Schufa darf Zahlungsstörungen 3 Jahre speichern
Der Bundesgerichtshof BGH hat am 18.12.2025 (I ZR 97/25) entschieden, dass die Schufa Daten zu Zahlungsstörungen auch nach dem Ausgleich der Forderung weitere 3 Jahre mit dem Erledigungsvermerk speichern darf.