Praxishinweis Insolvenzantrag: Zusatzerklärung für verheiratete und getrennt lebende Schuldner*innen

Hinweise zur und Vorlage für die Zusatzerklärung für verheiratete oder getrennt lebende Antragsteller*innen eines Insolvenzverfahrens

Rücknahmefiktion §305 Abs. 3 InsO – Aufruf LAG Schuldnerberatung Hamburg

Die LAG Schuldnerberatung Hamburg befürchtet, dass die Ergänzungsaufforderung bzw. die Rücknahmefiktion nach §305 Abs. 3 InsO nach der Insolvenzrechtsreform verstärkt zur Anwendung kommen könnte.

Endlich ist sie da: die Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre!

Birgit Knaus fasst die verkündeten und veröffentlichten Änderungen der Insolvenzordnung zusammen.