Kreditzweitmarktförderungsgesetz in Kraft

Das “Kreditzweitmarktförderungsgesetz” ist in Kraft, siehe www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/411/VO.html und www.gesetze-im-internet.de/krzwmg/index.html

Siehe hierzu die Gemeinsame Stellungnahme des Arbeitskreises InkassoWatch, der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V.,
des Verbraucherzentrale Bundesverbands und weitere VZs zum Referentenentwurf. Diese trägt den Titel “ZENTRALE INKASSOAUFSICHT ERHALTEN”

Es sieht so aus, dass die Warnungen erfolglos waren und nun eine Zersplitterung der Inkassoaufsicht droht, die ja nun gerade an sich zentralisiert werden sollte ab 2025; mehr hier.

Siehe § 1 Abs. 3 KrZwMG (” Teil 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes findet vorbehaltlich § 15 Absatz 4, § 28 Absatz 2, § 30 Absatz 2 und § 46 Absatz 1 Satz 2 auf Kreditdienstleister, soweit sie Kreditdienstleistungen erbringen, die diesem Gesetz unterfallen, keine Anwendung.” –> also vor allem nicht § 13h RDG!) und § 3 Abs. 5 KrZwMG (“Die Bundesanstalt und das Bundesamt für Justiz wirken zusammen auf eine widerspruchsfreie Aufsichtspraxis über Kreditdienstleistungen und Inkassodienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz hin, soweit für diese Tätigkeiten vergleichbare gesetzliche Anforderungen gelten.”)

Neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft

Letzte Woche ist die neue Verbraucherkreditrichtlinie – genauer: Richtlinie (EU) 2023/2225 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG – in Kraft getreten.

Die Richtlinie muss noch von den Mitgliedsländern umgesetzt werden. Artikel 48 regelt dies wie folgt: Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 20. November 2025 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie wenden diese Vorschriften ab dem 20. November 2026 an.

Siehe zum Einstieg in das Thema die Webseite des BMUV Verbraucherkreditrichtlinie von EU-Staaten aktualisiert und unsere Meldungen /?s=verbraucherkreditrichtlinie.

Der Text der Richtlinie ist unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202302225 nachlesbar.

Zur Richtlinie gibt es eine Zusammenfassung des vzbv sowie auch dessen Forderungspapier “Verantwortliche Kreditvergabe gesetzlich fördern – Zehn Anforderungen an die nationale Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft

Letzte Woche ist die neue Verbraucherkreditrichtlinie – genauer: Richtlinie (EU) 2023/2225 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG – in Kraft getreten.

Die Richtlinie muss noch von den Mitgliedsländern umgesetzt werden. Artikel 48 regelt dies wie folgt: Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 20. November 2025 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie wenden diese Vorschriften ab dem 20. November 2026 an.

Siehe zum Einstieg in das Thema die Webseite des BMUV Verbraucherkreditrichtlinie von EU-Staaten aktualisiert und unsere Meldungen /?s=verbraucherkreditrichtlinie.

Der Text der Richtlinie ist unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202302225 nachlesbar.

Zur Richtlinie gibt es eine Zusammenfassung des vzbv sowie auch dessen Forderungspapier “Verantwortliche Kreditvergabe gesetzlich fördern – Zehn Anforderungen an die nationale Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

EuGH: Missbräuchliche Klausel in einem durch die Familienwohnung gesicherten Verbrauchervertrag

PM des EuGH zum Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-598/21 | Všeobecná úverová banka: “In der Slowakei gewährte die Bank Všeobecná úverová banka zwei Kunden einen über einen Zeitraum von 20 Jahren zu tilgenden Verbraucherkredit. Die Kunden stellten ihr Familienhaus als Sicherheit. Wegen eines im ersten Jahr der Laufzeit des Vertrags eingetretenen Zahlungsverzugs bei drei Monatsraten über einen Betrag von etwa 1 000 Euro nahm die Bank eine Klausel über die vorzeitige Fälligstellung in Anspruch. Aufgrund dieser Klausel konnte sie die vorzeitige Rückzahlung des gesamten noch ausstehenden Betrags verlangen und die außergerichtliche Versteigerung der Familienwohnung veranlassen. Die Kunden haben bei einem slowakischen Gericht beantragt, diese Versteigerung auszusetzen, die ihrer Ansicht nach ihre Verbraucherrechte verletzt.

Das slowakische Recht gestattet die Anwendung einer solchen Klausel über die vorzeitige Fälligstellung, wenn der Kreditnehmer bei drei Monatsraten in Zahlungsverzug ist und der Kreditgeber eine zusätzliche Benachrichtigungsfrist von 15 Tagen eingehalten hat. Die Gerichte haben nicht zu prüfen, ob diese Klausel in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Pflichtverletzungen des Verbrauchers im Verhältnis zur Höhe und Laufzeit des Kredits steht. Das slowakische Gericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob eine solche gerichtliche Kontrolle mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

iff-Projektabschluss: Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe

Aus einer Meldung des iff: “In diesem Forschungsprojekt, gefördert durch eine Zuwendung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, ging es um das bekannte Problem, dass der Zugang zu Kredit für ältere Menschen erschwert ist. Altersbedingte Benachteiligung bei der Kreditvergabe bedeutet für ältere Menschen, dass die gesellschaftliche Teilhabe sowie die Möglichkeit der Risikobewältigung mittels Kreditaufnahme zumindest eingeschränkt ist. Dies hat einen unmittelbaren Anstieg der Verwundbarkeit dieser Personen zur Folge; mittelbar werden dadurch zudem soziale Kosten erzeugt, da durch Benachteiligungen beim Kreditzugang die persönliche Lebensentwicklung bzw. -absicherung ungerechtfertigt eingeengt wird. Zweck des Forschungsprojekts war es, konkrete Lösungsansätze für eine nachhaltige Klärung dieser Problematik zu unterbreiten.

Zweck des Forschungsprojekts war es, konkrete Lösungsansätze für eine nachhaltige Klärung dieser Problematik zu unterbreiten.”

Auf der o.g. Webseite werden die wichtigsten Erkenntnisse des Projektes zusammengefasst und Empfehlungen ausgesprochen. Hier geht es direkt zum Abschlussbericht

Inflation und Preiskrise: Verbraucher:innen brauchen mehr Schutz bei Inkasso und Dispokrediten

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die Verbraucherschutzminister:innen der Länder und des Bundes angesichts der hohen Verbraucherpreise auf, Verbraucher:innen effektiv vor zu hohen Dispokrediten zu schützen. Zudem begrüßt der vzbv den Vorstoß, die Position der Verbraucher:innen gegenüber Inkassounternehmen zu stärken. Die Verbraucherschutzminister:innen treffen sich vom 28. bis 30. Juni zu einer Konferenz in Konstanz.

Zur gesamten Pressemitteilung

Bürgerbewegung Finanzwende gegen Schufa-Pläne für Kontoeinblick

Die Bürgerbewegung Finanzwende will Pläne der Schufa stoppen, sich Einblick in die Konten zahlreicher Menschen zu verschaffen. „Finger weg von unseren Bankkonten!”, heißt es in einer neuen Petition der Bürgerbewegung. Die Pläne der Schufa seien ein trojanisches Pferd, erklärte Gerhard Schick, Vorstand von Finanzwende. „Mit Einblick in Kontodaten würde die Schufa noch mächtiger werden, als sie es ohnehin schon ist.” Stattdessen sollte die Schufa die Pläne verwerfen und echte Transparenz schaffen, sagte der Finanzexperte. „Wir müssen endlich wissen, wie der Schufa-Score genau berechnet wird.”

Im Mittelpunkt der Schufa-Pläne steht die App Bonify. Deren Betreiber, die Berliner Forteil GmbH, hatte die Schufa Ende 2022 gekauft. Bereits damals kündigte die Schufa an, Bonify in ein „persönliches Datencockpit” verwandeln zu wollen. Verbraucher*innen sollen mit der App unter anderem ihren Schufa-Score abrufen, ihn aber auch verbessern können – indem sie der Schufa zum Beispiel Einblick in Kontodaten gewähren.

Das Angebot sei freiwillig, betont die Schufa – die Bürgerbewegung Finanzwende hat da ihre Zweifel. „Ist die Datenweitergabe wirklich freiwillig, wenn ich ohne gute Schufa-Bewertung keine Mietwohnung bekomme und diese gute Schufa-Bewertung nur mit dem Kontoeinblick erreiche?”, fragt Gerhard Schick. „Das ist für viele Menschen keine echte Wahlfreiheit.” Tatsächlich spricht die Schufa sogar selbst davon, mit dem neuen Angebot Menschen anzusprechen, „die wegen negativer Zahlungserfahrungen bei der Schufa nur eingeschränkt am Wirtschaftsleben teilhaben können.”

300.000 Euro Bußgeld gegen Bank nach mangelnder Transparenz über automatisierte Ablehnung eines Kreditkartenantrags

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) hat gegen eine Bank ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro wegen mangelnder Transparenz über eine automatisierte Einzelentscheidung verhängt. Die Bank hatte sich geweigert, einem Kunden nachvollziehbare Auskünfte über die Gründe der automatisierten Ablehnung eines Kreditkartenantrags zu erteilen. Das Unternehmen hat umfassend mit der BlnBDI kooperiert und den Bußgeldbescheid akzeptiert.

Eine automatisierte Entscheidung ist eine Entscheidung, die ein IT-System ausschließlich auf Grundlage von Algorithmen und ohne menschliches Eingreifen trifft. Für diesen Fall sieht die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) spezielle Transparenzpflichten vor. So müssen personenbezogenen Daten in einer für die betroffenen Personen nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden. Betroffene Personen haben einen Anspruch auf Erläuterung der nach einer entsprechenden Bewertung getroffenen Entscheidung. Beantragen betroffene Personen bei den Verantwortlichen eine Auskunft, müssen diese aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik hinter der automatisierten Entscheidung erteilen.

In diesem Fall beherzigte die Bank dies jedoch bei ihrem digitalen Antrag für eine Kreditkarte nicht. Über ein Online-Formular fragte die Bank verschiedene Daten über Einkommen, Beruf und Personalien des Antragstellers ab. Anhand der abgefragten Informationen und zusätzlicher Daten aus externen Quellen lehnte der Bank-Algorithmus den Antrag des Kunden ohne besondere Begründung ab. Der Algorithmus basiert auf zuvor von der Bank definierten Kriterien und Regeln.

iff-Überschuldungsradar 2023/35 – Kreditkompetenz bei jungen Erwachsenen

Das iff hat einen neuen “Überschuldungsradar” herausgegeben. Diese Mal widmet sich Hanne Roggemann dem Thema “Kreditkompetenz bei jungen Erwachsenen“.

Die Überschriften:

  • Warum benötigen auch junge Erwachsene Kredite?
  • Was ist ein produktiver Kredit?
  • Kreditkompetenz – kaum erforscht
  • Kreditkompetenz – ein Modell entsteht
  • Fazit

BAG-SB zur Reform der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD)

Schon seit einiger Zeit ist die Reform der Verbraucherkreditrichtlinie in der Mache (vgl. grundlegend COM(2021)0347). Lesenswert ist der Bericht über den Vorschlag mit diversen Änderungsvorschlägen (A9-0212/2022). Weitere Dokumente unter 2021/0171(COD).

Die BAG-SB hat sich zu dem Vorhaben positioniert:

Kommen das Recht auf Schuldenberatung und
ein Verbot unzulässiger Praktiken bei der Einziehung von Forderungen?