P-Konto Bescheinigung ab dem 01.07.2022 bis 30.06.2023

Der „AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV“ veröffentlicht jährlich in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die Formulare zur „Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO über die gemäß §§ 902 und 904 ZPO von der Pfändung nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto“.

Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden.

P-Konto Bescheinigung ab dem 01.07.2022 bis 30.06.2023 (Pdf)
P-Konto Bescheinigung ab dem 01.07.2022 bis 30.06.2023 (Word)
P-Konto Bescheinigung ab dem 01.07.2022 bis 30.06.2023 (Excel)

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Pfändungstabelle 2023 veröffentlicht

Im Bundesgesetzblatt ( BGBl., 2023, Teil I, Nr. 79 vom 20.02.23) ist die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 erschienen.

Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten ab dem 01. Juli 2023 und wurden um durchschnittlich 5% erhöht. Der unpfändbare Betrag für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten beträgt zukünftig 1.402,28 Euro (bisher: 1.330,16 Euro). Für die erste weitere Unterhaltspflicht steigt der Freibetrag um 527,86 Euro (bisher: 500,62 Euro).

Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung mit Pfändungstabelle (Seite 3)

Schulden von Minderjährigen bei der Bundesagentur für Arbeit

Die Autorin befasst sich mit Schulden von Minderjährigen bei der Bundesagentur für Arbeit und der Möglichkeit der Einrede der Beschränkung der Minderjährigenhaftung

„Übergang“ vom einfachen Inkassofall mit 0,5xRVG zum Inkasso-Regelfall mit 0,9xRVG

Arbeitshilfe Arbeitskreis InkassoWatch zur Kostenproblematik „Übergang“ vom einfachen Inkassofall mit 0,5xRVG zum Inkasso-Regelfall mit 0,9xRVG

Beratungsstellensuche auf meine-schulden.de: Mithilfe dringend gefragt

Auf der Webseite www.meine-schulden.de, die von der BAG Schuldnerberatung (BAG SB) betrieben wird und sich an Ratsuchende richtet, ist nun eine Suche nach Schuldnerberatungsstellen verfügbar.... → weiterlesen

Ab 01.01.2023: Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII

Stand 01.2023: Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II und XII.

Praxishinweis Insolvenzantrag: Zusatzerklärung für verheiratete und getrennt lebende Schuldner*innen

Hinweise zur und Vorlage für die Zusatzerklärung für verheiratete oder getrennt lebende Antragsteller*innen eines Insolvenzverfahrens