Die AG SBV hat die neue P-Konto-Bescheinigung veröffentlicht. Sie darf erst ab dem 01.07.2026 verwendet und nicht abgeändert werden. Ebenfalls sehr hilfreich...
Der Bundesgerichtshof BGH hat am 18.12.2025 (I ZR 97/25) entschieden, dass die Schufa Daten zu Zahlungsstörungen auch nach dem Ausgleich der Forderung weitere 3 Jahre mit dem Erledigungsvermerk speichern darf.
Neue Bescheinigungen ab 1.1.2026 für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums"Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen.
Passend zum Thema Budgetberatung ist dieses Jahr im Verlag Informationsoffensive ein Finanzplaner erschienen: https://informationsoffensive.de/produkt/meine-finanzen/
Ab dem 01.07.2025 werden die Pfändungsgrenzen erhöht. Deshalb gilt ab dem 01.07.2025 auch eine neue P-Konto-Bescheinigung mit dem Sockelbetrag von 1.560 €....
Von Oktober 2025 bis Juni 2026 wird an der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie (VWA) ein modularer Zertifikatskurs Schuldnerberatung angeboten.