P-Konto
Neuregelungen zum Pfändungsschutzkonto ab 1.12.2021
Schutz von Hochwasser-Soforthilfen vor Pfändungen auf Pfändungsschutzkonten
“Der Bundestag befasst sich heute mit den Folgen der Hochwasserkatastrophe. Gegenstand der Beratung ist ein von CDU/CSU und SPD eingebrachter Gesetzentwurf „zur Errichtung eines Sondervermögens ‚Aufbauhilfe 2021′ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021)“ (19/32039).
Die Initiative, die unter anderem eine Ausstattung des geplanten Wiederaufbaufonds mit Bundesmitteln in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro vorsieht, soll im Anschluss an die eineinhalbstündige Aussprache an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen werden.” – Quelle und mehr: Bundestagsmeldung
Für die Schuldnerberatung wird Artikel 5 und 6 des Gesetzes beachtlich werden. (mehr …)
Pfändungsfreigrenze 2021 – Neue P-Kontenbescheinigung von AGSBV veröffentlicht
Neue P-Konto-Bescheinigung ab 1.7.2021
Bekanntlich ändert sich zum 1.7.2021 die Pfändungstabelle (siehe unsere Meldung vom 21.5.2021). Nun hat die AG SBV dankenswerterweise auch die P-Konto-Bescheinigung aktualisiert:
P-Konto-Reform tritt am 1.12.2021 in Kraft
Heute wurde das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I 2466). Deshalb steht nun fest, dass es im Wesentlichen am 1.12.2021 in Kraft treten wird (Ausnahme: Neufassung des § 850c ZPO-neu, welches am 1.8.2021 in Kraft treten wird).
Zum Inhalt der Reform siehe
- Bundestag beschließt Änderungen des Pfändungsschutzkontos (P-Kontos)
- Esther Binner: “Reform des Pfändungsschutzkontos (P-Konto)” in InsbürO 2020, 275 = BAG-SB-Informationen 2020, 90 – 94 (Ausgabe 3)
- Siehe auch den Hinweis zu § 850f ZPO-neu
- Parlamentsdokumentation
Bunderat stimmt “Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos” zu
Der Bundesrat hat heute einer Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos zugestimmt, die der Bundestag am 8. Oktober 2020 beschlossen hatte. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
- unsere Meldung vom 9.10.2020
- Darstellung Bundesrat
- Darstellung Bundesregierung
- finale Fassung BR-Drucksache 610/20
RA Kai Henning weist in seinem aktuellen Newsletter auf einen bedeutsamen Umstand hin: “Zur sog. „faktischen Unterhaltspflicht“ erfolgte (mehr …)
Bundestag beschließt Änderungen des Pfändungsschutzkontos (P-Kontos)
Der Bundestag hat gestern um ca. 21:00 Uhr für die Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) gestimmt und die Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes befürwortet. Für den Regierungsentwurf (19/19850) in einer vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/23171) votierte der Bundestag mit breiter Mehrheit bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Das Gesetz tritt im Wesentlichen ein Jahr nach Verkündung in Kraft, also voraussichtlich am 1.11.2021 oder 1.12.2021. Es wurde u.a. beschlossen: (mehr …)
Bundestag beschliesst morgen über die “Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos (P-Konto)”
Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 8. Oktober 2020, abschließend eine halbe Stunde lang mit einem Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (19/19850), den die Bundesregierung vorgelegt hat. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird dazu eine Beschlussempfehlung abgeben. Darüber hinaus wird ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abschließend beraten, der eine Reform des Basiskontos (19/19537) fordert. Der Entscheidung über die Vorlage liegt eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/22685) zugrunde.
(mehr …)Tagesordnung der 107. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz
Aus der morgigen Tagesordnung des BT-Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz:
- TOP 24: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG), BT-Drucksache 19/19850
- TOP 31: Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit für Zwangsvollstreckungen in Forderungen und andere Vermögenswerte auf Gerichtsvollzieher, BT-Drucksache 19/22190
Der Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, BT-Drucksache 19/21981, ist (noch?) nicht auf der Tagesordnung.