Übermorgen tritt das sog. Sozialschutzpaket III in Kraft (BGBl. 2021 I Nr. 10, 335). Der neue § 70 SGB II sieht eine “Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie” in Höhe von 150 Euro vor.
Harald Thomé weist auf eine diesbezügliche (Eilrechts-) Entscheidung des SG Karlsruhe, 24.03.2021, S 12 AS 711/21 ER, hin (als pdf). Daraus:
“Im Widerspruch zu den verfassungsgerichtlich erkannten Beurteilungsmaßstäben ist den BT-Drucksachen zu § 70 SGB II in verfassungswidriger Weise nicht ansatzweise zu entnehmen, warum eine Einmalzahlung für den Monat Mai 2021 in Höhe von 150,- € den Mehrbedarf aufgrund der COVID-19-Epidemie für die Monate Januar 2021 bis Juni 2021 decken sollte. (mehr …)