Aktuelle Bürgergeld-Studie: Mehr als die Hälfte der Eltern verzichtet für ihre Kinder auf Essen

Aus einer PM des Vereins Sanktionsfrei e.V.: Knapp zwei Jahre nach der umstrittenen Bürgergeldreform plant die Koalition eine “Neue Grundsicherung” mit beachtlichen Verschärfungen. Dabei hat es bisher noch keine umfassende wissenschaftliche Evaluierung des Bürgergeldes gegeben und Bürgergeldbeziehende selbst sind in der Debatte kaum gehört worden. Der Verein Sanktionsfrei hat deshalb über das Umfrageinstitut Verian eine Umfrage unter 1.014 Bürgergeldbeziehenden durchgeführt. Die Ergebnisse lassen Betroffene selbst zu Wort kommen und zeichnen ein drastisches Bild von täglichem Verzicht, psychischer Belastung und geringen Erwerbsaussichten. “Über die Hälfte der Eltern müssen regelmäßig auf Essen verzichten, damit ihre Kinder satt werden. Da läuft etwas grundlegend falsch. Statt das zu ändern, plant die Politik neue Verschärfungen beim Bürgergeld und diskutiert immer noch darüber, ob der Regelsatz zu hoch ist.” so Helena Steinhaus, Vorstand von Sanktionsfrei. (…)

  1. Der Regelsatz reicht nicht für das Nötigste (…)
  2. Kaum Hoffnung auf eine Stelle, die den Bürgergeldbezug beenden kann (…)
  3. Stigma und Scham sind sehr präsent, ebenso Angst vor politischen Verschärfungen (…)

Sanktionsfrei fordert deshalb, die Bedürfnisse der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen und die geplanten Verschärfungen zu stoppen. Außerdem einen bedarfsdeckenden Regelsatz von 813 €, die Abschaffung von Leistungsminderungen (Sanktionen) und Qualifizierung und Weiterbildung statt Vermittlungsvorrang. Statt den Fokus stets auf angeblich mangelnde Arbeitsbereitschaft zu richten, muss die Frage gestellt werden, inwiefern es für Personen im Bürgergeld überhaupt ausreichend bedarfsdeckende Stellen gibt. (…)

Link zur Studie: www.sanktionsfrei.de/studie25

vzbv-Untersuchung: Basiskonto-Zugang für besonders schutzbedürftige Personen mitunter weiterhin schwierig

PM des vzbv: Verbraucher:innen haben trotz Rechtsanspruchs immer wieder Schwierigkeiten, ein Basiskonto zu eröffnen. Besonders betroffen sind überschuldete Personen und vulnerablen Gruppen, wie Wohnungslose und Geflüchtete. Das legt eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nahe. Schuldnerberatungen und Verbraucherzentralen berichten immer wieder von Problemen bei der Kontoeröffnung.

„Ein Zahlungskonto ist unerlässlich für die Teilnahme am modernen gesellschaftlichen Leben“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv. „Es ist nicht akzeptabel, dass vor allem schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher immer noch Schwierigkeiten haben, ein Basiskonto zu eröffnen. Banken müssen ihrer Verantwortung nachkommen und sicherstellen, dass jeder Zugang zu einem Zahlungskonto hat.“

Eine aktuelle Befragung des vzbv unter Schuldnerberater:innen weist darauf hin, dass Banken immer wieder gerade schutzbedürftigen Verbraucher:innen ein Basiskonto verwehren. Sie lassen Verbraucher:innen demnach immer wieder im Unklaren, dass sie ein Recht auf ein Basiskonto haben, wenn sie ein Konto eröffnen möchten. So weisen Banken Verbraucher:innen mitunter ab, wenn diese nicht explizit nach einem Basiskonto fragen. Die Befragung zeigt, dass aber auch im Falle des ausdrücklichen Wunsches nach einem Basiskonto die Eröffnung mitunter verweigert wird. Als Gründe werden seitens der Banken unter anderem ein fehlender fester Wohnsitz oder formale Hindernisse im Antragsprozess genannt.

Anhörung zu Mietrechts-Gesetzentwürfen beschlossen

Heutige Bundestagsmeldung: Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen eine öffentliche Anhörung zu Gesetzentwürfen zum sozialen Mietrecht beschlossen. Neun Sachverständige werden am Montag, 23. Juni, ab 11 Uhr, Stellung zu einem Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD sowie zu einem Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nehmen.

Der Entwurf von Union und SPD „zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ (21/322) zielt auf eine Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse. Landesregierungen sollen danach Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten bis zum 31. Dezember 2029 ausweisen dürfen. Bislang ist die Regelung bis zum 31. Dezember 2025 befristet. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten darf bei einer Neuvermietung die Miete grundsätzlich nur zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Der Entwurf soll am Donnerstag, 5. Juni, in erster Lesung beraten werden.

Der Grünen-Entwurf eines „Faire-Mieten-Gesetzes“ (21/222) sieht unter anderem eine komplette Entfristung der Mietpreisbremse vor. Zudem schlagen die Grünen in diesem Zusammenhang schärfere Regeln für die Vermietung möblierter Wohnungen vor, um die Umgehung der Mietpreisbremse einzuschränken. Der Bundestag hatte die Vorlage am Freitag, 23. Mai, in erster Lesung beraten.

SCHUFA will bei neuem Score „auf völlige Transparenz setzen“

Hier der Hinweis auf die PM der SCHUFA vom 03.04.2025. Deren Beginn:

„Als weltweit erste Auskunftei setzt die SCHUFA mit ihrem neuen Bonitätsscore auf völlige Transparenz. Verbraucherinnen und Verbraucher können den neuen Score, der eine Bonitätsprognose wiedergibt, anhand ihrer eigenen Daten selbst nachrechnen – und das ganz ohne statistische Fachkenntnisse. Dazu hat die SCHUFA ihre teils sehr komplexen Scores einfacher und verständlicher gemacht. Aus mehr als 250 möglichen Kriterien hat die SCHUFA die zwölf verständlichsten und gleichzeitig für die Prognosegüte aussagekräftigsten ausgewählt. Die sechs Branchenscores, die perspektivisch abgelöst werden, verwenden bisher allein in Summe rund 100 Kriterien.

Jedes Kriterium, das in den neuen Score einfließt, erhält Punkte, die ganz einfach zusammengerechnet werden können. Die Höhe der Punktzahl pro Kriterium spiegelt die Gewichtung im Score wider. Verbraucherinnen und Verbraucher können so künftig einfach nachvollziehen, welche Kriterien ihren persönlichen Score wie beeinflussen und Änderungen ihres Scores leichter verstehen. Mit dem neuen SCHUFA-Score wird es zukünftig möglich sein, Einfluss auf den eigenen Score zu nehmen.“

Quelle und mehr: https://www.schufa.de/newsroom/pressemitteilungen/neuer-schufa-score-voellige-transparenz/

Vgl. auch unsere Meldung vom 27.2.2025: EuGH zur „automatisierten Bonitätsbeurteilung“: Die betroffene Person hat das Recht, zu erfahren, wie die sie betreffende Entscheidung zustande kam

Überschuldung erforschen, um wirksam zu handeln – iff veröffentlicht Positionspapier zur Ver- und Überschuldungsforschung

Wie lässt sich private Überschuldung besser verstehen, sichtbar machen und Betroffene bei der Bewältigung unterstützen? Ein neues Positionspapier, das unter Beteiligung des institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) entstanden ist, benennt Lücken in der Überschuldungsforschung – und macht konkrete Lösungsvorschläge. Es fordert eine stärkere, interdisziplinär ausgerichtete Forschungsagenda.

Quelle und mehr, etwa Download von Kurz- und Langfassung des Positionspapiers: www.iff-hamburg.de/2025/05/21/interdisziplinaerer-austausch-zu-ver-und-ueberschuldungsforschung-scoping-workshop-in-hannover-2/

Bundestag: Linke will Mietwucher stoppen

„Die Fraktion Die Linke hat den Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (21/134) eingebracht. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Mietwohnungen insbesondere in Ballungszentren würden oft unangemessen hohe Mieten verlangt, die weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete lägen, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. Da es für Mieterinnen und Mieter in den betreffenden Gebieten häufig eine große Herausforderung darstelle, überhaupt eine Wohnung zu finden, würden sich viele von ihnen notgedrungen auf Mietpreise einlassen, die die Grenze zum Wucher überschreiten würden. Die Fraktion bezeichnet die bestehenden zivilrechtlichen Instrumentarien als nicht ausreichend, um dem Problem hinreichend zu begegnen. Bei erheblich überhöhten Mieten bedürfe es flankierender gesetzlicher Maßnahmen, insbesondere einer behördlichen Ahndungsmöglichkeit.

Mit ihrem „Mietwuchergesetz“ strebt die Fraktion Die Linke eine Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes an. Das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung im Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes sei in der Praxis weitgehend wirkungslos geworden.“

Quelle und mehr: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1065290

BAG-SB: jetzt die Weichen für eine moderne, barrierefreie und dauerhaft abgesicherte Schuldnerberatung stellen

Aus der heutigen PM der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB):

„Die Richtung ist klar: Schuldenberatung soll kostenfrei und für alle zugänglich sein. Darin sind sich CDU, SPD, Grüne und Linke einig – doch die Umsetzung bleibt offen. Auf der Jahresfachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) zeigt sich erneut: Der politische Wille ist da, aber konkrete Lösungen fehlen. CDU und SPD haben die „kostenfreie Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt“im Koalitionsvertrag festgehalten. Auch aus der Opposition kommt Zustimmung:

(…) Aus Sicht des Fachverbands ist ein kostenfreier Zugang keine Zukunftsvision, sondern eine notwendige Grundlage sozialer Gerechtigkeit. „Ohne verlässliche Strukturen bleibt Beratung ein Glücksfall statt einer sicheren Hilfeleistung. Wir brauchen jetzt politische Entscheidungen, die Beratung dauerhaft absichern – bundesweit, kostenfrei und für alle zugänglich“, so BAG-SB Fachreferentin Charlotte Bischoff.

Ein möglicher Finanzierungsbaustein könnte eine Abgabe auf neu vergebene Kredite sein, wie sie der europäische Verband ECDN empfiehlt [Anmerkung: siehe Policy Brief no 1/2024]. Damit ließen sich Beratungskapazitäten ausbauen – ohne die Finanzierung ausschließlich aus öffentlichen Mitteln bestreiten zu müssen.  (…)

Die BAG-SB appelliert deshalb an die Bundesregierung, jetzt die Weichen für eine moderne, barrierefreie und dauerhaft abgesicherte Schuldnerberatung zu stellen. „Beratung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird – qualifiziert, frühzeitig und niedrigschwellig“, betont Charlotte Bischoff. Denn: Frühe Hilfe schützt – nicht nur vor Verschuldung, sondern auch vor sozialer Ausgrenzung.“

Koalitionsvertrag: „Wir stärken (…) eine kostenlose Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt.“

Heute wurde der neue Koalitionsvertrag vorgestellt, der zB unter https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag_2025.pdf abrufbar ist.

Ab Zeile 1289 heißt es

Wir stärken in Absprache mit den Ländern den vorsorgenden Verbraucherschutz, die nicht interessengeleitete Verbraucherbildung (Ernährung, Finanzen, Digitales) und eine kostenlose Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt.

Dazu die PM der BAG-SB: Schuldenberatung begrüßt klare Weichenstellung im Koalitionsvertrag

Daraus: „Die soziale Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt, soll gestärkt werden. Damit greifen die wahrscheinlichen Koalitionspartner eine langjährige Forderung aus der Schuldenberatung auf – und nehmen laut Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) zugleich ihre Verantwortung ernst, der notwendigen Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht nachzukommen. Die politische Anerkennung privater Überschuldung als reales soziales Problem sieht die BAG-SB als bedeutsames positives Signal. (…)

Die BAG-SB verbindet mit dem Koalitionsvertrag die klare Erwartung, dass auf die Ankündigung nun auch konkrete Maßnahmen folgen. Besonders Länder und Kommunen seien gefragt, den Ausbau der Beratungsangebote strukturell zu unterstützen – und dabei auf klar definierte fachliche Qualitätsstandards zu setzen. Zugleich ruft die BAG-SB erneut dazu auf, die Wirtschaft als verlässlichen Partner in die Finanzierung der Beratungsinfrastruktur einzubeziehen. (…)“

Quelle und mehr: https://www.bag-sb.de/fileadmin/user_upload/1_Fachverband/Positionen/2025_Positionen/2025_04_09_Staat_macht_Schulden_2025.pdf

nak: Es gilt, die aktuell bestehende Kausalität „Armut macht krank, Krankheit macht arm“ endlich aufzulösen

Die Nationale Armutskonferenz ruft die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages zu einer aktiven Politik der Armutsbekämpfung auf.

www.nationale-armutskonferenz.de/2025/03/27/positionen-und-vorschlaege-zu-gesundheitsbezogenen-aspekten-der-armut-in-deutschland/

Es gilt, die aktuell bestehende Kausalität „Armut macht krank, Krankheit macht arm“ endlich aufzulösen. Dazu benötigt es konkrete Handlungen in unterschiedlichen Bereichen der Gesundheitsvorsorge und -versorgung für armutsgefährdete und -betroffene Menschen.

Im Positionspapier finden Sie hierzu konkrete Vorschläge, die den Fraktionsvorsitzenden zugesendet wurden.
25-03-27 Positionspapier Armut macht krank

Die Zwischenüberschriften

  • Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • Kindergesundheit und Überwindung von Armut in Familien
  • Gesundheit wohnungsloser Menschen
  • Suizidprävention

BAG-SB warnt vor vorschnellen Entscheidungen: Sparen an der Schuldenberatung?

Hier aus der heutigen PM der BAG-SB: „Wo Entlastung gebraucht wird, droht Rückbau: Vielerorts geraten bestehende Beratungsstellen unter Druck. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) beobachtet mit Sorge, dass in zahlreichen Kommunen und Ländern Stellen abgebaut oder nicht nachbesetzt werden. 

„Viele Beratungsstellen arbeiten seit Jahren an der Belastungsgrenze – jede gestrichene Stelle verschärft die Situation weiter“, erklärt Charlotte Bischoff, Fachreferentin der BAG-SB. Aktuell zeigt sich in vielen Regionen, wie fragil die Finanzierung der Schuldenberatung ist – unter anderem in Brandenburg, wo Kürzungen drohen, oder in Mecklenburg-Vorpommern, wo es Ende 2024 bereits zu Schließungen kam. Auch in Hamburg bringt eine neue Ausschreibung finanzielle Unsicherheit für die Beratungsstellen mit sich. Diese Entwicklungen stehen exemplarisch für ein bundesweit zersplittertes Finanzierungssystem, das vielerorts keine verlässlichen Strukturen garantiert.

Schuldenberatung vor politischen Weichenstellungen

Im Herbst 2025 wird die neue Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie neue gesetzliche Vorgaben verabschieden müssen. Diese könnten erhebliche Auswirkungen auf die Schuldenberatung haben – sowohl in Bezug auf deren Finanzierung als auch hinsichtlich einer höheren Arbeitsbelastung und eines steigenden Beratungsbedarfs.