Neue Pfändungstabelle 2025 verkündet

Heute wurde die „Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2025 nach § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025)“ im Bundesgesetzblatt verkündet – BGBl. 2025 I Nr. 110 vom 11.04.2025, https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2025/110

Dort steht ab Seite 3 die neue Pfändungstabelle, die auch von dort direkt gedruckt werden kann.

Die neuen Werte werden ab 1.7.2025 wirksam sein und basieren auf § 850c Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO) in Verbindung mit der Erhöhung des Grundfreibetrages nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Die Beträge wurden um über 4 % angehoben und lauten dann wie folgt:

  • Der unpfändbare Betrag für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.491,75 Euro auf 1.555,00 Euro.
  • Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 561,43 Euro auf 585,23 Euro.
  • Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht steigt der Erhöhungsbeitrag von 312,78 Euro auf 326,04 Euro.

Update Claudia Mehlhorn „Beitragsschulden bei der Krankenversicherung“

Claudia Mehlhorn hat ihr Skript „Ein immer wiederkehrendes Problem aus der Sozialberatung: Beitragsschulden bei der Krankenversicherung“ aktualisiert. Dieses steht unter www.kv-schulung.de/wp-content/uploads/2024/12/Fachaufsatz-Beitragsschulden-in-der-Krankenversicherung-Stand-22.12.24.pdf zum kostenfreien Download bereit.

„School Meets Finance“ – Neues Angebot zur finanziellen Bildung für Hamburger Schülerinnen und Schüler

Aus einer PM der Hamburger Schulbehörde: „Wie funktioniert eine Steuererklärung, was ist ein Krypto-Investment und wie funktioniert ein ETF? Finanzthemen haben im Stundenplan vieler Schulen bisher eine untergeordnete Rolle gespielt. Mit „School Meets Finance“ soll sich das jetzt in Hamburg ändern.

Das gemeinsame Projekt der Finanzbehörde und der Schulbehörde vermittelt Finanzexpertinnen und -experten an die Hamburger Schulen. Dort sollen sie Finanz- und Verbraucherschutzthemen lebensnah und leicht verständlich erklären. Entwickelt wurde das Projekt unter dem Dach des „Masterplan Hamburger Finanzwirtschaft“.

Schülerinnen und Schüler sollen im Austausch mit Expertinnen und Experten aus der Finanzbranche einen direkten Einblick in die Welt der Finanzen erhalten. Im Projekt können die Jugendlichen Fragen stellen, Erkenntnisse gewinnen und dadurch ihre eigenen Kompetenzen stärken. Eines der Ziele des Projektes ist es zudem, bei den Schülerinnen und Schülern Interesse an den entsprechenden Berufsfeldern zu entwickeln. (…)

Das Angebot richtet sich an alle staatlichen Schulen ab Sekundarstufe I sowie die Beruflichen Schulen. Das Hamburger Finanzcluster „FCH Finance City Hamburg GmbH”, an dem neben der Finanzbehörde auch die Handelskammer Hamburg und der Finanzplatz Hamburg e. V. beteiligt sind, übernimmt die Koordination des Projektes und das „Matching“ zwischen interessierten Schulen und Lehrkräften sowie den Finanzprofis. Interessierte Schulen können sich mit entsprechenden Themenwünschen auf der Plattform School Meets Finance melden und werden mit den Expertinnen und Experten zusammengebracht. Selbstverständlich verfolgen die Expertinnen und Experten damit keine kommerziellen Interessen noch werden Finanzprodukte angepriesen oder gar verkauft. Das Projekt wird zudem mit umfangreichen Unterrichtsmaterialien begleitet. (…)“

Broschüre „Schuldenfrei“ in Einfacher Sprache

Die Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein hat die Broschüre „Schuldenfrei. Schuldnerberatung als professionelle Hilfe in Schleswig-Holstein“ in Einfacher Sprache veröffentlicht.

Siehe www.schuldnerberatung-sh.de/aktuelles/meldungen/details/news/broschuere-schuldenfrei-in-einfacher-sprache.html

Die Nennung von Schleswig-Holstein im Titel sollte nicht von der Lektüre und Nutzung abhalten. Die dortige Beratungslandschaft wird nur recht kurz dargestellt und dann gibt es bundesweit gültige Hinweise.

Aus dem Inhaltsverzeichnis:

So läuft die Beratung bei uns ab
Beratungs-Ablauf Kurz-Info
So können Sie sich auf den ersten Termin vorbereiten
Das erste Beratungsgespräch
• Das Wichtigste zuerst
• Ansprüche auf Geld vom Staat prüfen
• Klarheit über Einnahmen und Ausgaben bekommen
• Übersicht bekommen:Wie viele Schulden haben Sie insgesamt?
• Weitere dringende Probleme bearbeiten
• Möglichkeiten, Schulden abzubauen

Beschwerdemöglichkeiten zu Inkassotätigkeiten ab 1.1.2025

Stefan Freeman (Infodienst Schuldnerberatung), Thomas Seethaler (BAG SB Vorstand) erinnern unter https://infodienst-schuldnerberatung.de/beratung/beschwerden-zu-inkassotaetigkeiten-ab-1-1-2025/ daran, dass seit dem Jahreswechsel die Inkassoaufsicht beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zentralisiert ist.

Vgl. dazu auch https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?p=18486; BGBl. 2023 I Nr. 64 vom 15.03.2023 sowie https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Rechtsdienstleistungsregister/Beschwerden/Beschwerden_node.html.

Im lesenswerten Beitrag des Infodienstes werde nun die Beschwerdemöglichkeiten vorgestellt. Des weiteren wird auch darum geworben, Fälle an den AK Inkassowatch zu melden.

Exkurs bei der Gelegenheit: laut www.sammelklagen.de/verfahren/eos wird in dem Verfahren gegen EOS (OLG Hamburg,15.6.2023, 3 MK 1/21; https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2023/musterfeststellungsklage-gegen-eos-erfolgreich/) der BGH am 19.02.2025 mündlich verhandeln.

Update: Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII

Zuverlässig stellt Dieter Zimmermann auch für das neue Jahr das aktuelle Update (vgl. Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2025 — RBSFV 2025, BGBl. 2024 I Nr. 312) zum Nachweis des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ zur Verfügung. Vielen Dank!

Mehr dazu unter: infodienst-schuldnerberatung.de/existenzsicherung/bescheinigungen-des-sozialrechtlichen-existenzminimums-nach-sgb-ii-und-sgb-xii/

Praxistipp: zum 1.1.2025 ändert sich bezüglich der Rechtsbehelfsfristen die sog. „Zugangsfiktion“ von Bescheiden

Harald Thomé in seinem aktuellen Newsletter:

Diese „Zugangsfiktion“ regelt, wann ein Bescheid bei Bürger oder Bürgerin als „zugegangen“ gilt, und zwar in § 37 Abs. 2 S. 2 SGB X. Diese Regelung beträgt derweilen „drei Tage“ und wird ab Januar 2025 auf „vier Tage“ geändert. Die Änderung erfolgt im Rahmen des Postrechtsmodernisierungsgesetz [vgl. bundestagszusammenfasser.de und BGBl.], weil die Briefe eine längere Postlaufzeit haben. (…)

Hier eine Übersicht über die Änderungen in Buzer.

Ich habe dazu mal ein Infoblatt gemacht, aus dem sich die Fristen zum Einlegen von Widersprüchen ergeben, einmal mit Rechtslage bis 2024 und ab 2025.

Solch eine Fristenberechnung sollte ohnehin in jeder Beratungsstelle hängen.