt jedes fünfte Kind ohne Unterstützung für Hefte, Stifte oder andere Lernmittel. Das kostenlose gemeinschaftliche Mittagessen nehmen lediglich 37 Prozent in Anspruch. „Das Bildungs- und Teilhabepaket würde das Leben für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien verbessern. Das Geld wäre gut angelegt, weil es sie im Schulalltag unterstützt und ihnen hilft, sich auszuprobieren und bei Freizeitaktivitäten dabei zu sein. Das erhöht langfristig ihre Chancen auf Teilhabe an unserer Gesellschaft“, sagt Antje Funcke, Expertin für Familienpolitik der Bertelsmann Stiftung. (…)

Hier geht es zum kompletten Factsheet: Teilhabebetrag erreicht mehr als acht von zehn berechtigten Kindern nicht

Paritätischer Armutsbericht 2026: Soziale Spaltung verschärft sich. 13,3 Millionen Menschen leben in Armut

Der Paritätische Gesamtverband veröffentlichte am 2.6.2026 unter dem Titel „Wachsende Armut, schrumpfende Sicherheit“ seinen neuen Armutsbericht mit alarmierenden Befunden: Die soziale Spaltung in Deutschland verschärft sich. 13,3 Millionen Menschen leben in Armut, die Armutsquote steigt auf 16,1 Prozent. Gleichzeitig wächst die Kluft zwischen Regionen und Bevölkerungsgruppen. Während Armut insgesamt zunimmt, verfestigt sie sich besonders bei Älteren, Frauen und Alleinerziehenden. „Wir sehen eine Gesellschaft, die sozial weiter auseinanderdriftet. Menschen spüren das. Jetzt immer neue Kürzungen zu diskutieren, schürt Angst und Unsicherheit. Das spielt Populisten und Extremisten in die Hände“, erklärt Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Mit einer Armutsquote von 19,5 Prozent ist inzwischen fast jede fünfte Person ab 65 Jahren betroffen, bei Frauen über 75 Jahren sind es sogar 21,3 Prozent. Alleinlebende tragen mit 30,3 Prozent ein besonders hohes Armutsrisiko, Alleinerziehende mit 28,9 Prozent. Die Folgen sind längst im Alltag angekommen: am Küchentisch, beim Einkauf, bei der Frage, ob eine vollwertige Mahlzeit noch bezahlbar ist. „Dass ältere Menschen nach einem langen Erwerbsleben und Haushalte mit Kindern besonders betroffen sind, zeigt die schon jetzt bestehenden Defizite im Sozialstaat. Wer zusätzliche Kürzungen betreibt, bekämpft keine Krisen, sondern verschärft sie“, warnt Joachim Rock.

Hinter den steigenden Armutszahlen stehen konkrete Einschränkungen im Alltag: Millionen Menschen können sich unerwartete Ausgaben nicht leisten, sparen beim Heizen oder verzichten auf gesellschaftliche Teilhabe. 4,6 Millionen Menschen leben inzwischen in erheblicher materieller Entbehrung. Die Zahlen zeigen: Die soziale Spaltung verläuft nicht nur beim Einkommen, sondern zunehmend auch bei den realen Lebensbedingungen.

Quelle und mehr: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/paritaetischer-armutsbericht-2026-soziale-spaltung-verschaerft-sich-133-millionen-menschen-leben-in-armut/

Die Erbschaftsteueruhr – Weil Erben verpflichtet! #FairErben

Die Erbschaftsteueruhr zeigt die Summe der entgangenen Steuern seit der Erbschaftsteuerreform von 2009. Die Zählung basiert auf dem Subventionsbericht der Bundesregierung.

Jedes Jahr gehen in Deutschland 8,8 Milliarden Euro an Steuereinnahmen verloren, weil Überreiche bei Erbschaften und Schenkungen massiv begünstigt werden.

Quelle und mehr Infos: www.fes.de/finanzpolitik/erben-verpflichtet-erbschaftsteueruhr

Dort wird übrigens von „Überreichen“ gesprochen und nicht von „Superreichen“. Siehe hierzu Martyna Linartas für Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de (CC BY-NC-ND 4.0):

Im deutschsprachigen Raum werden Milliardäre häufig als „Superreiche“ bezeichnet. Ich verwende bewusst die Begriffe „Überreiche“ und „Überreichtum“. [8] Sprache prägt unser Denken und kann bestimmte, positive oder negative Assoziationen wecken. Dabei ist exzessiver Reichtum, der Überreichtum der Wenigen, vieles, aber gewiss nicht „super“ – denn er gefährdet sowohl das Klima als auch die Demokratie.

[8] In Anlehnung an Martin Schürz, Überreichtum, Frankfurt/M. 2020.

Siehe auch www.finanzwende.de/kampagnen/ehrensache-erbschaftsteuer-keine-ausnahmen-fuer-milliardaere/fragen-und-antworten-zur-kampagne

1,8 % mehr Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ende 2025

Rund 1,28 Millionen Personen haben im Dezember 2025 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das rund 23 000 oder 1,8 % Personen mehr als im Dezember 2024. Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren. Für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2025 lag die Altersgrenze bei 66 Jahren und 2 Monaten.

Rund 764 000 Personen hatten im Dezember 2025 die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten und erhielten Grundsicherung im Alter. Von Ende 2024 bis Ende 2025 stieg ihre Zahl um 3,4 % und erreichte damit einen neuen Höchststand.

Demgegenüber sank die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung im Dezember 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,5 % auf rund 520 000 Personen und damit auf den niedrigsten Stand seit Dezember 2018. Diese Personen ab 18 Jahren bis unter die Altersgrenze erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. Ihren bisherigen Höchststand hatte die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung im März 2020 mit 539 000 Personen erreicht. Quelle und mehr: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/03/PD26_104_228.html

SCHUFA zu ihrem neuen Score: „für alle Menschen transparent und leicht nachzurechnen“

Aus der PM der SCHUFA von letzter Woche: „Der neue SCHUFA-Score (…) steht ab sofort Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung. Er kann in der neuen SCHUFA-App, in den SCHUFA-Abo-Produkten (meineSCHUFA.de), in der bonify-App sowie in der Datenkopie nach Art. 15 DSGVO eingesehen werden. Der Basisscore, den die SCHUFA Menschen seit 2008 als branchenübergreifenden Orientierungswert zur persönlichen Information zur Verfügung gestellt hat, gehört damit der Vergangenheit an. (…)

Die SCHUFA hat das Scoring völlig neu gedacht. Die Berechnung des neuen SCHUFA-Scores basiert auf nur noch zwölf einfach nachzuvollziehenden Kriterien. Ein Punktesystem zeigt, wie stark jedes Kriterium wirkt – so lässt sich der eigene Score sogar selbst nachrechnen, ganz ohne statistisches Wissen. Damit ist der neue Score, mit allen Informationen zu seinen Kriterien und deren Gewichtung, vollständig transparent. (…)

Der neue Score löst die sechs Branchenscores für Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Telekommunikation, Handel sowie Versandhandel/ECommerce ab. Aktuell beziehen bereits rund 25 Prozent der Unternehmen, die zuvor die Branchenscores der SCHUFA eingesetzt haben, den neuen SCHUFA-Score. (…)“

Unter https://www.schufa.de/scoring-daten/neuer-score/index.jsp werden „Die 12 Kriterien des neuen SCHUFA-Scores“ erläutert.

Siehe auch den lesenswerten Kommentar („Viele offene Fragen trotz neuer Transparenz“) von Peter Hornung, NDR unter https://www.tagesschau.de/kommentar/schufa-154.html

8,4 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2025 als im Vorjahr

Das Statistische Bundesamt meldete letzten Freitag:

„Im Jahr 2025 gab es 77 219 Verbraucherinsolvenzen. Das waren 8,4 % mehr als im Vorjahr. Im Dezember 2025 erfassten die Amtsgerichte insgesamt 6 278 Verbraucherinsolvenzen und damit 12,3 % mehr als im Vorjahreszeitraum. (…)

Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank GENESIS-Online sowie die Themenseite „Gewerbemeldungen und Insolvenzen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.“

Quelle: Pressemitteilung Nr. 085, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/03/PD26_085_52411.html

BMJV-Abschlussbericht: Evaluation der Überschuldungsstatistik

„Mit dem vorliegenden Abschlussbericht werden die Ergebnisse einer vom Verbraucherschutzministerium (damalig: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) in Auftrag gegebenen Evaluation der Bundesstatistik gemäß § 1 Überschuldungsstatistikgesetz veröffentlicht. Die Evaluierung wurde von Juli 2024 bis Juli 2025 unter der Leitung der INTERVAL GmbH und in Kooperation mit Prof. Dr. Kai-Oliver Knops (Universität Hamburg) durchgeführt.“

Quelle und Download: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2025_Evaluation_Ueberschuldungsstatistik.html

Aus der Zusammenfassung: „Ein besonderes Interesse der Evaluation lag auf dem Erhebungsmerkmal „Auslöser der Überschuldung“. In der Gesamtschau der Ergebnisse zeigt sich, dass dieses Erhebungsmerkmal von den Beratungsstellen sehr unterschiedlich erfasst wird und somit die Aussagekraft der Statistik einschränkt.“ (Seite 46)

SGB II: Anzahl Erstattungsbescheide, offene Forderungen, Aufrechnungen und andere Zahlen zum Thema

Hier der Hinweis auf die BT-Drucksache 21/3177, in dem von der Bundesregierung zahlreiche Zahlen zu SGB II – Erstattungsbescheiden, offenen Forderungen und ähnlichem vorgelegt werden. Unter anderem:

In den Jahren 2021 bis 2025 (bis September 2025) wurden insgesamt 13.012.440 Erstattungsbescheide in den gemeinsamen Einrichtungen erstellt (Antwort Frage 6). Im September 2025 waren mehr als 6,3 Millionen Forderungen in Höhe von über 1,6 Milliarden Euro seit über 5 Jahren offen (Antwort Frage 12).

In den gemeinsamen Einrichtungen wurden Aufrechnungen zur Forderungstilgung in folgender Anzahl von Fällen vorgenommen: 2021: 1.288.077; 2022: 1.313.320; 2023: 1.362.505; 2024: 1.626.290; 2025 (bis November): 1.624.019 (Antwort Frage 22)

Die Anzahl der Vollzeitäquivalente im Bereich Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit hat sich in den Jahren 2021 bis 2025 wie folgt entwickelt: 2021: 861; 2022: 953; 2023: 1.018; 2024: 1.028; 2025: 1.040. Die Veränderung von 2021 bis 2025 beträgt 179 Vollzeitäquivalente bzw. 21 Prozent (Antwort Frage 3).

Bundeskabinett beschließt den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht

Der Beginn der Pressemitteilung des BMAS vom 3.12.2025: „Mit dem heutigen Beschluss des Siebten Armuts- und Reichtumsberichtes durch das Bundeskabinett kommt die Bundesregierung dem Auftrag des Deutschen Bundestages nach, in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Entwicklung von Armut und Reichtum vorzulegen. Der Berichtszeitraum umfasst die COVID-19-Pandemie sowie die Inflations- und Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Die Auswirkungen auf die sozialen und materiellen Lebensverhältnisse werden auf Grundlage der amtlichen Statistik und von Forschungsergebnissen dargestellt.

Zu den neu gesetzten Schwerpunkten des Siebten Armuts- und Reichtumsberichtes gehört die vertiefte Auseinandersetzung mit der Nichtinanspruchnahme von Mindestsicherungsleistungen, da diese die Wirksamkeit von Armutsbekämpfung und sozialpolitischen Maßnahmen einschränkt. Ebenfalls neu war die Durchführung eines eigenständigen Beteiligungsprozesses, mit dem Menschen mit Armutserfahrung stärker einbezogen wurden. Zudem werden erstmals in einem Armuts- und Reichtumsbericht die sozialen Herausforderungen und Chancen im Kontext von Klimawandel und Dekarbonisierung thematisiert.“

Siehe auch www.armuts-und-reichtumsbericht.de und https://dserver.bundestag.de/btd/21/032/2103250.pdf