Kindergrundsicherung: Breites Bündnis kritisiert Untätigkeit von Bundesarbeitsminister Heil im Kampf gegen Kinderarmut

Angesichts des Stillstands bei der Ausarbeitung einer armutsfesten Kindergrundsicherung fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Sozial-, Wohlfahrts-, Verbraucher- und Kinderschutzverbänden sowie Jugendorganisationen und Gewerkschaften Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Neudefinition des Existenzminimums für Kinder anzugehen und so den Weg freizumachen für eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt.

“Die Kindergrundsicherung wird sich schlussendlich daran messen lassen müssen, ob sie in der Leistungshöhe das soziokulturelle Existenzminimum der Kinder tatsächlich abdeckt und sie damit vor Armut schützt”, heißt es in einem gemeinsamen Aufruf. “Mit Ausnahme einiger deskriptiv-unverbindlicher Papiere seien jedoch keinerlei Bemühungen des Arbeitsministeriums erkennbar, seiner Verpflichtung nachzukommen, das Existenzminimum für Kinder neu zu definieren.” Weiter mahnen die Verbände in dem Appell: “Es wäre nicht hinnehmbar, wenn die für die Kindergrundsicherung entscheidende Frage des ‘Was und wieviel braucht ein Kind’ auf die lange Bank geschoben und das Projekt damit zum Scheitern gebracht würde.”

Kinderarmut ist in Deutschland weit verbreitet und hat zuletzt ein neues Rekordhoch erreicht: Mehr als jedes fünfte Kind wächst hierzulande in Armut auf. Das Bündnis drängt vor diesem Hintergrund auf ein Ende des Stillstands bei den notwendigen Arbeiten für eine armutsfeste Kindergrundsicherung. In dem gemeinsamen Aufruf heißt es dazu: “Wir fordern Bundesarbeitsminister Heil auf, unverzüglich die notwendigen Arbeiten an einer sach- und bedarfsgerechten Berechnung des Existenzminimums für Kinder in der Kindergrundsicherung aufzunehmen und hierbei die Expertise von Wohlfahrts-, Sozial- und Fachverbänden einzubeziehen.”

Quelle und mehr: www.diakonie.de

Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister II: “Bessere Regulierung privater Schuldnerberatung – Typische Fallen für verschuldete Verbraucherinnen und Verbraucher entschärfen”

Auf der 94. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister letzte Woche wurde unter TOP I.26 beschlossen:

  1. Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit den Angeboten privater Schuldner- und Insolvenzberatungen befasst, mit deren Hilfe Verbraucherinnen und Verbraucher entweder ein Insolvenzverfahren vermeiden wollen oder mit denen ein solches Insolvenzverfahren vorbereitet werden soll.
  2. Sie stellen fest, dass außerhalb der öffentlich geförderten und/oder gesondert staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstellen nach § 305 Abs. 1 InsO teilweise Angebote existieren, die für die sich in finanziellen Notlagen befindlichen Verbraucherinnen und Verbraucher wirtschaftlich nachteilig und ungeeignet sind, dem Ziel einer geordneten Schuldenregulierung zu dienen. Diese Angebote führen auf Grund intransparenter bzw. unangemessener Preis- und Zahlungsstrukturen dazu, dass die wenigen vorhandenen finanziellen Ressourcen der Schuldnerinnen und Schuldner für die Schuldnerberatung aufgewandt werden, die Gesamtschuldenlast aber nicht verringert wird.
  3. Die Justizministerinnen und Justizminister sprechen sich daher dafür aus, geeignete Schutzvorschriften zu prüfen, durch die Schuldnerinnen und Schuldner, aber auch deren Gläubigerinnen und Gläubiger, vor solchen wirtschaftlich ausschließlich nachteiligen Vereinbarungen geschützt werden.
  4. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten den Bundesminister der Justiz, zu prüfen, durch welche geeigneten gesetzlichen Maßnahmen ein höheres Schutzniveau gewährt werden kann.

Quelle: https://www.berlin.de/sen/justv/jumiko/beschluesse/top-i26-schuldnerberatung-besser-regulieren.pdf?ts=1685097922

Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister I: “Missbräuchliche Erhebung aussichtsloser Klagen – Reformbedarf im sozialgerichtlichen Verfahren”

Ende letzter Woche fand die 94. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister statt. Unter TOP I.14 wurde beschlossen:

Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit dem Phänomen beschäftigt, dass einzelne wenige Klägerinnen und Kläger eine Vielzahl von vornherein offensichtlich erfolgloser Verfahren vor den Sozialgerichten führen. Sie sehen hierin eine große Belastung für die Funktionsfähigkeit der Sozialgerichtsbarkeit. Dies geht zulasten derjenigen, die auf die schnelle gerichtliche Durchsetzung ihrer materiellen Rechte angewiesen sind.

Die Justizministerinnen und Justizminister sind der Auffassung, dass die Gerichtskostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens als Ausfluss des Sozialstaatsprinzips und der Garantie des effektiven Rechtsschutzes beibehalten werden muss. Gleichwohl gibt es Reformansätze, einem Missbrauch im Einzelfall entgegenzuwirken.

Sie bitten den Bundesminister der Justiz, gegenüber dem Bundesminister für Arbeit und Soziales einen Reformprozess anzustoßen mit dem Ziel zu prüfen, dass die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit dieser Problematik ohne Einschränkung der Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes besser begegnen können.

Quelle: https://www.berlin.de/sen/justv/jumiko/beschluesse/top-i14-vielklaeger-sozialgericht.pdf?ts=1685093862

Das Thema ist nicht völlig neu. Siehe die Befassung im Bundesrat: Keine Mehrheit für Vielklägergebühr bzw. https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0495-20

Diakonie-Zitat: Jeder investierte Euro gegen Kinderarmut zahlt sich aus

Die Verhandlungen der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung sind derzeit umfangreich Gegenstand der öffentlichen Debatten. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG nimmt dabei mit Sorge zur Kenntnis, dass immer wieder Mythen und Vorurteile zur Kindergrundsicherung und Armutsbetroffenheit kursieren.

Diese möchte das Bündnis mit folgender Zusammenstellung ein für alle Mal abräumen: Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG räumt Mythen ab!

Kann sich Deutschland überhaupt eine Kindergrundsicherung leisten? Dazu erklärt Ulrich Lilie, Präsident Diakonie Deutschland:

Wofür öffentliche Gelder eingesetzt werden und wofür nicht, ist immer eine Frage politischer Prioritätensetzung. Fest steht: Jeder Euro, der gegen Kinderarmut investiert wird, zahlt sich aus. Jedes Kind verdient eine Chance, unabhängig von sozialer Herkunft und Einkommen der Eltern. Wir können es uns als Gesellschaft nicht leisten, auf die Potenziale vieler Kinder und Jugendlichen zu verzichten. Angesichts des sich abzeichnenden Fachkräftemangels kann Deutschland es sich nicht leisten, Millionen von Kindern und Jugendlichen auf der Strecke zu lassen. Und genau darum brauchen wir jetzt die Einführung einer echten Kindergrundsicherung.

Blog Ulrich LilieWeitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG – Quelle: Diakonie

Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung schlägt Fonds zur Vermeidung von Privatinsolvenzverfahren vor

Umdenken bei Privatinsolvenzen als win:win für Gläubiger, Staat und Schuldner

In Deutschland könnten mit mehr außergerichtlichen Einigungen viele Insolvenzverfahren vermieden werden. Dies würde einerseits die Justiz erheblich entlasten und andererseits psychische, physische und finanzielle Auswirkungen der Überschuldung abmildern. „Während aus wirtschaftlicher Sicht viele Gläubiger ohnehin zum größten Teil auf ihre Forderungen verzichten, können die Kosten des Verfahrens für die Justiz bestehen bleiben. Eine außergerichtliche Einigung kann hier helfen“, betonte die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) zum Auftakt ihrer Jahrestagung in Freiburg. Die Tagung mit 520 Teilnehmenden ist die größte Veranstaltung, die es zur Sozialen Schuldnerberatung in Deutschland bisher gab.

Bei Durchführung eines Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung entstehen hohe Kosten für das Bundesland – etwa 2.500 Euro pro Verfahren. Die BAG-SB plädierte nun für die Einrichtung eines Fonds, mit dem außergerichtliche Einigungen sowohl für die Gläubiger wie auch für den Staatshaushalt deutlich attraktiver werden.

Konkret schlägt der Verband vor,

Heute und morgen: Aktionskongress #ArmutAbschaffen 2023

Heute und morgen findet ein Aktionskongress des Paritätischen statt #ArmutAbschaffen. Dazu gibt es Live-Streams.

PM des Paritätischen: Sich vernetzen, einander Mut und gemeinsam politisch Druck machen – darum geht es beim Aktionskongress “Armut? Abschaffen!”, zu dem der Paritätische Gesamtverband am 4. und 5. Mai 2023 einlädt.

Der Verband verschafft Armutsbetroffenen Gehör, sensibilisiert für das Thema und  will ein Zeichen im Kampf gegen Armut setzen. Auf dem Programm stehen Beiträge von vielen Aktivist*innen und Expert*innen. Von #IchBinArmutsbetroffen-Initatorin Anni W. bis Familienministerin Lisa Paus wird eine große Bandbreite auf dem Kongress vertreten sein, die aus Theorie und Praxis berichtet.

“Unser Kongress setzt ein starkes Zeichen im Kampf gegen Armut”, ist Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, sicher. “Hunderte Anmeldungen zeigen das große Interesse am Thema und seine Relevanz.” Laut aktuellen Zahlen des Paritätischen Armutsberichts leben über 14 Millionen Menschen in Deutschland in Armut. Ulrich Schneider: “Denen müssen wir als Paritätischer Gehör verschaffen und ihnen Mut machen. Wir dürfen nicht locker lassen und müssen weiter Druck aufbauen.”

Rund 194.000 Menschen waren 2021 in Deutschland durchschnittlich gleichzeitig „kurzfristig beschäftigt”

„Kurzfristig Beschäftigte“ arbeiten ohne jeden Sozialversicherungsschutz, trotz harter Arbeit in der Landwirtschaft oder im Dienstleistungsbereich. Das Modell ist sehr anfällig für Missbrauch! Der DGB fordert deshalb, die kurzfristige Beschäftigung auf Ausnahmefälle wie Studierende und Schüler*innen zu beschränken und den maximalen Zeitraum auf 50 Tage zu verkürzen.

Quelle und mehr: DGB

BMF und BMBF stellen Initiative Finanzielle Bildung vor

“Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger haben heute die Eckpunkte für die Initiative Finanzielle Bildung vorgestellt. Diese sehen die Erarbeitung einer nationalen Finanzbildungsstrategie in Zusammenarbeit mit der OECD, die Schaffung einer zentralen Finanzbildungsplattform zur Bündelung und Vernetzung der Angebote und die Stärkung der Forschung zur Finanziellen Bildung vor.

Die beiden Bundesministerien verfolgen mit der gemeinsamen Initiative das Ziel, den Stand der Finanzbildung in Deutschland zu verbessern, um Potenziale für Teilhabe, Wachstum und Wohlstand nicht länger ungenutzt zu lassen. Dabei werden unter Finanzieller Bildung verschiedene Fragen in unterschiedlichen Lebensphasen in den Blick genommen – von den ersten Vertragsentscheidungen über die Steuererklärung bis zur Altersvorsorge.”

Quelle und mehr: PM des BMF – direkt zum Eckpunktepapier

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert verbindliche Qualitätsstandards, um sicherzustellen, dass Finanzbildung nicht als Absatzmarkt für Finanzprodukte missbraucht wird. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, kommentiert:

Eine nationale Finanzbildungsstrategie muss verbindliche Qualitätsstandards definieren. Wir erwarten, dass die Perspektive des Verbraucherschutzes dabei berücksichtigt wird.

Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts

Es gibt einen “Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts (COM(2022) 702 final)” (= BR-Drs. 25/13). Artikel 1 sieht vor:

Diese Richtlinie enthält gemeinsame Vorschriften über

  1. Anfechtungsklagen;
  2. die Aufspürung von zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögenswerten;
  3. Pre-pack-Verfahren;
  4. die Pflicht der Unternehmensleitung, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen;
  5. vereinfachte Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen;