Der „AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV“ veröffentlicht jährlich in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die Formulare zur „Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO über die gemäß §§ 902 und 904 ZPO von der Pfändung nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto“.
Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden.
P-Konto Bescheinigung ab dem 01.07.2022 bis 30.06.2023 (Pdf)
P-Konto Bescheinigung ab dem 01.07.2022 bis 30.06.2023 (Word)
P-Konto Bescheinigung ab dem 01.07.2022 bis 30.06.2023 (Excel)
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