Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) meldet: „Das Radar 47 von Johanna Bissinger rückt die Zusammenhänge zwischen finanziellen Belastungen und psychischer Gesundheit in den Fokus und zeigt auf, wie diese in der Praxis sichtbar werden. Gleichzeitig verdeutlicht sie, dass bestehende Beratungsangebote oft nicht ausreichend miteinander verzahnt sind. Das Radar unterstreicht die Notwendigkeit, psychosoziale Aspekte stärker in Beratung und Unterstützung zu integrieren. Dabei richtet sie sich nicht nur an soziale Arbeitsfelder, sondern auch an Mitarbeiter:innen Behörden und Akteur:innen im Finanzdienstleistungssektor.“
Gesundheit / Krankheit
LSG Bayern: kein Entzug und keine Sperrung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) im Falle des Zahlungsverzugs
PM des Bayer. LSG zum Urteil vom 19. Mai 2026 – L 5 KR 96/23:
„Geraten Versicherte mit der Zahlung ihrer Krankenkassenbeiträge für zwei Monate in Rückstand und zahlen sie trotz Mahnung nicht, ruht ihr Anspruch auf Leistungen durch die Krankenkasse. Ausgenommen davon sind Ansprüche auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und auf Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind.
Nachdem das Eintragen des Ruhens der Leistungen auf der eGK seit ihrer verpflichtenden Einführung zum 01.01.2015 noch immer nicht technisch umgesetzt wurde, sperren bzw. entziehen manche Krankenkassen ihren Versicherten die eGK und verweisen sie auf die Inanspruchnahme sog. Berechtigungsscheine. Dieser weit verbreiteten Praxis hat das Bayer. LSG nunmehr eine Absage erteilt. (…)
- Für eine Sperrung bzw. einen Entzug der eGK aufgrund Ruhens des Leistungsanspruchs besteht keinerlei Rechtsgrundlage. § 291c Abs. 1 SGB V setzt für den Entzug bzw. das Sperren der Gesundheitskarte die Beendigung des Versicherungsschutzes, d.h. jeglichen Verlust der bisherigen Versicherteneigenschaft, oder einen Krankenkassenwechsel voraus.
- Jede/r Versicherte hat gemäß §§ 15 Abs. 6 Satz 1, 291 Abs. 1 SGB V einen Anspruch auf Ausstellung einer eGK. Das Ruhen des Leistungsanspruchs berührt diesen grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruch der/s Versicherten nicht.
iff-Überschuldungsradar 45: Risiko Kaufsucht
Der aktuelle iff-Überschuldungsradar widmet sich dem Thema Verschuldung durch zwanghaftes Kaufverhalten. Verfasst wurde es von der Sozialarbeiterin und systemischen Beraterin Susanne Gutzeit, Expertin im Bereich Kaufsucht und Gründerin des Vereins „Fachstelle Kaufsucht“.
Mehr und Download des Radars unter https://www.iff-hamburg.de/2025/12/17/kaufsucht/
72.000 Menschen ohne Krankenversicherungsschutz
„Im Jahr 2023 waren in Deutschland rund 72 000 Menschen nicht krankenversichert und hatten auch keinen sonstigen Anspruch auf Krankenversorgung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Grundlage eines alle vier Jahre erhobenen Zusatzmoduls im Mikrozensus mitteilt, waren damit weniger als 0,1 % der Bevölkerung ohne Krankenversicherungsschutz. Betroffen waren überwiegend Männer (61 % beziehungsweise 44 000). Drei Viertel (75 % oder 54 000) aller Personen ohne einen entsprechenden Schutz waren Nichterwerbspersonen wie Rentnerinnen und Rentner oder Studierende ab dem 26. Lebensjahr. In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für alle Personen mit Wohnsitz im Inland.
Weitere 198 000 Menschen waren zwar nicht krankenversichert, hatten aber dennoch einen Anspruch auf Krankenversorgung. Dazu können beispielsweise Asylsuchende, Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe, sowie freiwillige Wehrdienstleistende gehören.“
Quelle und mehr: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 29. Oktober 2025, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/10/PD25_N060_23.html
iff-Überschuldungsradar „Finanzen und Gesundheit: Per Rezept zum finanziellen Wohlbefinden?“
In der aktuellen Ausgabe des iff-Überschuldungsradars widmet sich Caro Berndt vom institut für finanzdienstleistungen (iff) dem Thema „Finanzielle Gesundheit“ – einem Themenbereich, der zunehmend im Fokus von Wissenschaft und sozialen Medien steht.
Mehr unter: https://www.iff-hamburg.de/2025/10/15/uberschuldungsradar-44/
iff-Überschuldungsreport 2025: Gesundheitliche Probleme bleiben Hauptgrund für Überschuldung in Deutschland
„Gesundheitliche Probleme durch Krankheiten, Sucht oder Unfälle waren im Jahr 2024 zum zweiten Mal in Folge der häufigste Grund für Überschuldung in Deutschland. Bei 17,6 Prozent der Personen, die eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchten, wurde dies als Ursache für die finanzielle Lage genannt.
Auf den Plätzen zwei und drei folgen Arbeitslosigkeit oder reduzierte Erwerbsarbeit mit 15,3 Prozent sowie Scheidung oder Trennung mit 9,1 Prozent. Insgesamt machen diese ereignisbezogenen Faktoren rund 42 Prozent der Überschuldungsgründe aus. Diese Zahlen verdeutlichen, dass Überschuldung in vielen Fällen auf Lebenskrisen zurückzuführen ist, die außerhalb der individuellen Kontrolle liegen und mit erheblichen sozialen und psychischen Belastungen einhergehen.
Das sind Ergebnisse des iff-Überschuldungsreports 2025, den das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) jährlich herausgibt und von „Deutschland im Plus – die Stiftung für private Überschuldungsprävention“ gefördert wird. Die aktuelle Auswertung basiert auf den Daten von 213.102 Haushalten, bei denen die Schuldnerberatung zwischen 2013 und 2024 begann.“
Quelle und mehr: https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2025/09/2025_PM-Ueberschuldungsreport-fin.pdf
Krankenversicherung bei Haftantritt – was ist zu tun?
„Bei einer Inhaftierung endet in der Regel die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, da die Justiz die Gesundheitsversorgung übernimmt. Damit stellt sich die Frage, was mit der gesetzlichen Krankenversicherung passiert. Das Ende der Versicherungspflicht bedeutet nicht automatisch das Ende der Mitgliedschaft. Was ist also mit der bestehenden Versicherung zu tun?“
Unter bag-s.de/krankenversicherung-bei-haftantritt-was-ist-zu-tun finden sich Merkblätter der Berliner Stadtmission zum Thema.
LSG NRW: Jobcenter kann verpflichtet sein, eine Brillenreparatur zu zahlen
Helge Hildebrandt weist unter sozialberatung-kiel.de/2025/07/24/jobcenter-muss-brillenreparatur-bezahlen/ auf die Entscheidung Landessozialgericht NRW, Urteil vom 19.02.2025, L 12 AS 116/23 hin. Aus der Entscheidung:
„Anspruchsgrundlage ist § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 SGB II i.d.F. vom 26.07.2016. Danach sind nicht vom Regelbedarf nach § 20 SGB II umfasst Bedarfe für die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten. Die Bedarfe werden nach § 24 Abs. 3 S. 2 SGB II gesondert erbracht. (…)
Die Klägerin hat an der Brille eine Reparatur vornehmen lassen. Die neuen Brillengläser der Klägerin weisen die gleichen Werte auf wie die durch den Sturz beschädigten Gläser. Sie wurden aufgrund eines Defekts und nicht wegen veränderter Sehstärke ausgetauscht. Bei der Abgrenzung von Reparatur und Neuanschaffung ist entgegen der Auffassung des Beklagten nicht darauf abzustellen, ob nur ein Glas oder beide Gläser beschädigt sind und deshalb ausgetauscht werden müssen (…)
Der Anspruch ist nicht deswegen ausgeschlossen, weil die Klägerin einen vorrangigen Anspruch gegen die Krankenversicherung gehabt hätte. (…) Der Anspruch war im konkreten Fall ausgeschlossen, weil die Klägerin den Beschaffungsweg nicht eingehalten hat. (…) Für den Fall, dass ein tatsächlich bestehender, medizinischer Bedarf der Klägerin von der Krankenkasse nicht gedeckt wird, ist der Beklagte für eine entsprechende Leistungsgewährung verantwortlich und damit Ausfallbürge der gesetzlichen Krankenversicherung. (…) Der Grundsicherungsträger ist verpflichtet, das medizinische Existenzminimum der Klägerin durch Übernahme der Kosten für die Reparatur der Brille für den Fall sicherzustellen, dass diese tatsächlich nicht von der Krankenversicherung übernommen werden. Dem steht der vermeintliche Vorrang der Krankenversicherungsleistungen nicht entgegen.“
Krankheit ist erstmals der häufigste Grund für Überschuldung – Universität Witten/Herdecke fordert stärkere Prävention
PM der Universität Witten/Herdecke vom 8.7.2025: „Zum ersten Mal seit Beginn der amtlichen Erhebungen zu den Hauptursachen von Überschuldung ist „Krankheit, Sucht oder Unfall“ der häufigste Auslöser für private Überschuldung in Deutschland. Das zeigen aktuelle Daten des Statistischen Bundesamts (DESTATIS) für das Jahr 2024: Mit 18,1 % liegt der Anteil noch vor Arbeitslosigkeit (17,4 %). Prof. Dr. Eva Münster, Inhaberin der Professur für Allgemeinmedizinische Versorgungsforschung in vulnerablen Bevölkerungsgruppen am Institut für Allgemeinmedizin und Ambulante Gesundheitsversorgung (iamag) der Universität Witten/Herdecke (UW/H), sieht darin ein alarmierendes Signal – und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. (…)
„Wir wissen, dass Krankheit zur Überschuldung führen kann – aber wir wissen viel zu wenig darüber, wie genau das passiert“, betont Münster. Zwar werde die Kategorie „Krankheit, Sucht oder Unfall“ in der Überschuldungsstatistik erfasst, doch differenzierte wissenschaftliche Erkenntnisse zu den genauen Mechanismen, etwa zur Rolle bestimmter Diagnosen oder psychischer Erkrankungen, fehlten weitgehend. Auch die Auswirkungen von Scham, sozialen Brüchen oder digitalen Konsummustern würden kaum erforscht. (…)
Prof. Dr. Eva Münster fordert vor allem einen Strategiewechsel:
nak: Es gilt, die aktuell bestehende Kausalität „Armut macht krank, Krankheit macht arm“ endlich aufzulösen
Die Nationale Armutskonferenz ruft die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages zu einer aktiven Politik der Armutsbekämpfung auf.
Es gilt, die aktuell bestehende Kausalität „Armut macht krank, Krankheit macht arm“ endlich aufzulösen. Dazu benötigt es konkrete Handlungen in unterschiedlichen Bereichen der Gesundheitsvorsorge und -versorgung für armutsgefährdete und -betroffene Menschen.
Im Positionspapier finden Sie hierzu konkrete Vorschläge, die den Fraktionsvorsitzenden zugesendet wurden.
25-03-27 Positionspapier Armut macht krank
Die Zwischenüberschriften
- Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
- Kindergesundheit und Überwindung von Armut in Familien
- Gesundheit wohnungsloser Menschen
- Suizidprävention