Um einen kostenfreien Zugang zur Schuldnerberatung für Ratsuchende und eine ausreichende Finanzierung für die Beratungsstellen zu schaffen, wurde viel Hoffnung in die Verbraucherkreditrichtlinie und nun in das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) gelegt. Ein erster Referentenentwurf zu dem SchuBerDG sorgte bereits in den Stellungnahmen (zu finden hier) für viel Kritik von allen Seiten. Nun wurde gestern der Regierungsentwurf für das SchuBerDG veröffentlicht. Leider wurden die Kritikpunkte nicht aufgenommen und der Referentenentwurf nahezu unverändert übernommen. Eine wirksame Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) wird so nicht erreicht. Es fehlt an zentralen Elementen, wie:
- gesicherte Finanzierung der Beratungsstellen
- eine gesetzliche garantierte Kostenfreiheit für Ratsuchende,
- verbindliche Anforderungen an Qualität und Qualifikation,
- eine Zielgruppenerweiterung auf Selbständige und ehemals Selbständige.
Die BAG SB hat hierzu bereits eine Pressemitteilung herausgegeben, die sehr lesenswert ist und ein Appell an die Entscheidungsträger sein sollte, siehe hier.
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