Antrag LINKE in Hamburg: „Dauerhafte und angemessene Finanzierung der Schuldnerberatung und -prävention sicherstellen“

Die LINKE hat in die Hamburgische Bürgerschaft den Antrag „Dauerhafte und angemessene Finanzierung der Schuldnerberatung und -prävention sicherstellen“ eingebracht. Siehe Drucksache 22/14804.

Gestern wurde der Antrag laut vorläufigem Beschlussprotokoll auf Antrag der SPD, GRÜNEN und LINKEN an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überwiesen (TOP 62).

Aus dem Antrag: „… Die Finanzierungsstruktur der Schuldner- und Insolvenzberatung ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ausgestaltet und unterscheidet sich in Art der Förderung (Pauschalfinanzierung, Einzelfallabrechnung oder Mischformen) und Umfang. … [In Hamburg ] erfolgt die Vergütung einzelfallbezogen über Fallpauschalen. Neben einer Grund- und Abschlusspauschale, gibt es eine Pauschale für die offene und die nachgehende Beratung. Diese Art der Finanzierung hat sich bisher nicht als sonderlich flexibel in Hinblick auf kurzfristige Anpassungen beispielsweise zur Aufstockung der Beratungskapazitäten bei gestiegenen Bedarfen erwiesen. Denn aufgrund der nachgelagerten Einzelfallabrechnung müssten die Beratungsstellen hierfür in finanzielle Vorleistung gehen, die dafür notwendigen Mittel haben sie aber gar nicht. …

Bereits 2019 hat Bayern die bisherige Förderung über Fallpauschalen aufgegeben und eine institutionalisierte Förderung eingeführt, also von Fallpauschalen hin zu Stellenpauschalen. Dabei ist die personelle Mindestausstattung der Beratungsstellen mit entsprechenden Vorgaben zur inhaltlichen Ausgestaltung der Stellen für die Finanzierung natürlich unabdingbar. …

Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird aufgefordert,

  1. umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine dauerhafte und angemessene Finanzierung der Schuldnerberatung und -prävention in Hamburg absichert, indem die institutionalisierte Förderung (Stellenpauschalen) der anerkannten Schuldnerberatungsstellen mit der Neuausschreibung eingeführt wird,…“

Europaweiter Vergleich: Basiskonto in Deutschland am teuersten

Heutige PM des vzbv: In Deutschland werden in der Spitze die teuersten Basiskonten angeboten. Das ergab ein europaweiter Vergleich von Basiskonto-Entgelten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Europäische Union hatte bereits 2014 eine Richtlinie verabschiedet, die Verbraucher:innen den Abschluss eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen zu erschwinglichen Konditionen ermöglichen soll. Die Mitgliedsländer haben die Begrenzung der Entgelte unterschiedlich effektiv umgesetzt.

Der europäische Entgeltvergleich des vzbv zeigt, dass die teuersten Basiskonten in Deutschland (bis zu 27,83 Euro/Monat), in Dänemark (bis zu 13,00 Euro) und in Finnland (bis zu 10,00 Euro) angeboten werden.

In sieben Ländern gibt es keine spezifische Preisregel, sondern lediglich die Vorgabe, einen „angemessenen“ Preis zu nehmen (Dänemark, Estland, Finnland, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Deutschland). Deutschland wiederum hat weiter abweichend von der Zahlungskontenrichtlinie marktübliche Entgelte und das Nutzerverhalten der Kontoinhaber:innen als Kriterien für einen angemessenen Preis der Basiskonten bestimmt.

„Was unter angemessenen Entgelten für Basiskonten zu verstehen ist, konnte bisher kein Gericht abschließend klären“, sagt Pop. „Die Höhe der Entgelte für Basiskonten muss daher wirksam begrenzt werden. Banken und Sparkassen dürfen Verbraucher:innen nicht länger durch überzogene Entgelte ausgrenzen können.“

Der vzbv fordert, dass der Gesetzgeber die Bankenaufsicht BaFin damit beauftragt, eine maximale Höhe für Basiskonto-Entgelte festzulegen. Neben der monatlichen Grundgebühr müssen auch die Preise für gesetzlich vorgeschriebene Kontodienstleistungen begrenzt werden.

Breites ökosoziales Bündnis fordert sofortige Einführung des Klimagelds

„139 Euro Klimageld an 1.000 Personen zahlt der Verein Sanktionsfrei gemeinsam mit einem breiten ökosozialen Bündnis aus. Laut Berechnungen stünde dieseSumme jeder Person in Deutschland als Ausgleich für die CO₂-Bepreisung der vergangenen Jahre zu. Für eine vierköpfige Familie wären das 556 Euro – eine spürbare finanzielle Entlastung. Mit steigendem CO₂-Preis wächst dieser Betrag jedes Jahr entsprechend und könnte einen notwendigen sozialen Ausgleich schaffen. Deswegen macht das Bündnis aus Sanktionsfrei, dem Paritätischen Gesamtverband, Fridays for Future, Campact, 9 € Fonds, Robin Wood, BUND, Attac, Klima-Allianz, Mein Grundeinkommen, Fondament und anderen Organisationen nun Druck. Das Bündnis fordert die Bundesregierung auf, die CO₂-Einnahmen in Form eines Klimageldes an die Menschen zurückzuzahlen.

Das Geld dafür ist bereits vorhanden: Einen zweistelligen Milliardenbetrag nimmt der Staat durch den CO₂-Preis jährlich ein. Zwar gilt der CO₂-Preis bisher nur für Unternehmen, indirekt wird er jedoch überwiegend von der Bevölkerung bezahlt, da er an die Verbraucher*innen weitergegeben wird.

Die Einnahmen sollen laut Vereinbarung im Koalitionsvertrag als Klimageld an die Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden, um gestiegene Kosten von Privathaushalten zu kompensieren. Vor allem Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen würden davon profitieren.Tatsächlich gibt die Bundesregierung das Geld stattdessen aber zu großen Teilen für die Wirtschaft aus.

Europarat fordert von Deutschland: Menschenrechtsversprechen einlösen und den Zugang zu sozialen Rechten verbessern

Die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović, veröffentlichte letze Woche den Bericht über ihrem Besuch in Deutschland vom 27. November bis 1. Dezember 2023 mit Empfehlungen zu den verfügbaren Strukturen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz von Menschenrechten und zum Zugang zu sozialen Rechten, insbesondere dem Schutz vor Armut und dem Recht auf angemessenen Wohnraum.

Es seien „weitere Anstrengungen erforderlich, um gegen die wachsende Ungleichheit in Deutschland anzugehen, bestehende Hürden beim Zugang zu sozialen Rechten zu beseitigen und die negativen Langzeitfolgen von Armut auf die individuelle Gesundheit, Bildung und Beschäftigungsaussichten zu minimieren.“ – Quelle und mehr: www.coe.int

Siehe dazu das Deutsche Institut für Menschenrechte, Stefan Sell und Harald Thomé im aktuellen Newsletter:

„Der Bericht bringt die Menschenrechtslage meiner Meinung nach recht gut auf den Punkt. Bei der Verwirklichung sozialer Rechte muss sehr viel getan werden. Der derzeitige Kurs der Regierung und der Opposition sorgen dafür, dass sich Armut, Elend und Menschenrechtsverletzungen stetig verschärfen.

iff zur Bezahlkarte für Geflüchtete: ein Lehrstück, wie man finanzielle Inklusion verhindert

Das institut für finanzdienstleistungen (iff) schreibt: „(…) Die mit der Einführung der Bezahlkarte einhergehende Diskussion um Nutzungsbeschränkungen oder Sachzahlungen ist aber gefährlich. Geflüchtete, die vor Krieg und Armut fliehen, werden ihre Entscheidung zur Flucht sicherlich nicht davon abhängig machen, ob in einem Land die Auszahlung von staatlichen Leistungen in bar oder via Bezahlkarte erfolgt.

Was man aber wiederum mit Sicherheit sagen kann, ist, dass die Verbreitung solcher unbelegten Hypothesen zum Erstarken rechtspopulistischer Narrative über Geflüchtete beiträgt, die besagen, dass diese nur aus finanziellen Gründen nach Deutschland kommen würden.

Es ist zentral, dass die Bezahlkarte so ausgestaltet ist, dass sie einsetzbar ist wie alle anderen Debit- bzw.EC-Karten auch und zwar in allen Geschäften, für jede Dienstleistung und auch eine freie Verfügung über Bargeld ermöglicht. Der Zugang zu Finanzdienstleistungen ist zweifellos eine Frage der Gerechtigkeit, da …“ -> weiterlesen auf der Webseite des iff

Zur ganzen Stellungnahme als pdf-Datei

Siehe auch PRO ASYL: www.proasyl.de/news/bezahlkarte-ohne-standards-laender-vereinbaren-diskriminierungskonzept/

iff zur Bezahlkarte für Geflüchtete: ein Lehrstück, wie man finanzielle Inklusion verhindert

Das institut für finanzdienstleistungen (iff) schreibt: „(…) Die mit der Einführung der Bezahlkarte einhergehende Diskussion um Nutzungsbeschränkungen oder Sachzahlungen ist aber gefährlich. Geflüchtete, die vor Krieg und Armut fliehen, werden ihre Entscheidung zur Flucht sicherlich nicht davon abhängig machen, ob in einem Land die Auszahlung von staatlichen Leistungen in bar oder via Bezahlkarte erfolgt.

Was man aber wiederum mit Sicherheit sagen kann, ist, dass die Verbreitung solcher unbelegten Hypothesen zum Erstarken rechtspopulistischer Narrative über Geflüchtete beiträgt, die besagen, dass diese nur aus finanziellen Gründen nach Deutschland kommen würden.

Es ist zentral, dass die Bezahlkarte so ausgestaltet ist, dass sie einsetzbar ist wie alle anderen Debit- bzw.EC-Karten auch und zwar in allen Geschäften, für jede Dienstleistung und auch eine freie Verfügung über Bargeld ermöglicht. Der Zugang zu Finanzdienstleistungen ist zweifellos eine Frage der Gerechtigkeit, da …“ -> weiterlesen auf der Webseite des iff

Zur ganzen Stellungnahme als pdf-Datei

Siehe auch PRO ASYL: www.proasyl.de/news/bezahlkarte-ohne-standards-laender-vereinbaren-diskriminierungskonzept/

Diakonie Schleswig-Holstein: Schuldnerberatung am Limit – Angebote in Gefahr

“Die Diakonie Schleswig-Holstein fordert vom Land mehr Geld für die Schuldnerberatungsstellen. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass Beratungsstellen ihre Angebote und Öffnungszeiten einschränken oder sogar komplett schließen müssten. Hintergrund ist die durch die Inflation bedingte hohe Zahl von Ratsuchenden bei zugleich steigenden Betriebs- und Personalkosten.

„Die Schuldnerberatungsstellen in Schleswig-Holstein arbeiten am Limit“, sagt Landespastor und Diakonievorstand Heiko Naß. „Dabei leisten die Beraterinnen und Berater einen anerkannt wesentlichen Beitrag, um Menschen einen Weg aus Überschuldung zu ebnen oder eine Überschuldung überhaupt zu vermeiden. Insofern wäre es vor allem für die Betroffenen, ihre Familien und Angehörigen ein fatales Signal, wenn Beratungsangebote eingeschränkt oder gestrichen werden müssten.“

Als Folge der Coronakrise und den stark gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten hat sich in Schleswig-Holstein die Zahl der Menschen, die eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen wollen, deutlich erhöht. Gleichzeitig berichten die Beratungsstellen, dass die einzelnen Fälle immer komplexer werden, so dass der Beratungsbedarf insgesamt beträchtlich gestiegen ist. Deshalb müssten die Einrichtungen eigentlich ihr Personal aufstocken.  

Das Gegenteil ist der Fall:

Bundestag entscheidet morgen über 100%-Bürgergeld-Regelsatz-Sanktion

Morgen stimmt der Bundestag auch über den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für ein zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 (20/9999) ab. – Quelle und mehr

In diesem Gesetz versteckt ist die neue Regelung, welche die totale Streichung des Regelsatzes im SGB II vorsieht, “wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte, deren Bürgergeld wegen einer Pflichtverletzung nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 4 innerhalb des letzten Jahres gemindert war, eine zumutbare Arbeit nicht aufnehmen.” (Artikel 5 des Gesetzes)

Die Neue Richtervereinigung macht diesbezüglich auf gravierende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die beabsichtigte Einführung einer den gesamten Regelbedarf umfassenden Leistungsminderung (vormals: Sanktion) und die drohende Zweckverfehlung des Vorschlages aufmerksam. Sie sieht eine Gefahr, “denn auflaufende Stromschulden und Zahlungsprobleme bei Ausgaben für Kommunikation, Verkehr und Gesundheitskosten (Zuzahlungen und verschreibungsfreie Medikamente) werden regelmäßig entstehen und nach dem Vorschlag nicht durch Sachleistungen aufgefangen. Sie belasten die Betroffenen nicht nur in besonderer Weise, sondern behindern sie in der Wahrnehmung von Aktivitäten zur Arbeitsaufnahme.”

Die Richtervereinigung weist darauf hin, dass das BVerfG betont hat, dass auch Personen, denen “unwürdiges” Verhalten oder sogar schwerste Verfehlungen vorzuwerfen sind, den Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht verlieren (Urteil vom 05.11.2019, 1 BvL 7/16, Rn 120). Vor diesem Hintergrund bedürfen – so die Vereinigung weiter – “die gesetzgeberischen Entscheidungen einer besonders sorgfältigen Abwägung, die nicht in einem gesetzgeberischen Schnellverfahren mit fehlerhafter Zweckausrichtung, nämlich zur Realisierung fiskalischer Interessen statt der Ausrichtung auf die teilhabeorientierte Mitwirkung, getroffen werden sollten.”

vzbv: Auch nach Inkassoreform bieten die Regelungen keinen hinreichenden Verbraucherschutz

Der vzbv meldet: Mehr als 12.000 Verbraucherbeschwerden sprechen für sich: Im Inkassorecht besteht weiterhin Handlungsbedarf. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gemeinsam mit weiteren Verbraucherverbänden überprüft, ob sich die neuen Regelungen seit der Inkassoreform im Jahr 2021 in der Praxis bewährt haben.

Siehe Gemeinsame Stellungnahmezur Evaluation des
„Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“

„Seit Januar 2022 wurden in den Verbraucherzentralen bundesweit über 12.000 Beschwerden zum Thema Inkasso erfasst. Die Inkassoreform hat nicht zu ausreichend verbraucherfreundlichen Regelungen geführt“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. „Können Verbraucher:innen nicht sofort zahlen, werden sie schnell mit hohen Kosten konfrontiert. Darunter leiden insbesondere einkommensschwache und überschuldete Menschen.“   

Eine aktuelle Untersuchung der Praxis von Inkassounternehmen zeigt diverse Probleme auf. Bei einer stichprobenartigen Fallsammlung wurden etwa Inkassoschreiben mit erhöhten Kostensätzen gefunden. Ein Hinweis, dass eigentlich ein geringerer Kostensatz gelte, erfolgte mitunter in kleiner Schriftgröße oder auf einer anderen Seite des Schreibens. Auch kam es vor, dass auf einen möglichen geringeren Gesamtbetrag hingewiesen wurde, Verbraucher:innen diesen allerdings selbst ausrechnen mussten. Sehr kurze Zahlungsfristen waren ein weiteres Problem.

Hamburg veröffentlicht Mietenspiegel 2023 (II): MhM stimmt Mietenspiegel nicht zu

PM von Mieter helfen Mietern: “Der neue Hamburger Mietenspiegel 2023 weist erneut einen deutlichen Anstieg der Mieten um 5,8 Prozent aus. Die durchschnittliche Nettokaltmiete liegt nun bei 9,83 €/m² und steigt damit um 0,54 € im Vergleich zu 2021. Dabei handelt es sich um den zweiten dramatischen Anstieg in Folge: Bereits der letzte Mietenspiegel wies einen Anstieg um 7,3 % auf.

Erstmals erkennt MhM den neuen, heute veröffentlichten Hamburger Mietenspiegel 2023 daher nicht an. Trotz der zugespitzten Situaiton auf dem Wohnungsmarkt, hat die Behörde es versäumt, bestehende Handlungsspielräume auszuschöpfen und den Anstieg der Mieten wirksam zu begrenzen.

“Der Anstieg insbesondere der Mittelwerte wäre deutlich geringer ausgefallen, würden die Mittelwerte nicht als arithmetisches Mittel, sondern als Median ausgewiesen”, stellt MhM Geschäftsführerin Sylvia Sonnemann klar.

Hinzu kommt ein weiteres Problem, so MhM-Anwältin Rebekka Auf’m Kampe: “Mietpreisbremsenfälle wurden bei der Befragung weder identifiziert noch ausgeschlossen. Wir befürchten, dass in den letzten wie auch in den aktuellen Mietenspiegel reihenweise Mieten eingeflossen sind, die unter Verstoß gegen die Mietpreisbremse und damit rechtswidrig zustande gekommen sind.”

Eine ausführliche Stellungnahme, warum MhM dem Mietenspiegel 2023 nicht zugestimmt hat, finden Sie hier.”